Parlamentskorrespondenz Nr. 757 vom 07.07.2020

Finanzpolizei: 460 Fälle von Unterentlohnung bei 4.461 kontrollierten ArbeitnehmerInnen

Finanzministerium legt Bericht über die Durchführung des Kontrollplans 2019 vor

Wien (PK) – Das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes (LSD-BG) sieht eine jährliche Berichterstattung über die Kontrollen der Finanzpolizei bezüglich der korrekten Entlohnung von ArbeitnehmerInnen vor. Der dem Nationalrat übermittelte Bericht (III-151 d.B.) behandelt die Ergebnisse des Kontrollplans 2019, der vom Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend erstellt wurde.

Laut dem Bericht hat die Finanzpolizei im Jahr 2019 1.889 Betriebe, die aus dem Ausland in Österreich tätig waren, überprüft und die laut Kontrollplan gesetzten Ziele von 1.300 Prüfungen übertroffen. Als Schwerpunkte nennt der Bericht Kontrollen in unmittelbarer Nähe zu den Grenzen der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Steiermark, wo pro Halbjahr ein bis zwei Schwerpunktkontrollen an einreisenden betrieblichen Fahrzeugen durchgeführt wurden. Als Branchenschwerpunkte wurden verstärkt Kontrollen in den Sektoren Bau, Transport, Landwirtschaft und Tourismus durchgeführt, verrät der Bericht. 

Die meisten Betriebskontrollen wurden in Oberösterreich (351), Steiermark (342) Niederösterreich (318) und Tirol (311) durchgeführt. Dabei wurden 4.461 entsendete oder überlassene ArbeitnehmerInnen kontrolliert. Die meisten davon in der Steiermark (961), Oberösterreich (707 und Niederösterreich (615). In 460 Fällen, also bei rund 10%, wurde laut Bericht eine Unterentlohnung festgestellt. Die meisten Verstöße erfolgten in der Steiermark (169), Oberösterreich (110) und Niederösterreich (71).

Weiters hat die Finanzpolizei 2.099 Strafanträge ausgestellt, da Melde- oder Lohnunterlagen nicht bereitgehalten oder –gestellt wurden. Infolge wurden Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 8,43 Mio. € ausgesprochen.

Für die Kontrollen wurden 2.352 Einsatztage aufgewandt, für die Personal von rund 430 Vollbeschäftigungsäquivalenten bereitstand.

Prüfungen erfolgen auf Basis von Risikoanalysen

Der Bericht gibt auch Einblick in das Prüfprozedere der Finanzpolizei. Die Finanzpolizei prüft in Zusammenarbeit mit der Wiener Gebietskrankenkasse jene MitarbeiterInnen, die grundsätzlich nicht der österreichischen Pflichtversicherung unterliegen, da sie beispielsweise entsendet oder überlassen wurden. Die Zentrale Koordinierungsstelle des Finanzministeriums filtert mittels einer Risikoanalyse potenzielle Malversationen wie etwa Verdachtsfälle auf Überlassung statt Entsendung, Verdachtsfälle Bau, erkannte ausländische Scheinfirmen und neue auffällige Branchen mit Entsendungen, aus den Entsendungsmeldungen aus und leitet diese der Finanzpolizei weiter. Zusätzlich erfolgen seitens der Finanzpolizei eigene Risikoanalysen auf Basis von Anzeigen und Hinweisen Dritter sowie eigener Wahrnehmungen, gibt der Bericht Einblick. (Schluss) gun