Parlamentskorrespondenz Nr. 765 vom 07.07.2020

Befristete Arbeitsverträge an Hochschulen können COVID-19-bedingt verlängert werden

Nationalrat spricht sich klar gegen Plagiat und Ghostwriting im akademischen Bereich aus

Wien (PK) – Im Nationalrat wurde heute ein Initiativantrag von ÖVP, Grünen und NEOS mehrheitlich angenommen, der eine gesetzliche Regelung schafft, um befristete Anstellungsverhältnisse an den Hochschulen vor dem Hintergrund der COVID-19-Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einmal zu verlängern.

Einstimmig wurde der Abschluss eines Abkommens mit Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit beschlossen. Einstimmigkeit gab es weiters für einen Entschließungsantrag der NEOS, der sich für Schritte gegen Plagiat und Ghostwriting im akademischen Leben ausspricht. Ein FPÖ-Entschließungsantrag, der eine Zusammenlegung der beiden Wiener Kunstuniversitäten fordert wurde abgelehnt.

Möglichkeit zur Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse an Hochschulen beschlossen

Mit einem mehrheitlich angenommenen Initiativantrag von ÖVP, Grünen und NEOS wurde die Regelung über befristete Anstellungsverhältnisse an den Hochschulen vor dem Hintergrund der COVID-19-Maßnahmen auf weitere Personengruppen ausgeweitet. Im Rahmen des 3. COVID-19-Gesetzes wurde unter anderem das COVID-19-Hochschulgesetz (C-HG) erlassen. Das C-HG enthält eine Sonderbestimmung zum Universitätsgesetz betreffend Arbeitsverhältnisse von ArbeitnehmerInnen im Rahmen von Drittmittelprojekten oder Forschungsprojekten ab dem 16. März 2020. Diese Arbeitsverhältnisse können demnach zur Fertigstellung von Projekten bzw. Publikationen, die aufgrund von COVID-19-Maßnahmen verzögert wurden, einmalig befristet verlängert oder einmalig befristet neu abgeschlossen werden. Dabei darf ein Zeitraum von 12 Monaten nicht überschritten werden.

Allerdings habe sich unterdessen herausgestellt, dass die aktuelle Regelung nicht ausreiche, um negative Auswirkungen auf NachwuchswissenschafterInnen in jedem Fall zu vermeiden, heißt es in der Begründung des Initiativantrags. Das ist etwa der Fall, wenn Qualifikationsanforderungen erfüllt werden müssen, die nun aufgrund der COVID-19-Maßnahmen nicht zeitgerecht erbracht werden können. Auch Lehrpersonal kann von den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 betroffen sein, weil bestimmte Unterrichtsleistungen nicht erbracht werden konnten, etwa der künstlerische Gruppen- oder Einzelunterricht an Kunstuniversitäten. Aus diesem Grund wurde mit der Novelle die Sonderbestimmung auf diese betroffenen Personenkreise ausgeweitet. Das C-HG soll mit 30. September 2021 wieder außer Kraft treten.

ÖVP-Abgeordneter Josef Smolle begrüßte, dass es nun jenseits der Kettenarbeitsverträge eine Vereinbarung für JungwissenschafterInnen gibt. Niemand, der in einem Anstellungsverhältnis im wissenschaftlichen Bereich ist, soll aufgrund von COVID-19 zu einem Nachteil kommen. Eva Blimlinger (Grüne) sah dies sehr ähnlich und betonte, dass nun eine Möglichkeit geschaffen wurde, um eine Anstellung um ein Jahr zu verlängern und erst dann in die Kettenvertragsregelung zu kommen. Vom Abschluss von Forschungsprojekten würden viele wissenschaftliche Karrieren abhängen, deshalb sei die geplante Ausweitung eine sinnvolle Sache, so Rudolf Silvan (SPÖ). NEOS-Mandatarin Martina Künsberg Sarre sprach sich auch für die Ausweitung der COVID-19-Regelung im Hochschulbereich aus, damit eine breite Gruppe im wissenschaftlichen Bereich Sicherheit bekomme. Anders sah dies FPÖ-Abgeordneter Martin Graf, der kritisierte, dass die im Ausschuss bekanntgegebene Neuregelung der Kettenvertragsregelung erst im Herbst kommen soll, diese wäre aber jetzt sehr hilfreich. Außerdem sei der Zeitraum der Übergangslösung viel zu lang.

Abkommen mit Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

In der Folge sprach sich der Nationalrat einstimmig für ein neues Abkommen zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Österreich und Brasilien aus. Das Abkommen soll die internationale Forschungskooperation durch die Förderung von Mobilitätskosten im Rahmen bilateraler und multilateraler Kooperationsprojekte ("seed-money") zwischen den beiden Ländern stimulieren. Dabei werden keine einseitigen Einzelstipendien vergeben, vielmehr sollen Mobilitätskosten (Reise- und Aufenthaltskosten) von Forschenden im Rahmen gemeinsamer zweijähriger Forschungsprojekte und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-technologischem Gebiet durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten finanziert werden. Der Fokus des Abkommens liegt auf dem Aufbau neuer, nachhaltiger internationaler Partnerschaften, um die erfolgreiche gemeinsame Beteiligung im EU-Forschungsrahmenprogramm (Horizon 2020, Horizon Europe) und in bilateralen Kooperationsprogrammen (FWF, etc.) zu steigern.

In der Debatte sprachen sich alle Fraktionen für das geplante Abkommen aus. Johann Weber (ÖVP) und Martin Graf (FPÖ) begrüßten das Abkommen als Instrument zur wissenschaftlichen Kooperation sowie Vernetzung, es würden lebenslange Kontakte zwischen den WissenschaftlerInnen entstehen. Ähnlich argumentierten Nurten Yilmaz (SPÖ) und Eva Blimlinger (Grüne), beide betonten die Wichtigkeit des internationalen Austauschs in der Forschung.

Verbot des gewerblichen Ghostwriting im akademischen Bereich gefordert

Ein Entschließungsantrag der NEOS betreffend der zunehmenden Problematik von Plagiaten im akademischen Bereich fand einhellige Zustimmung. Unter das Thema fällt auch das gewerbliche Ghostwriting, also die Abfassung von Werken für andere Personen, welche damit wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen vortäuschen und sich in weiterer Folge akademische Grade oder Bezeichnungen erschleichen. Im Internet gebe es zahlreiche Angebote von Personen, welche diese unlautere Praktik zu einem Geschäftsmodell gemacht haben. Der Wissenschaftsminister wird nun aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen gegen dieses Phänomen in die Wege zu leiten. Notwendig sei es, sowohl verwaltungsstrafrechtlich als auch gewerbe- und universitätsrechtlich gegen Personen, die solche Werke anbieten, sowie gegen deren AbnehmerInnen, vorzugehen.

Es sei sehr wichtig, dem Ghostwriting Einhalt zu gebieten, betonte Martina Künsberg Sarre (NEOS). Darum würde sie sich baldige Regelungen in gewerbe-, universitäts- und strafrechtlicher Art erwarten, um gegen AuftraggeberInnen und AuftragnehmerInnen von Ghostwriting vorgehen zu können. ÖVP-Mandatar Josef Smolle bedankte sich bei den NEOS für die Initiative, denn im Internet würde "ungeniert" zum Betrug aufgefordert werden. Martin Graf (FPÖ) forderte deshalb, drastische und massive Maßnahmen gegen Ghostwriting einzuführen. Auch die SPÖ unterstützte den Antrag. Rudolf Silvan betonte, dass dies bereits ein eigenes Geschäftsmodell geworden sei, besonders anfällig wären Fernstudien und all jene Bereiche, wo die Kluft zwischen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Studierenden besonders groß sei.

FPÖ für Zusammenlegung von Kunstunis

Ein Entschließungsantrag der FPÖ beschäftigte sich mit möglichen Doppelgleisigkeiten bei den beiden Wiener Kunstuniversitäten, fand aber im Plenum keine Mehrheit. Die FPÖ forderte den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, dem Nationalrat bis 31. Dezember 2020 einen Bericht über die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung der Akademie der bildenden Künste Wien und der Universität für angewandte Kunst Wien vorzulegen.

Axel Kassegger (FPÖ) argumentierte, dass Steuergeld besonders verantwortungsvoll eingesetzt werden müsse. Es herrsche aktuell die Kultur, nur den finanziellen "Input" und nicht den qualitativen "Output" zu messen. Es gehe der FPÖ nur um die Prüfung einer Zusammenlegung, um einen optimalen Ressourceneinsatz zu forcieren. Die ÖVP-Abgeordneten Josef Smolle und Gertraud Salzmann wiesen auf die hohe Reputation der beiden Kunstuniversitäten hin und betonten die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Die geringen Studierendenzahlen seien ein Ergebnis der Zulassungsverfahren und würden einen guten Schlüssel zwischen Lehrenden und Studierenden ergeben. Obwohl es unterschiedliche Schwerpunkte gebe, würden schon jetzt gemeinsame Lehrveranstaltungen abgehalten werden, wenn diese thematisch sinnvoll wären, so Nurten Yilmaz (SPÖ). Auch Eva Blimlinger (Grüne) sprach sich gegen die FPÖ-Initiative aus, denn beide Universitäten hätten ein sehr eigenständiges Profil, das Sparvolumen würde sich deshalb nur auf die Position des Rektors bzw. der Rektorin beschränken. (Fortsetzung Nationalrat) med

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