Parlamentskorrespondenz Nr. 813 vom 15.07.2020

Bundesrat spricht sich für Waldfonds zur Unterstützung von WaldbetreiberInnen aus

Keine Einwände gegen Futtermittelgesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz, Umweltförderungsgesetz

Wien (PK) – Mit Stimmenmehrheit gab der Bundesrat heute grünes Licht für das Waldfondsgesetz. Es sieht ein Maßnahmenpaket für den Forst- und Holzsektor in der Höhe von 350 Mio. € vor. Damit sollen WaldeigentümerInnen entlastet werden, die durch klimawandelbedingte Schadereignisse mit Entwaldung, massiven Waldschäden und Wertverlust des Holzes sowie infolge von COVID-19 mit dem Einbruch von Exportmärkten und der Nachfrage nach Holz konfrontiert sind. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger unterstrich in der Länderkammer, dass es dadurch zu einer wichtigen Unterstützung von WaldbetreiberInnen angesichts eines Nachfragerückgangs in der Corona-Krise sowie des verstärkten Befalls des Waldbestands durch den Borkenkäfer komme. Sie kündigte an, dass ab Herbst 2020 Anträge zur Förderung gestellt werden können.

Bestätigung erteilte der Bundesrat auch dem Futtermittelgesetz, demzufolge Abläufe in der Futtermittelkontrolle digitalisiert werden sollen, sowie dem Pflanzenschutzmittelgesetz, in dem Bestimmungen infolge einer Kompetenzbereinigung bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geändert werden. Schließlich machte die Länderkammer den Weg für Änderungen im Umweltförderungsgesetz frei, wodurch Mittel in der Höhe von 200 Mio. € für gewässerökologische Maßnahmen in den Jahren 2020 bis 2027 bereitgestellt werden.

Köstinger: Waldfonds wichtige Unterstützung angesichts von hohem Schadholzanteil und Corona-Krise

Zur Stärkung der Regionen, zur Gewährleistung des Beitrages des Waldes zum Klimaschutz und seiner nachhaltigen Bewirtschaftung hat die Bundesregierung ein Waldfondsgesetz mit einem Maßnahmenpaket für den Forst- und Holzsektor in der Höhe von 350 Mio. € vorgelegt. Damit sollen die von gravierenden Einkommenseinbußen betroffenen WaldeigentümerInnen entlastet werden, die durch klimawandelbedingte Schadereignisse, insbesondere Borkenkäferkalamitäten mit Entwaldung, massiven Waldschäden und Wertverlust des Holzes sowie infolge der COVID-19-Krise mit dem Einbruch von Exportmärkten und der Nachfrage nach Holz konfrontiert sind.

Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) unterstrich, dass der Waldfonds eine wichtige Verbesserung für WaldbesitzerInnen bedeute, die aufgrund von Schäden in den Wäldern, geringerer Nachfrage durch die Corona-Krise und großer Schäden durch den Borkenkäfer Einkommenseinbußen zu beklagen hätten. Das Waldfondsgesetz beinhalte viele Maßnahmen, die sich nachhaltig auswirken würden, betonte sie. Auch Thomas Schererbauer (FPÖ/O) hob die Notwendigkeit einer Unterstützung von WaldbewirtschafterInnen hervor. Beispielhaft verwies er auf sein Heimatbundesland Oberösterreich, das besonders stark von Schadholz betroffen sei. Es müsse daher gelten, den Betroffenen unter die Arme zu greifen und auch bei der Holzwirtschaft vermehrt auf Regionalität zu setzen sowie Billigholzimporte zu reduzieren. Ein gesunder Wald leiste einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität, zur Wasserqualität und zum Klimaschutz, betonte Adi Gross (Grüne/V). Das Gesetz bezeichnete er als einen großen Schritt für den Klimaschutz und für die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes. Der Fonds stelle einen Start für eine Strategie für die nächsten Jahrzehnte dar, um den Wald als CO2-Speicher zu erhalten, einen angemessen Holzpreis zu erreichen und gezielte Forschungsmaßnahmen zur technischen Nutzung von Schadholz zu unterstützen.

Kritik am Waldfondsgesetz übte Sandra Gerdenitsch (SPÖ/B). Zwar sei eine Unterstützung der Frostwirtschaft als wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort und angesichts der Herausforderungen durch Preisverfall und Klimawandel zu begrüßen, allerdings sei die Vergabe von Mitteln durch das Gesetz zu wenig geregelt. Sie bemängelte, dass es dadurch bei der Auszahlung von Förderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit fehle. Zudem vermisst sie die Quantifizierung der CO2-Einsparungen und konkrete Ziele des Gesetzes. Gerdenitsch zufolge sollen bei der Vergabe von Mitteln kleinere Betriebe gegenüber größeren bevorzugt werden. Sie stellte daher einen Entschließungsantrag. Konkret fordert sie von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und Umweltministerin Leonore Gewessler unter anderem eine faire und nachhaltige Verteilung der Gelder aus dem Waldfonds, Regelungen zur kollektivvertraglichen Entlohnung von WaldarbeiterInnen sowie eine Reduktion des Pestizideinsatzes. Die Forderung fand schließlich mehrheitliche Zustimmung im Plenum.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger unterstrich, dass der Waldfonds angesichts der Corona-Krise und des hohen Aufkommens von Schadholz maßgeblich zur Unterstützung und Entlastung der betroffenen WaldbesitzerInnen sowie zur Ankurbelung der Konjunktur beitragen soll. Das ihrer Ansicht nach größte Investitionspaket in den Wald sei nachhaltig gestaltet und würde sich langfristig positiv auf den Waldbestand auswirken. Eine zentrale Maßnahme stelle die Wiederaufforstung nach Schadereignissen dar. Aber auch Maßnahmen bei der Waldpflege, zur Abgeltung des Werteverlusts infolge von Borkenkäferbefall, in der Waldbrandprävention, bei der Forschung an Holzgas und –diesel sowie im Holzbau von Gebäuden seien umfasst. Dies soll dazu dienen, die umfangreichen Funktionen der Wälder weiter zu erhalten und den BewirtschafterInnen nachhaltiger Wälder Perspektiven zu verschaffen. Das Finanzministerium würde derzeit die Vergaberichtlinien für Förderungen erarbeiten und eine Beantragung von Unterstützungen soll ab dem Herbst 2020 möglich sein, kündigte die Ministerin an.

Keine Einsprüche bei Futtermittelgesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz, Umweltförderungsgesetz

Einheitlich sprach sich die Länderkammer für das neue Futtermittelgesetz aus. Im Bereich der Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle soll es zur vollständigen Digitalisierung der Kontrollabläufe kommen. Durch das Gesetz soll die EU-Kontrollverordnung gewährleistet werden.

Die Zustimmung aller Bundesratsfraktionen erhielten zudem Anpassungen von Bestimmungen im Pflanzenschutzgesetz, die der Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern Anfang 2020 bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln Rechnung tragen sollen. Zudem sind EU-Verordnungen in den Bereichen Lebens- und Futtermittelrecht, Tiergesundheit, Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang brachte Thomas Schererbauer (FPÖ/O) einen Entschließungsantrag ein, in dem er die Entwicklung und Umsetzung einer Kennzeichnung glyphosathaltiger Lebensmittel fordert. Das Anliegen fand im Bundesrat mehrheitliche Zustimmung.

Keine Einwände von Seiten der BundesrätInnen gab es auch gegen das Umweltförderungsgesetz. Damit sollen 200 Mio. € für gewässerökologische Maßnahmen in den Jahren 2020 bis 2027 bereitgestellt werden. Bei den geplanten gewässerökologischen Maßnahmen geht es konkret um die Verbesserung der Selbstreinigungskraft der Gewässer sowie um die Erhöhung des Wasserrückhalts in der Landschaft durch Laufverlängerungen. (Fortsetzung Bundesrat) see

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