Parlamentskorrespondenz Nr. 838 vom 29.07.2020

Neu im Budgetausschuss

Anträge der Regierungsparteien bringen Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen bei COVID-Gesetzen

Präzisierungen bei COVID-19-Maßnahmengesetz, Härtefallfondsgesetz, Einkommenssteuergesetz

Anträge der Regierungsparteien sehen Präzisierungen, aber auch redaktionelle Korrekturen bei im Zuge der COVID-19-Krise beschlossenen Gesetzen vor. So soll durch eine Änderung des COVID-19-Maßnahmengesetzes (804/A) nun klargestellt werden, dass die Einleitung von Voraussetzungen oder Auflagen durch die Gesundheitsbehörde auch vor Ort überprüft werden kann. Änderungen im Härtefallfondsgesetz (805/A) haben den Wegfall von Bestimmungen über Non-Profit-Organisationen zum Inhalt, zumal für diesen Bereich durch das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds nunmehr eine eigenständige gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Bei den Änderungen im Einkommenssteuergesetz und im Körperschaftssteuergesetz (806/A) wiederum geht es um die Beseitigung eines Redaktionsversehen bzw. um redaktionelle Anpassungen. (Schluss) hof