Parlamentskorrespondenz Nr. 859 vom 31.08.2020

Neu im Umweltausschuss

Änderung des Umweltförderungsgesetzes sieht unter anderem mehr Mittel für Umweltförderung und Gebäudesanierung vor

Wien (PK) – Mit konjunkturellen Einschnitten infolge der Coronakrise sowie dem Bedarf an strukturellen Änderungen im Wirtschaftssystem in Richtung Klimaneutralität begründet Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Änderung des Umweltförderungsgesetzes (342 d.B.), die sie dem Nationalrat vorgelegt hat. Konkret werden Haftungen für Energie-Contracting-Projekte in der Höhe von max. 50 Mio. € ermöglicht sowie zusätzliche Mittel für die Umweltförderung im Inland und die Sanierungsoffensive zur Verfügung gestellt. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird argumentiert, dass aus volkswirtschaftlicher Sicht und zur Minimierung weiterer budgetärer Belastungen und Risiken die Ankurbelung der Konjunktur durch das Ermöglichen von klimafreundlichen Investitionen dringend geboten sei, zumal damit auch Lockin-Effekte vermieden werden könnten.

Umweltförderung im Inland und Sanierungsoffensive: Mehr Fördermittel und Fortführung bis 2022

Das heurige Budget sieht für die Umweltförderung im Inland eine Auszahlungsobergrenze von 90,238 Mio. € vor. Durch die vorgeschlagene Änderung des Umweltförderungsgesetzes soll dieser Rahmen um weitere 20 Mio. € angehoben werden. Diese Mittel sollen den Erläuterungen zufolge dem Ausbau bzw. der Verdichtung biogener Nahwärmenetzen zugutekommen. Da die reguläre Umweltförderung im Inland mit 2020 endet, sieht die Regierungsvorlage vor, die Erhöhung für 2021 und 2022 fortzuschreiben.

Ebenfalls 2020 endet die Möglichkeit zur Festsetzung von Zusagerahmen für Zwecke der Sanierungsoffensive, die das Ziel der Dekarbonisierung des Gebäudesektors verfolgt. Die damit verbundene Steigerung der Sanierungsquote sowie der Austausch fossiler Heizsysteme stelle der Gesetzesvorlage zufolge einen erheblichen konjunkturellen Impulsfaktor dar. Daher soll der Zusagerahmen für 2021 und 2022 auf insgesamt 650 Mio. € festgelegt werden, wobei mit 400 Mio. € die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme und mit 25 Mio. € Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gefördert werden sollen.

Im Gesetzesvorschlag werden zudem die klimarelevanten Potenziale der Maßnahmen angeführt. So könnten mit den ausgelösten Investitionen im Bereich der Umweltförderung im Inland 2020 zusätzlich 110.000 Tonnen Treibhausgasemissionen vermieden und zusätzlich 180 GWh Energie eingespart werden. Für die Jahre 2021 und 2022 wird damit gerechnet, dass durch die Umweltförderung im Inland insgesamt je 620.000 Tonnen Treibhausgase und je 1.000 GWh Energie eingespart werden könnten. Mit den für die Sanierungsoffensive festgelegten Mitteln sollen zwischen 80.000 und 90.000 fossile Heizungsanlagen umgestellt werden können. Hier wird mit einem jährlichen Einsparungspotenzial von 560.000 Tonnen Treibhausgasemissionen und 390 GWh Energie gerechnet. Bei den Hochrechnungen wird darauf verwiesen, dass keine gesamtwirtschaftlichen Rebound-Effekte abgebildet werden können.

Um die Dekarbonisierungsmaßnahmen am Gebäudesektor auch für einkommensschwache Haushalte zu unterstützen, sollen zudem für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt 100 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Diese Unterstützung ist daran gekoppelt, dass durch das Setzen dieser Maßnahmen erhöhte Kosten für einkommensschwache Haushalte entstehen können, die mit diesen Mitteln sowie mit Landesmitteln abgefedert werden sollen. Die Abwicklung der Bundesmittel soll durch die Länder erfolgen, wobei dadurch keine Ländermittel ersetzt werden sollen.

Förderung von Contracting-Finanzierungen zum Austausch von fossilen Heizkesseln und zur thermischen Sanierung

Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass ab 2020 ein Haftungsrahmen des Bundes in Höhe eines Barwerts von 50 Mio. € für die Förderung von Contracting-Finanzierungen zum Austausch von fossilen Heizkesseln sowie zur thermischen Sanierung von Gebäuden eingerichtet werden kann. In den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag wird darauf verwiesen, dass durch die Finanzierungsformen des Energie-Contracting erhebliche Investitionsimpulse gesetzt werden könnten und mit einem relativ geringfügigen Budgetaufwand ein erheblicher Hebeleffekt bewirkt werden kann. (Schluss) see