Parlamentskorrespondenz Nr. 881 vom 14.09.2020

Neu im Finanzausschuss

Regierung legt Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien vor

Wien (PK) - Ein neues Abkommen (355 d.B.) mit Argentinien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und –umgehung liegt nun dem Nationalrat zur Genehmigung vor. Mit Argentinien besteht seit Anfang 2009 keine Regelung auf diesem Gebiet.

Mit dem Staatsvertrag will die Bundesregierung einerseits die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Länder durch Vermeidung der Doppelbesteuerung und Senkung der Steuerbelastung für passive Einkünfte vertiefen. Andererseits sollen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch die Umsetzung von OECD-Standards bekämpft und die steuerliche Transparenz durch die Einführung von Amtshilfebestimmungen sichergestellt werden. Argentinien ist nach Brasilien und Mexiko die drittgrößte Volkswirtschaft Lateinamerikas. In den letzten Jahren bewegten sich die österreichischen Warenexporte immer in einer Bandbreite zwischen 100-150 Mio. €. Die Handelsbilanz mit Argentinien war in den letzten Jahren positiv. (Schluss) med