Parlamentskorrespondenz Nr. 891 vom 15.09.2020

Neu im Sozialausschuss

Regierung schlägt Verlängerung der Sonderbetreuungszeit und Bildungsbonus für Arbeitslose vor

Wien (PK) – ÖVP und Grüne wollen noch im September mehrere Gesetzesvorhaben beschließen. Dazu gehören auch zwei Regierungsvorlagen, die dem Sozialausschuss zugewiesen wurden. Zur Vorberatung wurde dem Ausschuss eine Frist bis zum 22. September gesetzt.

Sonderbetreuungszeit: Möglichkeit der Inanspruchnahme wird bis Ende Februar verlängert

Im Zuge der Corona-Krise wurde in Österreich die sogenannte "Sonderbetreuungszeit" eingeführt. Sie ermöglicht es ArbeitnehmerInnen, im Bedarfsfall von der Arbeit fernzubleiben, um minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Personen selbst zu betreuen, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausfallen, also etwa Schulen und Kindergärten geschlossen werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, der diesfalls einen Teil der Lohnkosten vom Staat erhält. Derzeit ist dieses Instrument mit Ende September befristet, nun soll es bis Ende Februar 2021 verlängert werden (351 d.B.). Gleichzeitig schlägt die Regierung vor, dem Betrieb ab Oktober die Hälfte der Lohnkosten – und nicht nur wie bisher ein Drittel – zu ersetzen.

In Anspruch genommen werden kann Sonderbetreuungszeit demnach neuerlich bis zu drei Wochen, und zwar unabhängig davon, ob man das Instrument bereits genutzt hat oder nicht. Auch eine Inanspruchnahme in den Herbst-, Weihnachts- und Semesterferien ist gegebenenfalls möglich. Bislang hat der Bund gemäß den finanziellen Erläuterungen rund 2,46 Mio. € als Entgeltersatz an betroffene Arbeitgeber überwiesen (Stichtag 24. August), wobei insgesamt 29.341 Kinder, 188 behinderte Menschen und 110 pflegebedürftige Personen betreut werden konnten.

Arbeitsmarkt-Qualifizierung: Arbeitslose sollen Bildungsbonus von 4 € täglich erhalten

Mit der Einrichtung einer Corona-Arbeitsstiftung will die Regierung auf die hohe Arbeitslosigkeit infolge der Corona-Krise reagieren. Sie soll arbeitslosen Menschen, die an einer beruflichen Neuorientierung oder Weiterentwicklung interessiert sind, entsprechende Aus- und Weiterbildungen ermöglichen. Flankierend dazu schlägt die Regierung nun die Gewährung eines Bildungsbonus vor (352 d.B.). Wer im Auftrag des AMS an einer zumindest viermonatigen Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, soll – zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe und zum derzeigen Schulungszuschlag – einen Betrag von 4 € pro Tag erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Um- bzw. Nachschulung zwischen 1. Oktober 2020 und 31. Dezember 2021 beginnt und vom Träger der Schulungseinrichtung selbst keine Zuschüsse gewährt werden.

Gemäß den Erläuterungen soll der Bonus die Existenzabsicherung während längerdauernder Ausbildungen erleichtern. Zudem geht das Arbeitsministerium davon aus, dass durch das höhere Haushaltseinkommen für die Betroffenen auch der private Konsum steigt, was wiederum Arbeitsplätze sichere. Die Kosten für den Bonus werden mit 2,16 Mio. € für das heurige restliche Jahr, 33 Mio. € für 2021 und 22,4 Mio. € für 2022 angegeben. (Schluss) gs