Parlamentskorrespondenz Nr. 900 vom 16.09.2020

Neu im Familienausschuss

Erhöhung des Familienhärtefonds um 40 Mio. € sowie der Zuverdienstgrenze für Studierende auf 15.000 €

Wien (PK) – Neben der Aufstockung des Corona-Familienhärtefonds von 60 Mio. € auf 100 Mio. € soll die jährliche Zuverdienstgrenze für Volljährige, die sich in Berufsausbildung befinden, von 10.000 € auf 15.000 € erhöht werden. Dies sieht eine Regierungsvorlage betreffend die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes (353 d.B.) vor.

Die Förderungen aus dem Corona-Familienhärtefonds haben für viele Betroffene eine effektive und hilfreiche Entlastung gebracht, heißt es in den Erläuterungen. Da aber wesentlich mehr Anträge als ursprünglich angenommen eingelangt sind, soll der Fonds zusätzliche Mittel in der Höhe von 40 Mio. € erhalten.

Weiters bringt die Novelle eine deutliche Anpassung der Zuverdienstgrenze insbesondere für Studierende, und zwar schon ab dem Stichtag 1. Jänner 2020. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenze auf 15.000 € soll gewährleistet werden, dass bis zu dieser Höhe auch weiterhin die Familienbeihilfe bezogen werden kann. Die Studierenden-Sozialerhebung 2019 hat ergeben, dass 65% der StudentInnen Einnahmen aus eigener Erwerbstätigkeit haben, die sich durchschnittlich auf 857 € im Monat belaufen. Von dieser Maßnahme, die im Jahr 2022 evaluiert werden soll, werden aber auch andere Volljährige, die eine Berufsausbildung machen, sowie erheblich behinderte Personen, für die diese Grenze in Bezug auf das Vorliegen eines Arbeitsversuchs relevant ist, profitieren. (Schluss) sue