Parlamentskorrespondenz Nr. 936 vom 25.09.2020

Leichter Anstieg bei den Beschwerden im Bundesheer

Verteidigungsministerin Tanner legt Jahresbericht 2019 der Parlamentarischen Bundesheerkommission vor

Wien (PK) – Nach einem Rückgang 2018 ist im vergangenen Jahr die Zahl der Beschwerden beim Bundesheer wieder leicht angestiegen. Wie aus dem von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner dem Parlament vorgelegten Jahresbericht 2019 der Parlamentarischen Bundesheerkommission (III-177 d.B.) hervorgeht, wurden im Berichtsjahr 287 Beschwerdeverfahren eingeleitet, um 20 mehr als im vorangegangenen Jahr. Die Beschwerden bezogen sich dabei vor allem auf Ausbildung und Dienstbetrieb (43%), Personalangelegenheiten (24%), Versorgung (19%) und Infrastruktur (9%). Insgesamt nahmen 2019 2.850 Personen die Parlamentarische Bundesheerkommission in Anspruch, wobei, wie der Bericht betont, in vielen Fällen durch Beratung, Rechtsauskunft sowie Vermittlung von Lösungen rasch und effizient geholfen werden konnte.

Präsidium mahnt mehr Mittel für das Bundesheer ein

Der ehemalige SPÖ-Abgeordnete Otto Pendl sowie die Abgeordneten Michael Hammer (ÖVP) und Reinhard Bösch (FPÖ) machen namens des Präsidiums der Kommission einmal mehr auf die knappen Ressourcen des Bundesheers aufmerksam. Dass im Berichtsjahr das Bundesheer seine Aufgaben erfüllen konnte, habe ganz wesentlich mit dem hohen Einsatzwillen, der Leistungsbereitschaft und der ausgezeichneten Motivation der Soldatinnen und Soldaten zu tun, heißt es in diesem Zusammenhang im Vorwort zum Bericht. Die drei Präsidiumsmitglieder geben aber zu bedenken, die finanzielle Situation und der Zustand des Bundesheers würden neue Konzepte für ein zukunftsträchtiges Heer erfordern. Pendl, Hammer und Bösch weisen dabei vor allem auf die Notwendigkeit der Ausstattung des Bundesheers mit den erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seines Auftrags hin.

Tanner kündigt strukturelle Verbesserungen an

Zur Erfüllung der vielschichtigen Aufgaben des Bundesheers seien stetige strukturelle Verbesserungen erforderlich, bestätigt auch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner in ihrer dem Bericht angefügten Stellungnahme. Sie unterstreicht in diesem Zusammenhang vor allem die Attraktivierung des Grundwehrdienstes und der Miliz, dies auch mit Blick auf die Aufwertung der Stellungsstraße und die Neufestlegung der Tauglichkeitskriterien. Im Bereich des Milizwesens spricht Tanner von der Notwendigkeit der ausreichenden personellen und materiellen Ausstattung und der Beseitigung von rechtlichen Benachteiligungen. Im Fokus stehe zudem, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Krise und immer wieder auftretender Naturkatastrophen, aber auch hinsichtlich der Cyber- und Drohnenabwehr, die Schaffung umfassender Rahmenbedingungen für das staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement. Wichtig ist für Tanner überdies die ausreichende budgetäre Ausstattung der aktiven Luftraumüberwachung durch Beschaffung der Nachfolge der SAAB 105 Ö sowie der Mehrzweckhubschrauber. (Schluss) hof