Parlamentskorrespondenz Nr. 959 vom 29.09.2020

Neu im Familienausschuss

Initiativen zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sowie zum Thema Kinderschutz

Wien (PK) – Ein leichterer Zugang zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sowie ein bundesweiter Rahmen für den Kinderschutz stehen im Fokus von zwei SPÖ-Entschließungsanträgen.

Bundesweite Koordinierung und finanzielle Absicherung der Kinderschutzzentren

Derzeit seien für das wichtige und komplexe Thema "Kinderschutz" nicht nur verschiedene Ministerien, sondern auch die Bundesländer sowie die nachgelagerten Behörden zuständig, geben die SPÖ-Abgeordneten Petra Wimmer und Eva-Maria Holzleitner zu bedenken (770/A(E)). Dieser "Fleckerlteppich" an Zuständigkeiten führe dazu, dass es schwierig bis unmöglich sei, Initiativen zur Verbesserung des Kinderschutzes in Österreich zu setzen. Auch diverse Anfragebeantwortungen zu diesem Thema spiegeln nach Auffassung der MandatarInnen wider, dass die einzelnen Ressorts jeweils nur Teilaspekte des Kinderschutzes auf ihrer Agenda haben. Hinzu komme, dass der Kinderschutz hoheitliche Aufgabe des jeweiligen von den Ländern organisierten Kinder- und Jugendhilfeträgers sei. Es brauche daher dringend einen bundesweiten Rahmen, eine einheitlich geregelte Finanzierung sowie eine zentrale Koordinationsstelle für den Kinderschutz, sind die AntragstellerInnen überzeugt.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Beobachtungszeitraum für Anspruch soll erweitert werden

Die COVID-19-Krise habe nicht nur zu einem enormen Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, sondern – damit verbunden – auch zu Problemen beim Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes, zeigt SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer auf (772/A(E)). Um diese Form des Kinderbetreuungsgeldes zu erhalten, müssen werdende Eltern nämlich unter anderem nachweisen, dass in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes bzw. unmittelbar vor Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit im Inland ununterbrochen ausgeübt wurde. Da noch länger mit einer angespannten Arbeitsmarktsituation zu rechnen sei, treten die SozialdemokratInnen für eine Neuregelung dieser Anspruchsvoraussetzung ein. Im Konkreten soll ein Beobachtungszeitraum von einem Jahr gelten, innerhalb dessen das Erfordernis einer 182-tägigen Beschäftigung (nicht zusammenhängend) erfüllt werden muss. (Schluss) sue