Parlamentskorrespondenz Nr. 965 vom 30.09.2020

Neu im Petitionsausschuss

Gerichtsstandort Telfs, Freiwilligkeit von Schutzimpfungen, soziale Absicherung von KünstlerInnen, Schwangerschaftsabbrüche

Wien (PK) – Zahlreiche neue Bürgerinitiativen wurden dem Parlament zugeleitet, wobei es unter anderem um den Weiterbestand des Gerichtsstandortes in Telfs, der Verankerung des Freiwilligkeitsprinzips in Bezug auf Schutzimpfungen, die bessere soziale Absicherung von KünstlerInnen sowie die Einführung einer Statistik über Schwangerschaftsabbrüche geht.

Erhalt und Stärkung des Gerichtsstandortes Telfs

Im Rahmen einer parteiübergreifenden Bürgerinitiative des Gemeinderats von Telfs werden zahlreiche Argumente vorgebracht, die für die Beibehaltung des dortigen Bezirksgerichts sprechen sollen (28/BI). Laut einer Wirtschaftsstudie sei der Raum Telfs Einzugsbereich für über 53.800 BürgerInnen und weise zudem eine stark positive Bevölkerungsentwicklung auf. Eine Auflösung des Gerichts würde auch die Zentralisierungstendenzen verstärken und die Region Hall, wo es das nächste Bezirksgericht gibt, mit zusätzlichem Verkehr belasten. Beim BG Telfs handle es sich aufgrund der hohen Anzahl an Geschäftsfällen keineswegs um ein "Kleinstbezirksgericht", betonen die UnterstützerInnen, die überdies für eine Gerichtssprengel-Erweiterung um die Gemeinden des Seefelder-Plateaus plädieren.

Freiwilligkeit von Schutzimpfungen soll in der Bundesverfassung verankert werden

Über 4.000 BürgerInnen machen sich dafür stark, dass die Freiwilligkeit von Schutzimpfungen in der österreichischen Verfassung explizit verankert wird (29/BI). Die Grundrechte auf Leben in körperlicher Unversehrtheit und Freiheit dürfen nicht in Frage gestellt werden, lautet die zentrale Begründung. Die Anwendung von staatlichem Zwang im Zusammenhang mit Schutzimpfungen sei abzulehnen, da sie der Würde des Menschen widerspreche, was speziell in der Entscheidungshoheit in Fragen der individuellen Gesundheitsvorsorge zum Ausdruck komme.

Umfassender Forderungskatalog zur Unterstützung der Kunstschaffenden

Mit einem umfassenden Forderungskatalog unter dem Titel "ohne Kunst wird´s still" wendet sich eine Bürgerinitiative ans Parlament, deren zentrales Anliegen die Verbesserung der oft prekären Lage von KünstlerInnen ist (30/BI). Neben einem garantierten Mindesteinkommen von zumindest 1.286 € netto (12 Mal im Jahr für Ein-Personen-Haushalte, EPU und Neue Selbständige) und äquivalenten Garantien für alle unselbständig im Kunst- und Kulturbereich Beschäftigten, der Festlegung von Mindestgagen und Mindesthonoraren über Rahmenverträge im neuen Urhebervertragsrecht, der Kompensation aller Einnahmenausfälle seit März 2020 soll generell ein verlässlich funktionierender Entschädigungsfonds für außergewöhnliche Zeiten wie Pandemien sowie ein Ausfallshaftungsfonds für VeranstalterInnen und eine Liquiditätsversicherung eingerichtet werden. Dringend geboten seien auch die Verabschiedung eines KünstlerInnen-Sozialversicherungsgesetzes, das die zeitgenössischen Erwerbsrealitäten berücksichtigt (Wechsel zwischen unselbständiger und selbständiger Tätigkeit, Phasen der Erwerbslosigkeit) sowie eine sofortige und dauerhafte Verdoppelung des Budgets für Kunst und Kultur auf 1% des BIP. Weitere Forderungen betreffen die Reduktion des Steuersatzes auf Umsätze von Kunstschaffenden auf 5%, die Anhebung des Anteils von Musik aus Österreich im Radio auf den Europastandard von 42% sowie die Abgeltung aller Rechte bei Onlinevermarktungen. All dies soll von einem eigenen Ministerium für Kunst und Kultur vorangetrieben werden.

Erneute Forderung nach Einführung einer anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche sowie Motivforschung

Während nahezu alle europäischen Länder anonym Zahlen und Motive zu Schwangerschaftsabbrüchen erheben, sei dies in Österreich nicht der Fall, heißt es in der Bürgerinitiative "Fakten helfen!", die bereits im Jahr 2015 erstmals eingebracht und damals von 55.000 Menschen unterschrieben wurde (31/BI). Da sie aufgrund des vorzeitigen Endes der letzten Bundesregierung nicht umgesetzt werden konnte, wird sie erneut eingebracht. Die Forderungen beziehen sich dabei weiterhin auf die Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und deren jährliche Veröffentlichung sowie die regelmäßige wissenschaftliche und anonyme Erforschung der Gründe als Basis für Präventionsmaßnahmen und bedarfsgerechte Unterstützung. Die Fristenregelung werde durch diese Initiative nicht berührt, betonen die UnterstützerInnen. (Schluss) sue