Parlamentskorrespondenz Nr. 966 vom 30.09.2020

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Neuregelung des Konkursrechts, Pfändungen, Sonderfinanzierung für Schuldnerberatungsstellen

Wien (PK) – Drei SPÖ-Entschließungsanträge, die allesamt auf die Abfederung der negativen Auswirkungen der Corona-Epidemie abzielen, wurden dem Konsumentenschutzausschuss zugeleitet. Neben einem neuen Konkursrecht und einer Absicherung des Existenzminimums bei Pfändungen wird auch eine Aufstockung der Mittel für die Schuldnerberatungsstellen gefordert. 

Neues Konkursrecht im Sinne einer raschen Entschuldung und Wiedereingliederung der Betroffenen

Für eine rasche Neuregelung des österreichischen Konkursrechts setzen sich die SozialdemokratInnen ein, wobei die Gleichbehandlung aller SchuldnerInnen das oberste Ziel sein müsse (827/A(E)). Viele Menschen würden aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Notsituationen geraten, zeigt SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl auf. Der Kreditschutzverband rechne mit einem Anstieg der Unternehmenskonkurse von bis zu 25%, von einer derartigen Höhe müsse man auch im privaten Bereich ausgehen. Basierend auf der im Juni 2019 beschlossenen neuen EU-Richtlinie in Sachen Insolvenz- und Entschuldungsverfahren sollte die Bundesregierung - insbesondere die MinisterInnen für Konsumentenschutz und Justiz - einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Dabei müsste eine rasche Entschuldung sowie die Wiedereingliederung der Betroffenen in das soziale Leben im Mittelpunkt stehen. 

Absicherung des Existenzminimums und von unpfändbaren Beträgen

Eine sozial verträgliche Regelung bei Lohnpfändungen steht im Fokus einer weiteren Initiative des SPÖ-Konsumentenschutzsprechers Markus Vogl (828/A(E)). Er beklagt vor allem, dass auch unpfändbare Beträge nicht vor dem Zugriff durch die GläubigerInnen geschützt seien. So könne etwa auch die vor kurzem beschlossene Einmalzahlung für ArbeitslosengeldbezieherInnen in der Höhe von 450 € gepfändet werden. Um zu gewährleisten, dass die Betroffenen nicht einer zusätzlichen, unzumutbaren Verringerung ihres ohnehin kargen Einkommens ausgesetzt sind, müssen daher in Hinkunft zusätzliche finanzielle Hilfestellungen in Notsituationen von der Pfändung ausgenommen werden, fordert Vogl. Zusätzlich sollten die unpfändbaren Beträge auf dem Konto gekennzeichnet und automatisch geschützt sein.

Sonderfinanzierung für die Schuldenberatungsstellen

Die derzeit hohe Arbeitslosigkeit und die zu erwartenden Konkurse werden zwangsläufig auch dazu führen, dass sich mehr Menschen an die Schuldnerberatungsstellen wenden, heißt es im dritten Antrag der SPÖ (829/A(E)). Einer besonderen Gefährdung seien etwa junge Menschen ausgesetzt, die den erhofften Einstieg in die Arbeitswelt nun aufschieben müssten. Um allen Betroffenen weiterhin die notwendige Hilfe und Beratung zukommen zu lassen, sollte Markus Vogl (SPÖ) zufolge eine corona-bedingte Sonderfinanzierung für die Schuldnerberatungsstellen bereitgestellt werden. (Schluss) sue