Parlamentskorrespondenz Nr. 995 vom 06.10.2020

Rechnungshofausschuss diskutiert Prüfbericht zur Vermögensabschöpfung

Gesamtreform der Exekutionsordnung ist laut Justizministerin Zadić in Planung

Wien (PK) – Über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wurde heute im Rechnungshofausschuss des Nationalrats beraten. Grundlage für die Auseinandersetzung war ein Prüfbericht über die Verwertung sichergestellter Vermögenswerte (III-23 d.B.).

Laut Strafgesetzbuch soll kriminell erwirtschaftetes Vermögen für verfallen erklärt, also "abgeschöpft" werden und dem Staatshaushalt zufließen. Dafür sind in mehreren Staatsanwaltschaften eigene Sonderreferate eingerichtet, die nach mehrjährigem Probebetrieb seit Anfang des Jahres 2017 im Regelbetrieb operieren. Der Rechnungshof kritisiert, dass in der Probephase sichtbar gewordene Problemfelder nicht berücksichtigt und keine Strategien für die strafrechtliche Vermögensabschöpfung geschaffen wurden. Eine konkrete Zieldefinition wird daher empfohlen.

So würden etwa keine schriftlichen Rahmenvereinbarungen über die Verwertungskonditionen illegal erworbener Gegenstände vorliegen. Die Erlöse aus den Versteigerungen hätten auch nur selten die Kosten der dafür angemieteten Auktionshalle gedeckt. Seit Etablierung einer Internetversteigerungsplattform würden die Erlöse laut Rechnungshof allerdings ansteigen. Im überprüften Zeitraum (2013 bis 2017) stiegen die für verfallen erklärten Vermögenswerte von 1,7 Mio. € auf 13,8 Mio. € an, die Einnahmen daraus von rund 800.000 € auf knapp 2 Mio. €. Erst im Zuge der Rechnungshofprüfung stellte sich heraus, dass die Einnahmen aus den strafrechtlichen Verfallsentscheidungen teilweise nicht korrekt verbucht wurden. Eine Evaluation des Regelbetriebs der Sonderreferate wurde daher ebenso vorgeschlagen wie effektivere Steuerungsmaßnahmen.

Zwei Drittel der ursprünglichen Empfehlungen seien allerdings mittlerweile umgesetzt worden, informierte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker heute. Seit dem Nachfrageverfahren offen geblieben sei aber weiterhin die Umsetzung einer konkreten Zieldefinition, wofür sich auch Ausschussvorsitzender Douglas Hoyos-Trauttmansdorf (NEOS) interessierte. Laut Justizministerin Alma Zadić seien die Rechnungshofempfehlungen in einen bereits veröffentlichten Praxis-Leitfaden eingeflossen, der zur Effizienzsteigerung beitragen soll. Die Justizministerin gestand Fehler ein, etwa in Hinblick auf die Unwirtschaftlichkeit der Auktionshalle, welche unter anderem Ruth Becher (SPÖ) und Christian Lausch (FPÖ) thematisierten. Durch die ohnehin demnächst geplante Gesamtreform der Exekutionsordnung sollen künftig Kosten gespart werden, sagte Zadić. Die Online-Plattform würde bereits dazu beitragen.

Die Diskrepanz zwischen den für verfallen erklärten Vermögenswerten und den daraus entstandenen Einnahmen wurde von David Stögmüller (Grüne), Christian Lausch (FPÖ) und Karin Greiner (SPÖ) zur Sprache gebracht. Diese würde nicht immer im Einfluss der Justiz liegen, meinte die Ministerin und erklärte die Abweichungen unter anderem durch optimistische Wertschätzungen der Kriminalpolizei, die von der Rechtsprechung schließlich anders beurteilt wurden. Falschen Verbuchungen sei allerdings nachgegangen und ein einheitliches Verwahrungsregister etabliert worden, antwortete sie ferner auf Fragen der Abgeordneten Karl Schmidhofer (ÖVP) und Martina Künsberg Sarre (NEOS). (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) fan