Parlamentskorrespondenz Nr. 997 vom 06.10.2020

Justizministerin Zadić kündigt Evaluierung des Lobbying-Gesetzes an

Rechnungshofausschuss diskutiert Prüfbericht zu Lobbying- und Interessensvertretungs-Register

Wien (PK) – Der Rechnungshof stellt dem online verfügbaren Lobbyregister kein gutes Zeugnis aus. In der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses stand der Bericht zum österreichischen Lobbying- und Interessensvertretungs-Register auf der Tagesordnung. Der Rechnungshof bemängelt darin die fehlenden Einsichtsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sowie die fehlenden internationalen Standards der Gesetzeslage in Österreich. Daher werden Maßnahmen zu mehr Transparenz und zur wirksameren Kontrolle durch das Justizministerium vorgeschlagen. Justizministerin Alma Zadić bestätigte den Bedarf für eine Evaluierung des Lobbyregisters und informierte den Ausschuss über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Justizressort. Der Bericht wurde von den Ausschussmitgliedern einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das Ziel des Lobbying- und Interessensvertretungstransparenz-Gesetz (kurz LobbyG) war es, klare Verhältnisse darüber zu schaffen, mit welchen Tätigkeiten das Zustandekommen von Gesetzen beeinflusst wird. Der Prüfbericht des Rechnungshofes (III-65 d.B.) hat dazu die Jahre 2013 bis 2018 untersucht und kommt zum Ergebnis, dass es keinen Gesamtüberblick im Lobbyregister geben würde. Die im Online-Register des Justizministeriums (www.lobbyreg.justiz.gv.at) veröffentlichten Daten würden größtenteils nicht aussagekräftig sein. So gäbe es etwa keine Hinweise zum Tätigkeitsbereich der eingetragenen LobbyistInnen oder dazu, welches Gesetz von ihnen beeinflusst werden sollte. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass den BürgerInnen wesentliche Informationen verwehrt würden, da Hinweise über konkrete Lobbying-Aufträge nicht öffentlich zugänglich sind. Zudem kritisiert die Kontrollinstanz den Standpunkt des Justizministeriums, das sich nur zum Führen des Registers, aber nicht für eine inhaltliche Prüfung der Eintragungen bzw. über die Frage der Eintragungspflicht zuständig fühlen würde.

Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Justizministerium das LobbyG zu evaluieren. Es soll geprüft werden, wie internationale Standards zu Lobbying umfassender berücksichtigt werden können. Als Beispiele nennt der Bericht etwa Cooling-off-Phasen für PolitkerInnen oder die Darstellung eines legislativen Fußabdrucks. Zudem wird angeregt, Vorschläge zu erstellen, wie das Ministerium den Anforderungen einer wirksamen und proaktiven Kontrollbehörde gerecht werden könnte, um in weiterer Folge Verstöße gegen das LobbyG konsequent anzeigen zu können. Im Sinne des BürgerInnennutzens sollen außerdem Einsichtsmöglichkeiten so gestaltet werden, dass die Öffentlichkeit verstärkt Zugang zu relevanten Daten erhält. In diesem Zusammenhang schlägt der Bericht eine aussagekräftige Beschreibung des vereinbarten Aufgabenbereichs zwischen LobbyistInnen und AuftraggeberInnen vor.

In der Debatte begrüßten alle zu Wort gemeldeten Abgeordneten den Prüfbericht des Rechnungshofes. Wolfgang Zanger (FPÖ) kritisierte die bisherige Form des Registers und wollte von Justizministerin Alma Zadić wissen, welche Vision ihr für ein "vernünftiges" Lobbying-Gesetz vorschwebe.

Hermann Gahr (ÖVP) verwies hingegen darauf, dass Österreich als eines der wenigen EU-Länder ein Register eingeführt habe. Auch er erkundigte sich bei der Justizministerin nach den geplanten Maßnahmen zu mehr Transparenz. Zur Frage, ob sich die Position des Ministeriums, nicht für den Vollzug des Registers zuständig zu sein, geändert habe, meldeten sich Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) sowie David Stögmüller (Grüne) zu Wort. SPÖ-Abgeordneter Philip Kucher brachte das Thema Großspenden an Parteien auf und erkundigte sich, ob durch das 2019 beschlossene Verbot von Großspenden die Türe für Lobbying nun weiter zugemacht wurde. Georg Bürstmayr (Grüne) bemängelte ebenfalls die fehlende Transparenz im bestehenden Lobbyregister und fragte nach den Plänen des Justizministeriums, einen regelmäßigen Lobbying-Bericht zu erstellen.

Justizministerin Alma Zadić bestätigte in ihrer Wortmeldung die Wichtigkeit des Rechnungshofberichts und sah diesen als Anlass, die aktuelle Regelung hin zu mehr Transparenz zu evaluieren. Aus diesem Grund sei bereits eine Arbeitsgruppe im Ministerium eingerichtet worden, die aufgrund der COVID-19-Pandemie erst verspätet mit Ende November das erste Mal tagen soll. Die Arbeitsgruppe hätte den Auftrag, das gesamte Lobbying-Gesetz zu evaluieren, auch der legislative Fußabdruck sowie die Einrichtung eines Lobbying-Berichtes sollen hier diskutiert werden. Was die Zuständigkeit für den Vollzug des Registers betrifft, habe sich laut Zadić der Standpunkt des Justizressorts nicht geändert. Dieses habe hier keine gesetzliche Zuständigkeit, von sich aus proaktiv zu ermitteln. Hierfür wären allein die Verwaltungsbehörden erster Instanz verantwortlich. Ein verschärftes Parteiengesetz würde außerdem einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz bedeuten, hielt die Justizministerin abschließend fest.

Rechnungshofpräsidentin sieht Zuständigkeit beim Justizministerium

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker begrüßte die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für mehr Transparenz. Mit dem vorliegenden Bericht habe der Rechnungshof viele Ansatzmöglichkeiten zur Verbesserung des Lobbyregisters geboten. Im Zuge des Nachfrageverfahrens habe das Justizressort angeben, insgesamt 19 Empfehlungen des Rechnungshofes in der Arbeitsgruppe bearbeiten zu wollen. Kraker sah die Zuständigkeit zum Vollzug des Registers beim Ministerium, dieses könne durchaus Plausibilität und Vollständigkeit der eingetragenen Daten prüfen. Sie kritisierte, dass viele Daten nicht öffentlich zugänglich wären und forderte die Einführung des legislativen Fußabdrucks. Damit könne man nachvollziehen, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt zu welchem Zweck über konkrete Lobbying-Tätigkeiten kommunizierte. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) med