Parlamentskorrespondenz Nr. 1044 vom 15.10.2020

PädagogInnenbildung Neu braucht weitere Kooperationsanstrengungen aller AkteurInnen

Qualitätssicherungsrat für PädagogInnenbildung hat Jahresbericht 2019 vorgelegt

Wien (PK) – Begleitend zur Implementierung der PädagogInnenbildung Neu wurde 2013 auch der Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung (QSR) eingerichtet, der eine Reihe von gesetzlich verankerten Aufgaben wahrnimmt. Dazu gehört auch ein jährlicher Bericht über den aktuellen Stand der PädagogInnenbildung in Österreich. Dieser liegt nun für 2019 dem Nationalrat vor (III-160 d.B.). Der Bericht gibt einen Überblick über die bisherige Entwicklung des QSR und führt die qualitätssichernden Maßnahmen an, die der Rat gesetzt hat.

In seiner Beurteilung der PädagogInnenbildung Neu konstatiert der QSR ein hohes Engagement aller AkteurInnen – Ministerien, Pädagogische Hochschulen (PH), Universitäten – sowie eine hohe Bereitschaft zur Kooperation seit Einführung der Reform. Nur dadurch sei es möglich gewesen, die notwendigen Entwicklungen einzuleiten und bis zu ihrem derzeitigen Stand voranzubringen. Um die noch anstehenden Herausforderungen gemeinsam bewältigen zu können, müssen diese Anstrengungen auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, betont der QSR.

Bericht des QSR gibt Überblick über qualitätssichernde Maßnahmen

Der aktuell vorliegende sechste Bericht des QSR an den Nationalrat für 2019 stellt vier Schwerpunkte der Tätigkeit im Berichtsjahr vor. Dazu gehörte die Begutachtung von Curricula, insbesondere von jenen, die aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen durch das 2017 erlassene gemeinsame Studienrecht Änderungen erfahren haben.

Weiters wurde der 2016 aufgesetzte Monitoringprozess, der die Umsetzung der Reform der PädagogInnenbildung in den vier Verbundregionen der österreichischen Hochschuleinrichtungen begleitet, fortgesetzt. Ziel ist es, gesicherte Aussagen über die dabei erzielten Fortschritte zu erhalten. Der QSR stellt dazu fest, dass es weiterhin klarer Strategien für forschungs- und professionsbezogene Kooperationen bedürfe. Probleme ortet der QSR auch bei der Drittmitteleinwerbung. Er anerkannt die Bemühungen der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung, wo eine enge Kooperation zwischen Hochschulen und Pädagogischen Hochschulen bestehe. Herausforderungen bleiben bei der gemeinsamen Lehrplanung der PH.

Der QSR verweist in seinem Bericht auch auf seine impulsgebende Mitarbeit in Foren zur Steuerung der PädagogInnenbildung. Als Beispiel dafür wird die Arbeitsgruppe zu österreichweiten Standards für Auswahl- und Aufnahmeverfahren an den Pädagogischen Hochschulen genannt.

Schließlich war der QSR 2019 in der Initiierung von Evaluationen im Umfeld der PädagogInnenbildung tätig. Der QSR habe dazu eine gesamtösterreichische Evaluation angebahnt. Überprüft werden soll dabei die Wirkung der Reform der PädagogInnenbildung Neu in Bezug auf die professionelle Entwicklung der Studierenden, teilt der QSR mit. Im Blickpunkt sollen auch die ersten Wirkungen der Reform in den Schulen stehen.

Der Bericht geht auch auf die aktuellen Herausforderungen der PädagogInnenbildung ein. Laut QSR bestehen diese vor allem in den Bereichen der Inklusiven Pädagogik, bei QuereinsteigerInnen ins Studium sowie in der Induktionsphase. Den Abschluss des Berichts bilden auch diesmal wieder zahlreiche Empfehlungen des QSR an die Hochschuleinrichtungen und an die Bildungs- und Wissenschaftspolitik.

Der Aufgabenbereich des Qualitätssicherungsrats

Laut Hochschulgesetz 2005 und Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz obliegt dem QSR die Beobachtung und Analyse der Entwicklung der PädagogInnenbildung in Österreich unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Entwicklungen sowie die Erarbeitung von Vorschlägen zu deren Weiterentwicklung. Er ist auch in der Beratung der zuständigen Ministerien sowie der hochschulischen Bildungseinrichtungen in Angelegenheiten der Qualitätssicherung und Bedarfsfragen tätig. Dem QSR obliegt die Prüfung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen für die Leistungserbringung von PH. Der QSR gibt auch Stellungnahmen im Rahmen der Curricula-Begutachtungsverfahren zu den Curricula der Lehramtsstudien ab.

Zusätzlich stellt der QSR auf Ersuchen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) durch Gutachtertätigkeit seine Expertise auch für die Beurteilung von Studienangeboten der PH zur Verfügung. Das geschieht etwa im Bereich der Elementarpädagogik oder Sozialpädagogik. Im kontinuierlichen Austausch mit den Ausbildungsinstitutionen sowie mit den zuständigen Ministerien stellt der QSR seine Expertise auch für Planungs- und Steuerungsvorhaben zur Verfügung. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe der QSR sich als aktives Mitglied in sämtliche einschlägige Arbeitsgruppen und Kommissionen eingebracht, hält der Bericht fest. (Schluss) sox


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