Parlamentskorrespondenz Nr. 1070 vom 19.10.2020

Neu im Verkehrsausschuss

Novelle zum Kraftfahrgesetz sieht Blaulicht für Kommandofahrzeuge der Feuerwehr vor

Wien (PK) – Das Verkehrsministerium hat einen Entwurf zur Novellierung des Kraftfahrgesetzes (KFG) vorgelegt. In dieser 39. KFG-Novelle sind neben einigen Neuregelungen auch mehrere Klarstellungen von Bestimmungen vorgesehen (411 d.B.). Zu den vorgesehenen Neuerungen gehört die Ausweitung der Liste der Fahrzeuge, die ex-lege Blaulicht führen dürfen, auf Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehren und Feuerwehrverbände sowie auf Fahrzeuge der Fernmeldebehörde. Das EU-Emblem soll künftig auch auf roten Kennzeichentafeln angebracht werden. Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h sollen auch ohne Lenkerplatz und mittels Fernsteuerung verwendet werden dürfen.

Geplant ist mit der Novelle ferner eine Klarstellung, dass der Betrieb von Verbrennungsmotoren zur Ladegutkühlung auf Rastplätzen zu vermeiden ist, wenn am Standort ausreichende und für das Fahrzeug verwendbare Strom-Terminals vorhanden sind. Weiters erfolgt eine Klarstellung, dass der Name des Fahrschulinhabers bei Aufschriften an Schulfahrzeugen weggelassen werden darf. Schließlich soll mit der Novelle noch eine Reihe von Aktualisierungen und redaktionellen Anpassungen sowie die Aktualisierung der Ressortbezeichnung erfolgen. (Schluss) sox