Parlamentskorrespondenz Nr. 1071 vom 19.10.2020

Neu im Budgetausschuss

Regierungsvorlagen betreffend IFI-Beiträge und Vorbelastungsermächtigungen

Wien (PK) – Ein von der Regierung vorgelegtes Bundesgesetz sieht weitere Beitragszahlungen Österreichs an den Afrikanischen Entwicklungsfonds und an die Internationale Entwicklungsorganisation vor. Eine weitere Vorlage bringt eine haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Umweltministerin zur Begründung von budgetären Vorbelastungen im Zusammenhang mit Investitionen in die Schieneninfrastruktur.

Weitere Beitragszahlungen Österreichs an internationale Entwicklungseinrichtungen

Die Regierungsvorlage (410 d.B.) eines Bundesgesetzes über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2020) sieht Zahlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit an Entwicklungsorganisationen vor. Im Einzelnen verpflichtet sich der Bund dadurch zur Beteiligung an der 15. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF-15) in der Höhe von 115,766 Mio. € sowie zur Beteiligung an der 19. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IFO-19) in der Höhe von 426,86 Mio. €. Darüber hinaus leistet Österreich einen Beitrag an den bei der IDA eingerichteten Debt Relief Trust Fund in der Höhe von 6,95 Mio. €.

Schieneninfrastruktur: Haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung von Vorbelastungen von bis zu 48,6 Mrd. €

Ein Bundesgesetz (412 d.B.) soll die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermächtigen, für Verträge des Bundes mit der ÖBB-Infrastruktur AG bezüglich des Zeitraums 2021 bis 2026 Vorbelastungen in der Höhe von bis zu 48,694 Mrd. € zu begründen. Gegenstand der Ermächtigung sind zum einen jene Vorbelastungen, die durch Investitionen bis 2026 und die damit induzierten Annuitäten bis 2075 entstehen. Der Entwurf beziffert den entsprechenden Betrag mit 39,883 Mrd. €. Zum anderen sind von der Regierungsvorlage Vorbelastungen im Zusammenhang mit Zuschüssen nach dem Bundesbahngesetz für Betrieb und Instandhaltung im Zeitraum 2021 bis 2026 in der Höhe von 8,811 Mrd. € betroffen. (Schluss) hof