Parlamentskorrespondenz Nr. 1073 vom 19.10.2020

Neu im Wirtschaftsausschuss

ÖVP-Grüne-Antrag zu Sitzungs- und Beschlussmodalitäten von Kammern in Corona-Zeiten

Wien (PK) - ÖVP und Grüne beantragen Änderungen des Wirtschaftskammergesetzes, des Ziviltechnikergesetzes und des Arbeiterkammergesetzes. Unter anderem sollen in den jeweiligen Kammern Möglichkeiten geschaffen werden, um auch in Zeiten von außergewöhnlichen Verhältnissen durch COVID-19 notwendige Sitzungen bzw. Beschlussfassungen durchführen zu können (967/A). Die entsprechenden Regelungen sollen laut Initiativantrag bis 31. Dezember 2021 befristet sein.

Geplante Regelungen für den Bereich der Wirtschaftskammern

So soll im Bereich der Wirtschaftskammern eine Lösung für die Abhaltung von Fachgruppentagungen und Wirtschaftsparlamenten gefunden werden: Können diese coronabedingt nicht stattfinden, sollen deren fristgebundene Zuständigkeiten im ersten Fall auf den jeweiligen Fachgruppenausschuss, im zweiten auf das jeweilige Erweiterte Präsidium übergehen. Voraussetzung dafür ist laut Antragsbegründung ein Beschluss des Erweiterten Präsidiums der jeweiligen Wirtschaftskammer zur Feststellung, dass die Durchführung nicht möglich ist. Auch für bestimmte fristgebundene Beschlüsse soll in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit vorgesehen werden, diese gegebenenfalls im Umlaufweg zu fassen.

Abseits davon soll mit dem Antrag auch der Organisationsreform der Finanzverwaltung hinsichtlich Behördenstruktur Rechnung getragen werden. Es werde erforderlich, zu bestimmen, dass neben der Bundeskammer den jeweils betroffenen Landeskammern in Rückzahlungsverfahren entrichteter Kammerumlagen Parteistellung zukommt, heißt es in den Erläuterungen.

Änderungen im Ziviltechnikergesetz zu Kammervollversammlungen

Zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Ganges der Verwaltung in den Ziviltechnikerkammern soll ebenso im Zusammenhang mit Corona-Einschränkungen gewährleistet werden, dass, solange die Durchführung von Kammervollversammlungen nicht möglich ist, der Kammervorstand der betroffenen Landeskammer die Aufgaben der Kammervollversammlung wahrzunehmen hat. Nicht berechtigt seien die Kammervorstände demnach jedoch zu Beschlussfassungen über die Festsetzung der von den Kammermitgliedern zu leistenden Umlagen und sonstigen Beiträgen, die gegebenenfalls weiterhin aus den zuletzt erfolgten Beschlussfassungen der Kammervollversammlungen ihre Gültigkeit behalten sollen.

Virtuelle Sitzungen auch bei Organen der Arbeiterkammern

Ebenso stehen die Arbeiterkammern durch notwendige Beschränkungen aufgrund von COVID-19 bei der Durchführung von Sitzungen vor Herausforderungen. Geht es nach ÖVP und Grünen, sollen daher Sitzungen des Vorstandes der Arbeiterkammer bzw. der Bundesarbeitskammer auch virtuell stattfinden können, was eine ohnehin schon dringende Ergänzung in den Sitzungsorganisationsregeln darstelle. Im Detail geregelt werden soll dabei unter anderem die Teilnahme an virtuellen Versammlungen im Bedarfsfall über eine akustische Zweiweg-Verbindung. Für den Fall, dass auch virtuelle Sitzungen nicht möglich sind, sieht der Antrag auch die Möglichkeit der Verschiebung vor. Allerdings soll der Beschluss des Jahresvoranschlages, sofern eine Beschlussfassung durch die Vollversammlung im Weg einer virtuellen Tagung nicht möglich und eine Verschiebung ungünstig ist, zur Sicherstellung eines geordneten Budgetvollzugs durch den Vorstand zu fassen sein. (Schluss) mbu


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