Parlamentskorrespondenz Nr. 1076 vom 19.10.2020

Neu im Justizausschuss

NEOS-Anträge zu Verfahrenseinstellung, Pornographiegesetz, Verfahrenshilfe, Außerstreitverfahren, Krankenversicherung von Häftlingen

Wien (PK) – Mehr Transparenz bei Einstellungen von "clamorosen" Strafverfahren, die Anpassung des Pornographiegesetzes an die aktuellen technischen Entwicklungen, eine Anhebung der Pauschalvergütung für die Verfahrenshilfe, eine Verlängerung bestimmter Rechtsmittelfristen im Außerstreitverfahren sowie die Eingliederung der Häftlinge in die staatliche Krankenversicherung sind Gegenstand von Entschließungsanträgen der NEOS.

NEOS mahnen Transparenz über Einstellungsentscheidungen bei berichtspflichtigen Strafverfahren ein

Eine Schieflage in Sachen Transparenz orten die NEOS bei den so genannten "clamorosen" Strafverfahren. Derartige Fälle würden zwar aufgrund des öffentlichen Interesses eine Berichtspflicht auslösen, wenn es aber zur Einstellung der Verfahren kommt, werden die wenigsten dieser Entscheidungen veröffentlicht, beanstandet Stephanie Krisper. In einem Antrag auf Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (911/A) schlägt sie deshalb die Aufnahme eines Passus vor, der die zwingende Veröffentlichung von Einstellungsentscheidungen bei berichtspflichtigen Strafverfahren in der Ediktsdatei vorsieht.

NEOS fordern Neufassung des Pornographiegesetzes

Als überholt kritisieren die NEOS das geltende Pornographiegesetz. Der Gesetzestext spiegle moralische Wertvorstellungen der Nachkriegszeit wider und sei mit der gesellschaftlichen wie der technischen Realität des zweiten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts nicht mehr in Einklang zu bringen, ohne dabei interpretative Purzelbäume schlagen zu müssen, lautet das Urteil von Johannes Margreiter. Legistischen Handlungsbedarf sieht der Justizsprecher der NEOS vor allem aufgrund des technischen Wandels. Waren vor 30 Jahren noch Hochglanzmagazine einschlägiger Verlagshäuser und Videokassetten als "corpus delicti" dominant, so seien es heute durch jeden und ohne Alterslimit abrufbare Videoplattformen, gibt Margreiter zu bedenken und verlangt in einem Entschließungsantrag (936/A(E)) eine Evaluierung des Gesetzes mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung sowie darauf aufbauend eine Novellierung, die es ermöglicht, einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen und die Maßnahmen im Kampf gegen Kinderpornographie zu verstärken.

NEOS drängen auf eine Anhebung der Pauschalvergütung für die Verfahrenshilfe

Eine unverzügliche Anhebung der Pauschalvergütung für die Verfahrenshilfe fordern die NEOS (937/A(E)). Der Wert der in der Verfahrenshilfe erbrachten anwaltlichen Leistungen liege mittlerweile bei rund 40 Mio. € im Jahr, während die pauschale Abgeltung durch den Bund seit 14 Jahren unverändert jährlich 18 Mio. € betrage, erinnert Johannes Margreiter und verweist in diesem Zusammenhang auch auf eine entsprechende Klage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages beim Verfassungsgerichtshof.

NEOS für Verlängerung bestimmter Rechtsmittelfristen im Außerstreitverfahren

Die Verlängerung bestimmter Rechtsmittelfristen ist Gegenstand eines Initiativantrags (955/A) der NEOS auf Änderung des Außerstreitgesetzes. Konkret schlägt Johannes Margreiter eine Angleichung der Rechtsmittelfristen im nachehelichen Abgeltungs- bzw. Aufteilungsverfahren an jene des streitigen Verfahrens sowie eine Verlängerung der Rechtsmittelfristen im außerstreitigen Verlassenschaftsverfahren von 14 Tagen auf vier Wochen vor. Angesichts der vielfach bestehenden Komplexität der Sachverhalte seien die derzeit geltenden Fristen jeweils zu kurz bemessen, um eine sorgfältige Ausarbeitung von Rechtsmitteln zu ermöglichen, argumentiert der NEOS-Justizsprecher.

NEOS verlangen Eingliederung von Häftlingen in das System der staatlichen Krankenversicherung

Da Häftlinge nicht krankenversichert seien, würden für sie die Privattarife zur Anwendung kommen, was exorbitant hohe medizinische Behandlungskosten im Strafvollzug nach sich zieht, klagt Johannes Margreiter (NEOS). Er fordert in einem Entschließungsantrag (938/A(E)) die Eingliederung der Insassen von Justizanstalten in das System der staatlichen Krankenversicherung und erwartet sich davon eine signifikante und nachhaltige Entlastung des Justizbudgets. (Schluss) hof