Parlamentskorrespondenz Nr. 1079 vom 20.10.2020

Neu im Verfassungsausschuss

Koalition will ORF-Stiftungsrat und anderen Gremien Beschlüsse im Umlaufweg ermöglichen

Wien (PK) – In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie haben bereits viele staatliche bzw. öffentliche Organe und Gremien die vorübergehende Möglichkeit erhalten, Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen, sollten physische Zusammenkünfte der Mitglieder nicht möglich oder nicht geboten sein. Diese Möglichkeit soll nun auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. ÖVP und Grüne haben eine entsprechende Änderung des Parteiengesetzes, des KommAustria-Gesetzes, des Presseförderungsgesetzes, des Publizistikförderungsgesetzes und des ORF-Gesetzes beantragt (968/A).

Vom Gesetzentwurf umfasst sind etwa der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der Publikumsrat des ORF. Voraussetzung für Beschlüsse im Umlaufweg oder per Videokonferenz sind demnach "außergewöhnliche Verhältnisse". Zudem soll die Regelung jeweils bis Mitte 2021 befristet werden. Es sei unbedingt erforderlich, auch im Bereich des Parteien- und Medienrechts die Funktionsfähigkeit der Organe sicherzustellen, heißt es dazu in den Erläuterungen. Außerdem wollen ÖVP und Grüne im KommAustria-Gesetz ausdrücklich festschreiben, dass COVID-19-Hilfen, die heuer bzw. 2021 gewährt werden, vom grundsätzlich geltenden Kumulationsverbot für Förderungen ausgenommen sind. (Schluss) gs