Parlamentskorrespondenz Nr. 1082 vom 20.10.2020

Neu im Verfassungsausschuss

FPÖ schlägt Adaptierung des Disziplinarrechts für BeamtInnen vor

Wien (PK) – Die FPÖ hat bereits mehrfach gefordert, das Disziplinarrecht für BeamtInnen zu adaptieren. Nun nehmen Christian Lausch und Christian Ries einen neuen Anlauf (977/A). Sie wollen damit verhindern, dass sich Ermahnungen und Belehrungen dauerhaft negativ auf die Laufbahn von BeamtInnen auswirken können. Zwar ist schon jetzt gesetzlich normiert, dass Aufzeichnungen über Ermahnungen und Belehrungen nach drei Jahren zu vernichten sind und zu keinen dienstrechtlichen Nachteilen mehr führen dürfen, sofern es in diesem Zeitraum zu keinen weiteren Dienstpflichtverletzungen gekommen ist, laut FPÖ bleiben diese durch das Inhaltsverzeichnis und Nummerierungen im Personalakt aber weiterhin nachvollziehbar. Zudem will sie erwirken, dass schriftliche Stellungnahmen von BeamtInnen zu einer Ermahnung bzw. Belehrung direkt an diese anzuheften sind. Einer politisch motivierten Planstellen- und Postenbesetzung sei durch das Mittel einer schriftlichen Ermahnung derzeit Tür und Tor geöffnet, zumal es kein Rechtsmittel dagegen gebe, machen Lausch und Ries geltend. (Schluss) gs