Parlamentskorrespondenz Nr. 1087 vom 21.10.2020

Neu im Verfassungsausschuss

Regierungsvorlagen zur Wertanpassung der jährlichen Leistungen für Kirchen und Religionsgesellschaften

Wien (PK) – Die jährlichen Leistungen der Republik Österreich an die katholische Kirche sollen an die seit 2009 eingetretene Geldwertminderung um 20 Prozent bzw. um rund 3,5 Mio. € jährlich angepasst werden, wie ein entsprechendes Abkommen mit dem Vatikan vorsieht. Aufgrund gleichartiger Regelungen soll auch für die Israelitische Religionsgesellschaft, die Altkatholische Kirche und die Evangelische Kirche eine Erhöhung im selben prozentuellen Ausmaß erfolgen.

Erhöhung der jährlichen Leistungen um 20 Prozent gegenüber 2009

Grundlage der Regelungen der finanziellen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl ist ein Vertrag zur vermögensrechtlichen Regelung vom Juni 1960, heißt es in der Vorlage für den Zusatzvertrag der Republik mit dem Heiligen Stuhl. Bedingt sei der Vertrag zum einen dadurch gewesen, um nationalsozialistische Vermögensentziehungen rückgängig zu machen, zum anderen, um die Beziehungen auf Grundlage des 1933 geschlossenen Konkordats wiederherzustellen. Der im Vertrag von 1960 vorgesehene Fixbetrag an Leistungen der Republik sei mittlerweile per Zusatzverträgen sechsmal erhöht worden, zuletzt 2009 auf 17,295 Mio. €. Die nunmehr geplante Erhöhung auf 20,754 Mio. € soll wie schon die sechs Male zuvor einer Preissteigerung Rechnung tragen, da der Verbraucherpreisindex dauerhaft um mehr als 20 Prozent gestiegen sei. Die jährlichen Mehrausgaben, beginnend ab dem Jahr 2018, sollen damit rund 3,5 Mio. € betragen. Der Zusatzvertrag sieht auch dessen Ratifizierung vor (404 d.B.).

Darüber hinaus soll die bisherige Vorgangsweise bei Anpassungen an entsprechende Preissteigerungen insofern verändert werden, dass anstelle eines Zusatzvertrags der Betrag im Einvernehmen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Bundeskanzler sowie Außenminister und Finanzminister festzulegen und anschließend im Bundesgesetzblatt kundzumachen ist.

Auch Zuwendungen an andere Religionsgemeinschaften werden erhöht

Dem Paritätsprinzip folgend soll die Erhöhung der Zuwendungen an die Israelitische Religionsgesellschaft, die Altkatholische Kirche und die Evangelische Kirche im selben prozentuellen Ausmaß von 20 Prozent erfolgen, wie eine weitere Vorlage mit entsprechenden Gesetzesänderungen vorsieht (405 d.B.). So soll der jährliche Gesamtbetrag rückwirkend ab 2018 an die Evangelische Kirche 1,335 Mio. €, an die Israelitische Religionsgesellschaft rund 370.000 € und an die Altkatholische Kirche rund 61.000 € betragen. Auch für diese Gemeinschaften soll das Prozedere für Leistungserhöhungen geändert werden, sodass im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Finanzminister die Anpassung an dauerhafte Wertminderungen künftig per Verordnung kundgemacht werden soll. (Schluss) mbu