Parlamentskorrespondenz Nr. 1099 vom 22.10.2020

Familienhärtefonds: 65.000 Familien haben bisher Unterstützung erhalten

Kinderkosten-Studie wurde vom Sozialministerium bereits beauftragt

Wien (PK) – Laut Familienministerin Christine Aschbacher haben bereits 65.000 Familien eine Leistung aus dem Corona-Familienhärtefonds erhalten. Und zwar durchschnittlich 1.300 €. Das teilte sie heute im Familienausschuss des Nationalrats mit. Damit ist der überwiegende Teil der derzeit zur Verfügung stehenden Mittel bereits ausgeschöpft. Allerdings soll der Fonds nochmals aufgestockt werden: Laut Budgetbegleitgesetz sind für 2021 weitere 50 Mio. € für neue Anträge vorgesehen. Dort, wo Nachweise über Einkommensverluste fehlen, habe man inzwischen Erinnerungsschreiben ausgeschickt, betonte die Ministerin, in etlichen Fällen sei aber keine Rückmeldung gekommen. UnternehmerInnen sieht sie im Gegensatz zu den NEOS nicht benachteiligt: Diese könnten bei höheren Einkommensverlusten Nachforderungen stellen, während gleichzeitig auf Rückforderungen verzichtet werde.

Bereits in die Wege geleitet ist den Koalitionsparteien zufolge die von der SPÖ im Familienausschuss eingemahnte und auch schon im Regierungsprogramm verankerte Kinderkosten-Studie. Demnach ist die Statistik Austria von Sozialminister Rudolf Anschober beauftragt worden, die finanzielle Lage von Familien auf Basis statistischer Daten zu erfassen. Auch ein Beirat wurde dazu eingerichtet. Unterstützt wird dieses Vorhaben von den Abgeordneten nun mit einer einstimmig angenommenen Entschließung.

Weitere Anliegen der SPÖ und der NEOS fanden, zumindest vorerst, keine Mehrheit. Die Beratungen darüber wurden großteils vertagt, was bei den Oppositionsparteien auf großen Unmut stieß. Wenn die Koalition den Forderungen nicht nachkommen wolle bzw. der Meinung sei, dass diese mittlerweile hinfällig wären, solle man die Anträge ablehnen, meinten etwa Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) und Edith Mühlberghuber (FPÖ). Zudem warb Hoyos-Trauttmansdorff um mehr Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen, um gemeinsame Initiativen zusammenzubringen.

Nach Meinung von Ausschussvorsitzendem Norbert Sieber (ÖVP) macht es allerdings wenig Sinn, Anträge abzulehnen, wenn diese nach der Abstimmung im Plenum postwendend wieder neu eingebracht würden, was NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard für seine Fraktion allerdings in Abrede stellte. Barbara Neßler (Grüne) hob hervor, dass man an einigen Anliegen der Opposition bereits "dran ist".

Familienhärtefonds: Opposition kritisiert verzögerte Auszahlungen

Basis für die Diskussion zum Familienhärtefonds bildeten zwei Anträge der NEOS und ein Antrag der SPÖ, die am Ende der Diskussion vertagt wurden. Sowohl die SPÖ als auch die NEOS kritisieren die anfangs teilweise schleppenden Auszahlungen an Familien in Notlagen und sehen zudem einige Ungerechtigkeiten. Es brauche ein effizientes und schlagkräftiges Unterstützungspaket, meint etwa NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard und fordert unter anderem die Angabe des Berechnungsschlüssels in Zuerkennungsbescheiden, um die Auszahlungen transparenter und nachvollziehbar zu machen (857/A(E)). Auch eine Zweckbindung der finanziellen Überbrückungshilfe sowie eine Gleichbehandlung von Selbstständigen mit unselbstständigen ArbeitnehmerInnen (821/A(E)) ist ihm ein Anliegen.

Die SPÖ moniert in ihrem Entschließungsantrag (878/A(E)), dass betroffene Familien zum Teil monatelang auf die Überweisung der Gelder warten hätten müssen bzw. die versprochenen Hilfen gar nicht angekommen seien. Zudem sieht Abgeordnete Petra Wimmer nicht ein, dass einige Gruppen wie zum Beispiel SozialhilfebezieherInnen, AlleinerzieherInnen in Karenz oder Personen, die geringfügig beschäftigt waren und ihren Job verloren haben, von Leistungen von vornherein ausgeschlossen sind.

Mittlerweile funktioniere der Fonds besser, räumte Michael Bernhard in der Debatte ein. Er sieht aber noch immer einige offene Fragen und warb in diesem Sinn für eine Zustimmung zu seinen Anträgen.

Seitens der Koalitionsparteien machte Alexandra Tanda (ÖVP) geltend, dass das Modell des Familienhärteausgleichs, von Einzelfällen abgesehen, gut funktioniere und eine effektive Entlastung für Familien bringe. Auch 2021 werde es Auszahlungen geben, betonte sie, dafür würden zusätzlich 50 Mio. € bereitgestellt. Die Pauschalierung für UnternehmerInnen sieht Tanda außerdem nicht als Schlechterstellung, schließlich könne die Differenz nachgefordert werden. Eine Ausweitung der Zielgruppen ist ihr zufolge nicht angedacht, man wolle bei der bisherigen Systematik des Familienhärteausgleichs bleiben. Sie könne die Kritik zwar zum Teil nachvollziehen, sagte Barbara Neßler (Grüne), im Großen und Ganzen funktioniere der Fonds aber gut.

Familienministerin Aschbacher wies darauf hin, dass viele Ressourcen in den Familienhärtefonds gesteckt worden seien. Damit sei es gelungen, vielen Familien zu helfen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind. Laut aktuellem Stand haben ihr zufolge bisher 65.000 Familien durchschnittlich 1.300 € erhalten. Wer besonders hart getroffen sei, könne außerdem beim Familienlastenausgleichsfonds parallel um Hilfe ansuchen. Pro Jahr würde dort in rund 500 bis 600 Fällen Unterstützungen gewährt.

Dass UnternehmerInnen benachteiligt wären, wollte Aschbacher nicht gelten lassen. Es sei natürlich einfacher, einen Einkommensverlust nachzuweisen, wenn man arbeitslos geworden sei, sagte sie, UnternehmerInnen hätten aber die Möglichkeit, Unterstützung nachzufordern, sollte ihr Einkommensverlust letztendlich höher ausgefallen sein als pauschal angenommen. Gleichzeitig verzichte man auf Rückforderungen, wenn die Einkommenseinbußen doch nicht so hoch gewesen seien, wie es die Betroffenen erwartet hätten.

Kindergeld: NEOS verweisen auf drohende Probleme für UnternehmerInnen

Auf eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes zielt ein Entschließungsantrag der NEOS ab, in dem Michael Bernhard auf drohende Probleme für UnternehmerInnen hinweist, die im kommenden Jahr einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen. Wer heuer coronabedingt massive Einkommenseinbußen hat, werde deutlich weniger Geld bekommen, gibt er zu bedenken und fordert einen entsprechenden Ausgleich (681/A(E)). Zudem macht er in einem weiteren Antrag (737/A(E)) darauf aufmerksam, dass Selbstständige, die im Referenzzeitraum des Vorjahres in Karenz waren, heuer keinen Anspruch auf einen Fixkostenzuschuss haben. Vor allem Frauen seien davon betroffen.

Barbara Neßler (Grüne) und Gudrun Kugler (ÖVP) hielten Bernhard entgegen, dass es für Einpersonenunternehmen den Härtefallfonds gebe. Der Fixkostenzuschuss sei dafür da, betriebliche Aufwendungen zu ersetzen, etwa wenn ein Hotel schließen musste, betonte Neßler. Durch eine Karenz werde üblicherweise aber kein Betrieb stillgelegt. Kugler wies zudem auf die Pauschalvarianten beim Kinderbetreuungsgeld hin, die ihr zufolge von 75% der Selbstständigen in Anspruch genommen werden, weil es dabei einen größeren Spielraum beim Zuverdienst gebe. Der Antrag betreffend Fixkostenzuschuss wurde in diesem Sinn vom Ausschuss gegen die Stimmen der SPÖ und der NEOS abgelehnt, der Antrag zum Kinderbetreuungsgeldgesetz vertagt.

Seitens der SPÖ hatte Julia Herr gemeint, dass es eine generelle Überarbeitung der Regelungen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld brauche. Wenn der Betrieb während der Schwangerschaft insolvent werde oder man in den Monaten vor der Karenz länger Krankengeld bezogen habe, sei man vom einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ausgeschlossen, bemängelte sie.

Einhellige Zustimmung zu rascher Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung

Im Ausschuss zur Diskussion stand darüber hinaus ein Entschließungsantrag der SPÖ (115/A(E)), der auf die Erstellung einer Kinderkosten-Studie abzielt, um die tatsächliche finanzielle Lage von Familien auf Basis statistischer Daten zuverlässig zu erfassen. Dieser Antrag fand selbst zwar keine Mehrheit, ÖVP und Grüne nutzten die Debatte aber dazu, um eine eigene Initiative einzubringen. In der bei der Abstimmung einhellig angenommenen Entschließung wird die Notwendigkeit einer derartigen Studie unterstrichen und darauf hingewiesen, dass das Sozialministerium bereits entsprechende Schritte gesetzt hat. Begleitend zur Auftragsvergabe an die Statistik Austria wurde demnach auch ein Projektbeirat eingerichtet, in dem neben verschiedenen Ministerien auch die Österreichische Armutskonferenz vertreten ist. Vorgesehen ist sowohl ein Zwischen- als auch ein Endbericht.

Im Rahmen der Debatte verwiesen Petra Wimmer und Julia Herr (beide SPÖ) darauf, dass derzeit in vielen Bereichen mit veralteten Daten gerechnet werde. Es gebe eine aktuelle Studie der Schuldnerberatung, wonach ein Kind durchschnittlich 800 € im Monat koste, sagte Wimmer, das sei weit von den Regelbedarfssätzen im Unterhaltsrecht entfernt. Die SPÖ begrüßte es daher wie die anderen beiden Oppositionsparteien ausdrücklich, dass sich in dieser Frage nun etwas bewege.

Zur Forderung von Herr, auch die Bundesjugendvertretung in den Projektbeirat aufzunehmen, hielt Grün-Abgeordnete Neßler fest, es sei geplant, "die Stakeholder auszudehnen". Der Zwischenbericht soll ihr zufolge Ende November vorliegen.

SPÖ macht sich für Kinderschutzzentren stark und fordert Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut

Vom Ausschuss vertagt wurde hingegen ein Antrag der SPÖ (770/A(E)) zu den Kinderschutzzentren. Diese würden aus den unterschiedlichsten Töpfen finanziert und hätten keinen gemeinsamen Ansprechpartner, kritisiert Petra Wimmer. Folge sei, dass man Spenden sammeln gehen müsse, wolle man etwa eine adäquate EDV-Ausstattung sicherstellen. Es brauche daher eine geregelte Finanzierung.

Unterstützt wurde der Antrag auch von den NEOS und der FPÖ. Es sei wichtig, bei den Strukturen nachzubessern, sagte etwa Rosa Ecker (FPÖ). Laut Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder in Sachen Kinderschutz auch in anderen Bereichen nicht – er plädierte daher für eine Kompetenzübertragung an den Bund.

Claudia Plakolm (ÖVP) hielt dem entgegen, dass es laufend Abstimmungen zwischen Bund und Ländern gebe. Barbara Neßler (Grüne) verwies auf jüngst gesetzte Maßnahmen im Bereich Kinderschutz wie die Prozessbegleitung für Kinder.

Schließlich schickte der Ausschuss auch einen Antrag der SPÖ zum Thema Kinderarmut auf die Wartebank. Eva Maria Holzleitner und ihre FraktionskollegInnen halten ein ganzes Maßnahmenbündel für notwendig, um Kinderarmut entgegenzuwirken, wobei die Palette der Forderungen von einer Erhöhung des Arbeitslosengelds über die Einführung einer Unterhaltsgarantie bis hin zur kostenlose Nachhilfe an Schulen und der Bereitstellung von Gratis-Tablets reicht (880/A(E)). Schon vor der Corona-Krise seien mehr als 300.000 Kinder von Armut betroffen gewesen, mittlerweile habe sich die Situation weiter verschärft, macht Holzleitner geltend.

Dem Einwand der Koalitionsparteien, dass in den letzten Monaten viel getan wurde, um Familienarmut entgegenzuwirken, hielt Holzleitner entgegen, dass es mehr brauche als Geldtransfers an die Eltern. Man müsse die Situation aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen betrachten, viele hätten in der Corona-Krise sehr gelitten. Das zeigten auch Anrufe bei der Hotline "Rat auf Draht", die vermehrt mit Depressionen und Suizidgedanken konfrontiert gewesen sei.

Zuvor hatten Barbara Neßler (Grüne) und Norbert Sieber (ÖVP) unter anderem auf das Kurzarbeitsmodell, die Einmalzahlung für Arbeitslose, den Kinderbonus, die Aufstockung der Notstandshilfe, die Erhöhung der Negativsteuer, den Bildungsbonus für Arbeitslose und den geplanten Ausbau der verschränkten Ganztagsschule hingewiesen. Auch bei der Bereitstellung von mehr Therapieplätzen für Kinder sei man dran, sagte Neßler. Dass die Maßnahmen der Regierung wirken, sieht Sieber durch eine aktuelle Studie bestätigt.

Die NEOS können laut Michael Bernhard etlichen Punkten des SPÖ-Antrags etwas abgewinnen wie etwa der Unterhaltsgarantie, andere Punkte wie eine generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes würden von seiner Fraktion aber nicht unterstützt.

Laut Familienministerin Christine Aschbacher sind einige Punkte im Antrag bereits in Umsetzung. Zudem verwies sie auf die Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen und die Jugendstrategie. (Schluss Familienausschuss) gs