Parlamentskorrespondenz Nr. 1174 vom 11.11.2020

Sozialausschuss: Noch keine Einigung zwischen ÖVP und Grünen über abschlagsfreie Frühpension

Oppositionsanträge haben faire Frauenpensionen, Verbesserungen für SchwerarbeiterInnen und Umsetzung der Sozialhilfe im Fokus

Wien (PK) – Der Themenbereich Pensionen bildete einen weiteren Schwerpunkt im heutigen Sozialausschuss. Grundlage für die Debatte waren mehrere – teils abgelehnte, teils vertagte - Anträge der Opposition, in denen es unter anderem um Forderungen der SPÖ nach einer gerechteren Ausgestaltung der Pensionserhöhung für das nächste Jahr und fairere Frauenpensionen sowie um eine Abfederung der coronabedingten Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Schwerarbeitspension ging. Die NEOS wiederum sahen die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems in Gefahr und forderten im Sinne der jungen Generation eine umfassende Reform. Einstimmig angenommen wurde ein Antrag der Koalitionsparteien auf Änderung des ASVG und weiterer Sozialversicherungsgesetze, der lediglich die Beseitigung redaktioneller Versehen und die Behebung von Zitierfehlern zum Inhalt hatte (958/A). 

Eine heftigere Debatte entspann sich vor allem rund um die Frage, ob die im Jahr 2019 beschlossene Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen zu können, wieder abgeschafft werden soll. Die VertreterInnen von SPÖ und FPÖ, die dazu gemeinsam einen Antrag vorgelegt hatten, pochten auf die Beibehaltung dieser Regelung und sahen nicht ein, warum gerade bei dieser Gruppe gespart werden sollte. Die Abgeordneten mutmaßten zudem, dass der auf der Tagesordnung stehende ÖVP-Grüne-Antrag auf Änderung des ASVG wohl als "Trägerrakete" hätte dienen sollen, um schon heute im Ausschuss die Abschaffung der abschlagsfreien Frühpension beschließen zu können.

Auf Fragen, ob ein entsprechender Antrag in einer der nächsten Nationalratssitzungen eingebracht werden soll, stellten die RednerInnen von Grünen und ÖVP klar, dass man noch an einem umfassenden Paket arbeite, das nachhaltig und fair sein soll. Derzeit gebe es aber noch keine gemeinsame Lösung, unterstrich Ausschussvorsitzender August Wöginger. Die Gespräche darüber würden morgen wieder aufgenommen.

Debatte über abschlagsfreie Frühpension, Frauenarmut, Schwerarbeiterregelung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems

In einer gemeinsamen Initiative von SPÖ und FPÖ geht es darum, dass nicht nur Versicherte nach dem ASVG, BSVG und GSVG im Falle von 45 Arbeitsjahren ohne Abschläge in Pension gehen können, sondern auch BeamtInnen (194/A(E)). Außerdem wollen sie – neben der bereits geltenden Anrechnung von bis zu 60 Versicherungsmonaten der Kindererziehung – eine Berücksichtigung von Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes erwirken. Für Beschäftigte, die zwischen 2014 und 2020 trotz vorliegender 540 Beitragsmonate mit Abschlägen von bis zu 12,6% in den Ruhestand getreten sind, soll die Pension neu berechnet werden. Zudem sollten Langzeitversicherte mit 45 Arbeitsjahren, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung Anfang 2020 in Pension gegangen sind, ihrer Meinung nach nicht benachteiligt werden und ab 2020 ebenfalls eine abschlagsfreie Pension bekommen. Es werde derzeit so viel Geld für alle möglichen Bereiche ausgegeben, betonte Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ), es sollte daher nicht gerade bei jenen gespart werden, die 45 Jahre hart gearbeitet haben.

Die SPÖ ist mit der von der Regierung vorgeschlagenen Pensionserhöhung für das kommende Jahr unzufrieden und fordert in einem Entschließungsantrag eine "faire Pensionsanpassung" (906/A(E)). Konkret sind es zwei Punkte, die den Unmut der SPÖ hervorrufen und die sie geändert sehen will. Zum einen würden PensionistInnen, die eine Pension zwischen 2.333 € und 3.600 € brutto beziehen, nach dem Vorschlag der Regierung lediglich eine Pauschalerhöhung von 35 € monatlich erhalten und damit nicht einmal die Inflationsrate von 1,5% abgegolten bekommen. Zum anderen sei nicht geplant, für "Luxuspensionen" außerhalb der gesetzlichen Pensionsversicherung einen Deckel festzulegen, moniert die SPÖ. Rund 10.000 PensionistInnen, die mehr als 10.000 € pro Monat beziehen, würden damit die volle Inflationsabgeltung erhalten. Hier sei ein gedeckelter Fixbetrag notwendig.

Ein weiteres zentrales Anliegen sind der SPÖ "faire Pensionen für Frauen". Um die "enorme Kluft zwischen der Durchschnittspension von Frauen und Männern zu verringern", drängt Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek unter anderem auf eine verbesserte Anrechnung von Kinderziehungszeiten. Demnach soll die Beitragsgrundlage im vierjährigen Anrechnungszeitraum so erhöht werden, dass betroffene Frauen (und Männer) im Alter eine um 160 € höhere Pension (statt wie derzeit 110 €) erhalten (201/A(E)). Außerdem brauche es eine "Vereinbarkeitsmilliarde" sowie eine Unterstützung jener Frauen, die jetzt schon in Pension seien; diesen sollte ein Zuschlag von 50 € pro Monat gewährt werden. Ein weiterer wichtiger Schritt wäre die Umsetzung eines Einkommenstransparenzgesetzes, urgierte erneut Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ).

Abgeordneter Dietmar Keck führte unter Bezugnahme auf einen weiteren Antrag seiner Fraktion ins Treffen, dass es Verbesserungen  für die Gruppe der SchwerarbeiterInnen brauche (801/A(E)). Da für den Erhalt einer Schwerarbeitspension unter anderem 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren benötigt werden, könnte vorübergehende Kurzarbeit vor allem für jene Beschäftigten schlimme Folgen haben, die bereits einen Pensionsantrag gestellt haben oder in absehbarer Zeit einen solchen stellen wollten, warnte er. Fehlende Monate könnten möglicherweise nicht mehr aufgeholt werden, insbesondere wenn unmittelbar nach der Kurzarbeit eine Kündigung erfolge.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) stimmte mit Abgeordnetem Keck darin überein, dass jene Menschen, die lange arbeiten, auch ein Anrecht auf eine höhere Pension haben. Es könne nicht sein, dass gerade für diese Gruppe der SystemerhalterInnen keine Mittel zur Verfügung stehen sollen. Dieser Meinung schloss sich auch Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) an. Außerdem gab er zu bedenken, dass niemand in der Bevölkerung mehr ein Verständnis für Luxuspensionen habe; diese sollten daher mit der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage begrenzt werden. Dringenden Handlungsbedarf sah er zudem beim Thema Frauenpensionen. 

Rund ein Viertel des Bundeshaushalts würde bereits für die Pensionen aufgewendet, zeigte ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl auf, der sich gegen die abschlagsfreie Frühpension aussprach. Der Zuspruch zu dieser Regelung, die in Vorwahlzeiten beschlossen wurde, sei zudem viel höher als erwartet. Im ersten Halbjahr 2020 seien bereits 6.670 Anträge eingelangt. Auch Ausschussvorsitzender August Wöginger (ÖVP), der die Historie des Zustandekommens der Langzeitversichertenregelung skizzierte, wies darauf hin, dass die PVA heuer mit 12.000 Pensionsantritten rechne. Pro Jahrgang und Jahr würden dadurch Zusatzkosten von 60 Mio. € entstehen. Norbert Sieber (ÖVP) führte die niedrigen Frauenpensionen u.a. auf die hohe Teilzeitquote zurück. Der Vorschlag der SPÖ sei aber unverhältnismäßig und könne nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Vonseiten der Grünen legte Abgeordneter Markus Koza ein Bekenntnis zum umlagebasierten, öffentlichen Pensionssystem ab, das sich als stabil erwiesen und gut bewährt habe. Eine Finanzierungsproblematik sei seiner Meinung nach nicht in Sicht, zumal die Beiträge aus dem Bundeshaushalt gleich geblieben seien. Es war immer die Linie der Grünen, die künftigen Pensionen jener Menschen zu stärken, die jetzt im Erwerbsleben stehen und oft mit prekären Beschäftigungsverhältnissen konfrontiert seien. Bestehende Ungerechtigkeiten im System müssten beseitigt werden, betonte Koza. Deshalb sei er froh darüber, dass die Ausgleichszulage kürzlich auf 1.000 € erhöht werden konnte. Ähnliche Argumente brachte Barbara Neßler (Grüne) vor, der vor allem der Schutz von Frauen vor Altersarmut ein großes Anliegen war. Nicht nur die hohe Teilzeitquote, sondern auch der Gender-Pay-Gap und die ungerechte Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit würden dazu führen, dass die Medianpension der Frauen nur bei 903 € liege. Hier brauche es intelligente und effektive Maßnahmen, die nicht nur einer Verfestigung der bestehenden Strukturen beitragen, war sie überzeugt.

Es brauche schnellstmöglich eine Pensionsreform, um im Sinne der nächsten Generationen eine nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems sicherzustellen, unterstrich Abgeordneter Gerald Loacker, der sich dabei auf den Entschließungsantrag seiner Fraktion bezog (947/A(E)). Alle namhaften ExpertInnen, vom IHS, dem Wifo bis hin zum Vorsitzenden der Alterssicherungskommission, wären der Auffassung, dass es in dieser Form nicht mehr weitergehe. Dies impliziere natürlich die Rücknahme der abschlagsfreien Frühpension nach 45 Arbeitsjahren, die ein völlig falsches Signal aussende, sowie die Wiedereinführung der einjährigen Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung. Zudem sollte man seiner Meinung nach bei den jährlichen Pensionsanpassungen nicht von den geltenden gesetzlichen Regelungen – also Pensionserhöhungen jeweils nur im Ausmaß der Inflationsrate - abweichen. Nur für AusgleichszulagenbezieherInnen können sich die NEOS eine außerordentliche Pensionserhöhung vorstellen.

Verwundert zeigte sich Loacker über die Forderung der SPÖ, eine Deckelung der Pensionserhöhung erst ab dem hohen Betrag von 10.000 € vorzusehen. Ebenso überrascht hätte ihn aber auch die Aussage des Sozialsprechers der Grünen Markus Koza, der im Laufe der Diskussion gemeint habe, dass die jungen Leute ohnehin etwas erben würden. Statt für Jobperspektiven zu sorgen, würde man den nächsten Generationen nur einen riesigen Schuldenberg und ein "Pensionsfiasko" hinterlassen, beklagte Loacker. In diesem Zusammenhang bezeichnete er auch die Erhöhung der Pensionen bis 1.000 € um 3,5% als unverantwortlich. Zusätzlich habe man nicht berücksichtigt, dass zahlreiche Personen Mehrfachpensionen beziehen. Seine Fraktionskollegin Fiona Fiedler mahnte einmal mehr die Einführung des automatischen Pensionssplittings ein.

Während bei der Abstimmung der SPÖ-Antrag betreffend faire Pensionen für Frauen vertagt wurde, wurden alle anderen Initiativen abgelehnt.

Neuerlicher Antrag der FPÖ zur Umsetzung der Sozialhilfe in den Ländern findet keine Zustimmung

Die FPÖ kritisiert seit Monaten, dass das unter der schwarz-blauen Regierung beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes noch nicht von allen Bundesländern umgesetzt wurde. Schließlich habe der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nur einzelne Teile des Grundsatzgesetzes aufgehoben, machen Dagmar Belakowitsch und ihre FraktionskollegInnen geltend. Sie forderten Sozialminister Rudolf Anschober daher in einem Entschließungsantrag (965/A(E)) zum wiederholten Mal auf, unverzüglich Kontakt mit den Landesregierungen aufzunehmen, um entsprechende Ausführungsgesetze der Länder zu erwirken. Gleichzeitig soll der Minister verfassungskonforme Vorschläge für die vom VfGH aufgehobenen Gesetzesteile vorlegen.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) machte zudem geltend, dass das Gesetz eine Reihe von wichtigen Punkten enthalte, wie etwa die Aufhebung der Ungleichbehandlung zwischen In- und Ausländern in Bezug auf den Vermögenszugriff, einen Bonus für AlleinerzieherInnen sowie Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Gleichzeitig übte sie Kritik daran, dass die "Mindestsicherung" oft zu leichtfertig vergeben werde, wie man am aktuellen Beispiel des Terrorattentäters in Wien sehen könne. Auch in der Flüchtlingskrise wurde schnell klar, dass sich die Zuwanderer vor allem jene Länder aussuchen, in denen die Sozialhilfe am höchsten sei. Österreich brauche aber Fachkräfte und keine Leute, die "uns nur auf der Tasche liegen", betonte sie.

Das Gesetz sei bereits zum Großteil in Kraft, konstatierte ÖVP-Vertreter Ernst Gödl, auch die noch ausstehenden Bundesländer werden es bald umsetzen.

Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) wies darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof zwei wesentliche Punkte – nämlich die Regelungen bezüglich der Mehrkindfamilien sowie der Sprachkenntnisse - aufgehoben habe. Aus seiner Sicht brauche es eine bedarfsorientierte Mindestsicherung, die Armutsvermeidung im Fokus habe.

Minister Rudolf Anschober informierte über den aktuellen Umsetzungsstand des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes in den einzelnen Bundesländern, von denen die meisten schon konkrete Termine für das Inkrafttreten genannt haben. In Wien sollen ab nächster Woche die Vorbereitungsarbeiten aufgenommen werden.

Der Antrag fand nur die Unterstützung der Freiheitlichen und wurde somit abgelehnt. (Schluss Sozialausschuss) sue