Parlamentskorrespondenz Nr. 1251 vom 23.11.2020

Neu im Finanzausschuss

Regierungsvorlagen zu COVID-19-Transparenzgesetz, Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie IWF-Kreditrahmen

Wien (PK) – Ein von der Regierung vorgelegtes COVID-19-Transparenzgesetz sieht neue Berichtspflichten der Ministerien vor. Zwei weitere Regierungsvorlagen beschäftigen sich mit der Ausweitung des maximalen Kreditrahmens für den IWF sowie mit der Prävention schwerer Straftaten wie Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Mittels eines COVID-19-Transparenzgesetzes (468 d.B.) soll die Information des Nationalrats zu den COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen der Regierung gewährleistet werden. Dazu sollen neue Berichtspflichten der Ministerien an den Nationalrat geschaffen werden. Vorwiegend geht es um die Übertragung der Berichtspflichten des Finanzministeriums hin zu den fachlich zuständigen BundesministerInnen. Diese sollen den inhaltlich zuständigen Ausschüssen des Nationalrats Bericht zu den COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen erstatten. Neben einer Vereinheitlichung der Berichtsintervalle soll die Erstellung eines Berichts über die Monate März bis Dezember 2020 geregelt werden. Die Neuordnung der Berichtsplichten betrifft den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, den NPO-Unterstützungsfonds, die Maßnahmen des Härtefallfondsgesetzes sowie die Corona-Kurzarbeit.

Um die Umsetzung des EU-Rechts zur Verbesserung der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Erleichterung der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung schwerer Straftaten zu gewährleisten, soll es zu mehreren Gesetzesänderungen kommen. Außerdem soll die mehrfache Erstattung der Kapitalertragssteuer verhindert werden. Die Regierung plant dazu die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Kontenregisters und des Kreises der abfrageberechtigten Behörden, Maßnahmen zur Durchführung des Transaktionsmonitorings unter Verwendung eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Ansatzes sowie die Verbesserung des Informationsaustausches. Zudem soll die Amtshilfe zwischen der Finanzmarktaufsichtsbehörde und den Abgabenbehörden ermöglicht werden (474 d.B.).

Die Ausweitung des maximalen Kreditrahmens für den IWF ab Jänner 2021 steht im Mittelpunkt einer weiteren Regierungsvorlage (465 d.B.). Die Österreichische Nationalbank soll im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen des IWF (New Arrangements to Borrow, NAB) ermächtigt werden, einen Kreditrahmen von höchstens rund 3,64 Mrd. € Sonderziehungsrechten einzuräumen. Dies entspricht einer Erhöhung des bisher zulässigen maximalen Kreditrahmens um 36,98 Mio. €. Durch die Anpassung der gesetzlichen Grundlage soll sichergestellt werden, dass der mögliche relative Beitrag Österreichs zu den NAB gleichbleibt. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise soll Österreich damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Effektivität des globalen Finanzstabilisierungsnetzes leisten, ist den Erläuterungen zu entnehmen. (Schluss) med