Parlamentskorrespondenz Nr. 1268 vom 24.11.2020

Neu im Sozialausschuss

Anträge der SPÖ und der NEOS zum Themenbereich Pensionen

SPÖ will sogenannte "Hacklerpension" beibehalten und ausweiten

Wien (PK) – Die SPÖ will sich mit der vom Nationalrat vergangene Woche beschlossenen Abschaffung der abschlagsfreien Frühpension bei 45 Arbeitsjahren nicht abfinden und hat dazu einen Entschließungsantrag eingebracht (1048/A(E)). Er zielt darauf ab, die noch bis Ende nächsten Jahres geltenden Bestimmungen beizubehalten und gleichzeitig auszuweiten. So sollen etwa auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst Zugang zur sogenannten "Hacklerregelung" erhalten und Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes bei den erforderlichen Arbeitsjahren anerkannt werden. Zudem geht es SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und seinen FraktionskollgInnen um eine Neuberechnung der Pensionsleistungen für jene, die zwischen Anfang 2014 und Ende 2019 mit Abschlägen in den Ruhestand getreten sind.

Begründet wird der Antrag damit, dass die Wiedereinführung der Abschläge sozialpolitisch nicht gerechtfertigt sei. Zudem gebe es angesichts von "Steuergeschenken an Konzerne, Superreiche und Großbauern" offenbar genug Geld, argumentieren die AntragstellerInnen.

NEOS fordern maximal 35 € Pensionserhöhung auch für Sonderpensionen

Den NEOS ist es ein Anliegen, dass der im Zuge der Pensionsanpassung 2021 vom Nationalrat beschlossene Erhöhungsdeckel von 35 € auch für Sonderpensionen gilt. Sie haben in diesem Sinn eine entsprechende Änderung des ASVG, des GSVG und des BSVG beantragt (1070/A). Damit würden laut Gerald Loacker bis zu 30.000 besonders hohe Pensionen zusätzlich erfasst. Beispielhaft werden etwa Pensionen für ehemalige Nationalbank-MitarbeiterInnen und für Kammerfunktionäre genannt. (Schluss) gs


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