Parlamentskorrespondenz Nr. 1277 vom 24.11.2020

Konsumentenschutzausschuss einstimmig für Vorgehen gegen Lebensmittelverschwendung

Bürgerinitiative und zahlreiche Oppositionsanträge vertagt oder abgelehnt

Wien (PK) – Der Konsumentenschutzausschuss sprach sich heute einstimmig für ein aktives Vorgehen gegen Lebensmittelverschwendung aus. Die Behandlung der Bürgerinitiative "Gegen Bankomatgebühren – für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich" wurde vorerst vertagt, es wurde aber ein ExpertInnen-Hearing im Frühjahr in Aussicht gestellt.

Weiters befasste sich der Ausschuss noch mit zahlreichen Oppositionsanträgen, die teils abgelehnt, teils vertagt wurden. Generell besorgt über den zukünftigen Stellenwert der Konsumentenschutzpolitik zeigten sich etwa die Freiheitlichen, da dieser Bereich ihrer Meinung nach durch die von Minister Anschober geplante Umgestaltung des Ressorts zu einer "Annex-Materie" degradiert werde. In einer gemeinsamen Initiative von SPÖ und FPÖ wurde die Forderung nach zusätzlichen Mitteln in der Höhe von 500.000 € für den Verein für Konsumenteninformation gestellt, um damit die notwendige Modernisierung der Infrastruktur finanzieren zu können. Etliche Anträge standen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie, wie etwa die von der SPÖ eingebrachten Forderungen nach einer Insolvenzabsicherung von Fluglinien sowie einer ausreichenden Entschädigung für abgesagte Reisen. Die FPÖ setzte sich erneut für ein Preismonitoring und einen Inflationsstopp während der Pandemie sowie für eine Amnestie für "Corona-Sünder" ein. Auf raschere Fortschritte drängten die Freiheitlichen zudem in den Bereichen Verbraucherbildung bei Finanzdienstleistungen sowie bei der Umsetzung von transparenten und angemessenen Regelungen für Inkassogebühren. Schließlich machten die SozialdemokratInnen noch auf Kostenfallen in SMS aufmerksam und legten Vorschläge zur Umsetzung der EU-Gewährleistungs-Richtlinie vor.

Regierung soll Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung ausarbeiten

Ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen für ein aktives Vorgehen gegen Lebensmittelverschwendung wurde einstimmig angenommen. Der Antrag war im Zuge der Debatte über einen FPÖ-Antrag eingebracht worden. Die Freiheitlichen hatten darin einen umfassenden Aktionsplan zur Verhinderung von Lebensmittelverschwendung gefordert. Es brauche eine nationale Strategie gegen Lebensmittelverschwendung unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette, eine klare und ressortübergreifende Aufteilung der Verantwortungsbereiche sowie ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen, hieß es darin.

Mit dem Antrag von ÖVP und Grünen, der schließlich einstimmig angenommen wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung gemeinsam mit Handelsunternehmen, ProduzentInnen und karitativen Organisationen zu entwickeln. Dieser solle das Entsorgen genusstauglicher Lebensmittel im Lebensmitteleinzelhandel verbieten, eine nationale Koordinierungsstelle schaffen, bestehende Gesetze evaluieren und eine bessere Datenbasis bieten. Zudem wird eine Kampagne zur Bewusstseinsbildung für KonsumentInnen gefordert, um die Verschwendung in den Haushalten zu verringern.

Für Ulrike Fischer (Grüne) ist Lebensmittelverschwendung "eines der wichtigsten Themen, die wir lösen müssen". Lebensmittel seien wertvoll und gehören nicht in den Müll, so Fischer. Peter Wurm (FPÖ) betonte ebenfalls die Bedeutung des Themas. Er sprach sich für pragmatische Lösungen aus, die keine Behinderungen für die Wirtschaft darstellen sollten. Fiona Fiedler (NEOS) hob die Wichtigkeit von Bewusstseinsbildung hervor. Diese solle auch in den Kindergärten und Schulen als Teil der Grundbildung vermittelt werden, sagte sie.

Markus Vogl (SPÖ) stieß sich daran, wie der Antrag der Regierungsfraktionen eingebracht wurde. Man hätte auch den Weg einer Regierungsvorlage wählen können, meinte er. Er kritisierte zudem, dass nur eine konkrete Forderung enthalten sei, nämlich jene, die sich auf das Verbot des Entsorgens von genusstauglichen Lebensmitteln im Einzelhandel beziehe. Man wisse, dass der Einzelhandel nur ein Baustein von vielen sei. Generell solle nicht nur evaluiert, sondern umgesetzt werden. Peter Weidinger (ÖVP) verteidigte das Vorgehen. Man wolle mit einer Parlamentsmehrheit ausdrücken, wie wichtig das Thema sei, sagte er.

Expertenhearing zum Thema Zugang zu Bargeld und Einhebung von Bankomatgebühren soll im Frühjahr stattfinden

Die Sicherstellung eines unentgeltlichen und wohnortnahen Zugangs zum eigenen Bargeld steht im Fokus einer Bürgerinitiative, die von über 4.000 Personen unterstützt wurde. Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs könnten Gebühren für die Behebung von Bargeld wieder Realität in Österreich werden, befürchten die EinbringerInnen. Trotz des hohen Gewinns der heimischen Banken – allein 3,6 Mrd. € im ersten Halbjahr 2018 – würden somit erhebliche Mehrkosten auf die KundInnen zukommen.

Über dieses Thema werde schon seit einigen Jahren geredet, nun müsse man endlich aktiv werden, forderte SPÖ-Abgeordneter Andreas Kollross. Das Problem betreffe nicht nur ländliche Regionen, sondern auch größere Gemeinden wie etwa Oberwaltersdorf, wo es keine einzige Bankfiliale mehr gebe. Erfreulich sei, dass Minister Anschober das Anliegen im Sinne des Konsumentenschutzes unterstütze, während sich die Ressorts für Finanzen und Justiz für nicht zuständig erklärt hätten. Um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen, brachte Kollross einen Entschließungsantrag betreffend Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs ein, durch den der unentgeltliche Zugang zum eigenen Bargeld in allen Regionen wohnortnah sichergestellt werden soll.

Abgeordneter Hermann Weratschnig (Grüne) gab zu bedenken, dass das in der Initiative angesprochene Problem nicht allein durch eine gesetzliche Reparatur gelöst werden könne. Seiner Meinung nach müsse die zentrale Frage beantwortet werden, wie eine flächendeckende Bargeldversorgung sichergestellt werden könne. Um alle Aspekte gründlich zu beleuchten, schlug er die Abhaltung eines Expertenhearings in der ersten Hälfte 2021 vor. Seine Fraktionskollegin Ulrike Fischer (Grüne) versicherte, dass den Grünen das Thema ein großes Anliegen sei. Für eine sinnvolle und praktikable Lösung machte sich auch Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) stark.

Die Banken hätten eine Verpflichtung dazu, eine wohnortnahe Bargeldversorgung zu gewährleisten, zumal sie nicht nur hohe Gewinne machten, sondern auch durch das Bankenrettungspaket von den SteuerzahlerInnen unterstützt wurden, gab FPÖ-Vertreter Walter Rauch zu bedenken. Nach Ansicht von NEOS-Abgeordneter Karin Doppelbauer wiederum sollte die Lösung des Problems in der Eigenverantwortung der Länder und Gemeinden bleiben. Es mache wenig Sinn, die Banken in die Pflicht zu nehmen, zumal sie die Kosten wohl auf die KundInnen abwälzen würden.

Bundesminister Rudolf Anschober sprach von einem sehr spannenden Thema, mit dem er während seiner politischen Tätigkeit in Oberösterreich schon oft konfrontiert gewesen sei. Dort habe man versucht, kreative und regionale Lösungen zu finden. Er werde jedenfalls die vorgebrachten Argumente bei den Gesprächen zwischen seinem Ressort und den BankenvertreterInnen einbringen.

Bei der Abstimmung wurde die Bürgerinitiative mehrheitlich vertagt.

Diskussion über Konsumentenschutzagenden im Ministerium vertagt

In einem Entschließungsantrag machten freiheitliche Mandatare auf Pläne von Bundesminister Rudolf Anschober aufmerksam, wonach die Bereiche Konsumentenschutz sowie Verbrauchergesundheit in einer neuen Sektion III innerhalb des Ressorts zusammengeführt werden sollen. Der Minister soll aufgefordert werden, dem Parlament einen Bericht über die Neuorganisation der Sektion III zu übermitteln. Schließlich handle es sich aus Sicht der FPÖ um keine sachlich gerechtfertigte Verwaltungsreform, sondern um eine Degradierung des Konsumentenschutzes zu einer "Annex-Materie". Mit der Zusammenlegung solle, so die Vermutung der Freiheitlichen, ein ÖVP-naher Beamter in eine Spitzenposition behoben werden.

Walter Rauch (FPÖ) ortete eine "Umfärbungspolitik". Markus Vogl (SPÖ) bezeichnete die Zusammenlegung als falsch. Wenn Konsumentenschutz nur eine Teilaufgabe einer Sektion sei, könne sie diese Aufgabe nicht in derselben Qualität wahrnehmen wie bei alleiniger Zuständigkeit, so seine Kritik. Hermann Weratschnig (Grüne) führte an, dass der Minister bereits in der vorigen Ausschusssitzung erklärt habe, dass mit der Maßnahme Synergien im Konsumentenschutz und in der Verbrauchergesundheit genutzt werden sollen. Er stellte einen Vertagungsantrag, der schließlich angenommen wurde.

Auch Minister Anschober äußerte sich zu diesem Thema. Er wehre sich zutiefst dagegen, dass seine MitarbeiterInnen "durch den parteipolitischen Kakao gezogen werden" und ihnen die Nähe zu einer Partei unterstellt werde. Zudem sei das Verfahren über die Besetzung der vakanten Stelle gerade im Laufen, es sei noch nicht entschieden, wer die Stelle erhalte, so Anschober.

Keine Mehrheit für SPÖ-FPÖ-Forderung nach zusätzlichen Mitteln für den VKI

Die vom Bund bereitgestellten Mittel in der Höhe von 5 Mio. € für den Verein für Konsumenteninformation würden nur die Kosten für den laufenden Betrieb decken, zeigten die Abgeordneten Markus Vogl (SPÖ) und Peter Wurm (FPÖ) in einem gemeinsamen Entschließungsantrag auf. Um daneben auch dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur vor allem in Form des Projekts "VKI goes digital" bewerkstelligen zu können, brauche es einmalig eine zusätzliche Ausschüttung in der Höhe von 500.000 € für den Zeitraum 2021-2022. Wenn man sich die Dimensionen der Corona-Maßnahmen im Ausmaß von geschätzten 100 Mrd. € vor Augen führe, dann verstehe er nicht, warum für diesen wichtigen Bereich keine Gelder bereitgestellt werden können, führte Wurm ins Treffen. Vonseiten der Regierungsfraktionen wurde auf die Erhöhung des Budgets für den VKI um 250.000 € sowie auf die laufende Evaluierung verwiesen. Der Antrag fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

SPÖ für Insolvenzabsicherung von Fluglinien und ausreichende Entschädigung für abgesagte Reisen

In einer weiteren – mehrheitlich vertagten - Initiative traten SPÖ-Abgeordnete Markus Vogl und Christian Drobits an den Konsumentenschutzminister mit dem Ersuchen heran, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Fluglinien – ähnlich wie Reiseveranstalter – verpflichtend eine Insolvenzversicherung abschließen müssen. Dadurch wären auch jene Personen rechtlich besser abgesichert, die ihren Flug selbst über Online-Plattformen oder direkt bei der Fluglinie buchen. Sie erhalten derzeit – im Gegensatz zu Pauschalreisenden - im Insolvenzfall nur einen geringen Teil des Ticketpreises oder sogar gar nichts rückerstattet. Nach Auffassung der SPÖ müsse es in diesem Bereich unabhängig von der Buchungsart zu einer Gleichstellung der KonsumentInnen kommen. Vogl gab noch zu bedenken, dass man sich ein Beispiel an der Reisebürobranche nehmen könnte, wo eine solidarische Lösung gefunden worden sei.

NEOS-Vertreterin Fiona Fiedler lehnte den Vorschlag der SPÖ ab, weil er ihrer Einschätzung nach zu einer Verteuerung der Tickets führen würde. Abgeordneter Ernst Gödl (ÖVP) sprach von einem schlechten Zeitpunkt, zumal die Flugbranche derzeit extrem von der Corona-Krise betroffen sei; er stellte daher einen Vertagungsantrag. Grünen-Vertreter Hermann Weratschnig verwies zudem auf laufende Gespräche auf europäischer Ebene.

Generell sehen die SPÖ-Abgeordneten ein Problem darin, dass viele Reiseunternehmen, die aufgrund der COVID-Krise in finanzielle Probleme geraten seien, ihre Probleme oft auf die KundInnen abzuwälzen versuchen. So dürfe es etwa keine Verpflichtung dazu geben, Gutscheine oder Umbuchungen für abgesagte Flüge oder Reisen zu akzeptieren. Sollten sich die KonsumentInnen aber für Gutscheine entscheiden, dann müssen einheitliche Vorgaben hinsichtlich der Gültigkeitsdauer, Übertragbarkeit und Barauszahlung nach Ablauf der Gültigkeit definiert werden, verlangte SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer in einem Antrag, der jedoch keine Mehrheit fand.

Da es bereits eine gesetzliche Regelung für derartige Gutscheine gebe, erachte er weitere Änderungen für nicht erforderlich, meinte Hermann Weratschnig (Grüne). Das Problem bestehe vielmehr darin, dass sich viele Unternehmen nicht an die Vorschriften halten würden, was zu tausenden Beschwerden geführt habe. Auch NEOS-Vertreterin Fiona Fiedler schloss sich dieser Meinung an und wies darauf hin, dass Gutscheine erst nach 30 Jahren verjährt seien. Dies könne man auch auf der Homepage des VKI nachlesen.

FPÖ-Forderungen nach Preismonitoring und Generalamnestie für "Corona-Sünder" vertagt

Zwei Anträge der FPÖ im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden erneut vertagt. Die Freiheitlichen hatten in einem Entschließungsantrag einen Maßnahmenmix gefordert, um einen Inflations- bzw. Teuerungsstopp zu gewährleisten. Während die Corona-Krise negative Auswirkungen auf viele Bereiche der Wirtschaft habe, sei es in manchen Branchen nämlich zu einer verstärkten Nachfrage und damit zu steigenden Preisen gekommen. Im Zentrum der Idee steht ein "COVID-19-Warenkorb", wobei die entsprechenden Daten monatlich von der Statistik Austria bereitgestellt werden sollen.

Martin Litschauer (Grüne) fragte nach, aus welchem Anlass das Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ihm seien keine neuen Beschwerden über Preiserhöhungen bekannt. Es gehe darum, die Lage weiterhin zu beobachten, entgegnete Antragsteller Peter Wurm (FPÖ). Zu Beginn der Corona-Krise sei nämlich deutlich spürbar gewesen, dass gewisse Produkte teurer waren. Alexandra Tanda (ÖVP) führte an, dass die Inflation zuletzt nur sehr leicht gestiegen sei und die Pandemie darauf einen geringen Einfluss habe. Weil die COVID-19-Pandemie aber ein Dekadenereignis sei, das Österreich noch länger beschäftigen werde, stellte sie einen Antrag auf Vertagung. Karin Doppelbauer (NEOS) bezeichnete die Idee als "volkswirtschaftlichen Humbug". Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS vertagt.

Die Freiheitlichen traten auch erneut für eine Einstellung aller Verwaltungsstrafverfahren, die auf Basis von COVID-19-Gesetzen und -Verordnungen eingeleitet wurden, ein. Außerdem sollen bereits bezahlte Strafgelder zurückerstattet werden. Walter Rauch (FPÖ) kritisierte, dass die Regierung sich weigere, Strafen zurückzuzahlen, die rechtswidrig erlassen wurden. Das sei dieser Republik nicht würdig. Auch Karin Doppelbauer (NEOS) forderte eine Rücknahme der Strafen. Wenn durch die Rechtsprechung Verordnungen aufgehoben werden, müssten im Resultat auch die Strafen aufgehoben werden, zeigte sie sich überzeugt. Andreas Kollross (SPÖ) betonte, dass die Kritik sich nicht darauf beziehe, dass Fehler passiert seien. Zu kritisieren sei, dass man nun nicht bereit sei, diese rückgängig zu machen und zu korrigieren.

Friedrich Ofenauer (ÖVP) führte an, dass eine pauschale Generalamnestie nicht auf die Umstände des Einzelfalles abstellen könne und daher eine Ungleichbehandlung nach sich ziehen würde. Weil man die Situation noch beobachten solle, stellte er einen Vertagungsantrag. Hermann Weratschnig (Grüne) hielt es zudem für das falsche Signal, jetzt im zweiten Lockdown eine Generalamnestie zu diskutieren. Man wolle schließlich erreichen, dass die Menschen sich an die Rechtsnormen halten.

Auch der Minister nahm Stellung zu dieser Thematik. Aus seiner Sicht könne es keine Generalamnestie für alle "Corona-Sünder" geben, weil viele Menschen gegen nach wie vor rechtskonforme Verordnungen verstoßen hätten. Er hielt fest, dass nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof alle noch nicht entschiedenen Verfahren beendet wurden. Für eine pauschale Aufhebung aller Strafen würde aber, so die Ansicht der juristischen ExpertInnen in seinem BeraterInnenstab, die rechtliche Grundlage fehlen, legte Anschober dar.

FPÖ für

Verbraucherbildung im Bereich der Finanzdienstleistungen und

angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren

Unter Bezugnahme auf eine am 8. Juli im Nationalrat gefasste Entschließung betreffend transparente, rechtssichere und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren forderten die Freiheitlichen die BundesministerInnen Anschober und Schramböck auf, dem Parlament bis zum 1. Februar 2021 einen Bericht über die Umsetzung dieses Vorhabens zuzuleiten. Darin soll insbesondere ein Status über die Evaluierung der Verordnung des Wirtschaftsressorts über die Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen enthalten sein (1032/A(E)). Auch in einem weiteren Bereich urgierten die Freiheitlichen die Vorlage eines Berichts und verwiesen dabei auf einen im Oktober im Nationalrat angenommenen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, in dem folgende Maßnahmen in Aussicht gestellt wurden: eine verstärkte Eingliederung der Finanzbildung in heimische Lehrpläne, bessere Information der Bevölkerung über das gesetzliche Recht zum kostenlosen Wechsel des Zahlungskontos, den Bankenrechner, das Basiskonto sowie über existierende Beratungsangebote der gesetzlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen (1033/A(E)).

Beide Anliegen seien Bestandteile des Regierungsprogramms, aber man brauche noch ein wenig Zeit dafür, baten die Abgeordneten Ulrike Fischer (Grüne) und Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) um Verständnis. Die Anträge wurden schließlich vertagt.

Vertagung von SPÖ-Vorschlägen zu Kostenfallen in SMS und Umsetzung der EU-Gewährleistungs-Richtlinie

Auf Kostenfallen beim Versenden von SMS wies SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Markus Vogl hin (1023/A(E)). Viele Handy-NutzerInnen seien sich nicht bewusst, dass durch die Verwendung von Sonderzeichen die Länge einer SMS verringert werde und Mehrkosten anfallen können. Die SPÖ forderte daher Bundesminister Anschober im Sinne einer besseren Kostentransparenz auf, die diesbezüglichen Informationspflichten der Telekommunikationsanbieter nachzuschärfen. Martin Litschauer (Grüne) vermutete, dass es sich um Einzelfälle handle. Bevor eine Regelung geschaffen werde, wolle man sich die Bedrohungslage ansehen, weshalb er einen Vertagungsantrag stellte. Der SPÖ-Vorschlag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt.

Ebenso vertagt wurden SPÖ-Vorschläge zur Umsetzung der EU-Gewährleistungs-Richtlinie. Die Europäische Union habe im Jahr 2019 Richtlinien zur Gewährleistung von Waren, digitalen Inhalten und Waren mit digitalen Elementen erlassen, hielt die SPÖ im Antrag fest (1026/A(E)). Bei der Umsetzung in nationales Recht bis spätestens Anfang Juli 2021 sollten die Ausdehnung der Beweislastumkehr auf zwei Jahre, ein Beginn der Gewährleistungsfrist bei langlebigen Produkten erst nach Auftreten des Mangels, und ein Direktanspruch gegenüber dem Hersteller unbedingt berücksichtigt werden. Christian Drobits (SPÖ) bezeichnete es als wichtig, dass die Richtlinien in bestehenden Gesetzen umgesetzt werden. Fiona Fiedler (NEOS) fand den Antrag "zu oberflächlich". Ulrike Fischer (Grüne) verwies darauf, dass ein entsprechendes Gesetz derzeit in Verhandlung sei. Der Antrag wurde deshalb vertagt. (Schluss Konsumentenschutzausschuss) kar/sue


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