Parlamentskorrespondenz Nr. 1283 vom 25.11.2020

Neu im Unterrichtsausschuss

Regierungsvorlagen betreffend Bildungsdokumentationsgesetz und Digitalisierung im Unterricht

Wien (PK) – Die Erhöhung des Datenschutzes ist Schwerpunkt von Änderungen im Bildungsdokumentationsgesetz. Eine weitere Regierungsvorlage enthält die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für den Einsatz der Digitalisierung im Unterricht ab der 5. Schulstufe.

Erhöhung des Datenschutzes im Bildungsdokumentationsgesetz

Datenschutzrechtliche Aspekte stehen im Mittelpunkt einer von der Regierung vorgelegten Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes (479 d.B.). Der Entwurf bringt eine klare legistische Trennung zwischen schülerbezogenen Daten (personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen) und Daten der Studierenden und enthält zudem eine Liste der zu verarbeitenden und zu übermittelnden Daten. Geplant ist auch, zur Identifikation des Individuums von der Sozialversicherungsnummer auf ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen umzustellen. Hier reagiert die Vorlage auf Kritik des Datenschutzrates, der sich wiederholt gegen die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen für Bereiche, die nicht in Zusammenhang mit der Sozialversicherung stehen, ausgesprochen hatte. Schließlich enthält die Novelle auch die Möglichkeit der Online-Abfrage des Lichtbilds für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern.

Regelung der pädagogisch-technischen Voraussetzungen für die Digitalisierung im Unterricht

Ziel eines Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts ist es, für alle SchülerInnen ab der 5. Schulstufe die Möglichkeit eines Unterrichts auf Basis von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu schaffen. Eine entsprechende Regierungsvorlage (480 d.B.) regelt dazu die erforderlichen pädagogischen und technischen Voraussetzungen, wobei es zunächst um die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auf einem einheitlichen technischen Niveau geht. Darüber hinaus sollen schulstandortspezifische Digitalisierungskonzepte sowie einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen entwickelt werden. Vorgesehen ist weiters ein Serviceportal "Digitale Schule" zur Kommunikation der SchülerInnen, LehrerInnen und Erziehungsberechtigten, das die wichtigsten Verwaltungs- und pädagogischen Applikationen zur Verfügung stellt. Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis Ende 2030 um 0,20% des BIP bzw. 1.349 Mio. €, heißt es dazu in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage. (Schluss) hof