Parlamentskorrespondenz Nr. 1287 vom 25.11.2020

Neu im Innenausschuss

Regierungsanträge zu Gewaltprävention und Verlängerung von COVID-19-Maßnahmen im Fremdenrecht

Wien (PK) - Die von den Regierungsparteien geplante opferschutzorientierte Täterarbeit soll coronabedingt erst mit Juli 2021 statt schon mit Jahresbeginn starten. Allerdings sollen künftig die Beratungskosten vom Bund übernommen und die Mindestberatungsdauer von drei auf sechs Stunden aufgestockt werden (1107/A). Vom Entfall der Kostentragung durch den Täter erwarten sich ÖVP und Grüne die bestmögliche Verhinderung zusätzlicher Gefahrenlagen aufgrund familieninterner Spannungen, besonders in einkommensschwachen Schichten. Zudem soll dadurch der administrative Aufwand bei den Beratungsstellen für Gewaltprävention reduziert werden.

Aufgrund der Pandemie bis Jahresmitte (30. Juni) 2021 verlängert werden sollen überdies die fremdenrechtlichen Sonderbestimmungen, die mit den COVID-19-Maßnahmengesetzen geschaffen wurden (1106/A). Das betrifft die Verlängerung von Visa nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Möglichkeit der schriftlichen Abgabe des Gelöbnisses bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, die Einbringung von Niederlassungs- und Asyl-Verlängerungsanträgen auf postalischem oder elektronischem Wege sowie die Verbringung minderjähriger AsylwerberInnen in Regionaldirektionen und dessen Außenstellen. (Schluss) fan