Parlamentskorrespondenz Nr. 1312 vom 27.11.2020

Neu im Innenausschuss

Gemeinsamer Oppositionsantrag zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle im Zuge der BVT-Reform

Wien (PK) – Die breitere Einbindung des Parlaments in die nachrichtendienstlichen Aktivitäten des Bundes – insbesondere des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) - ist den drei Oppositionsfraktionen ein gemeinsames Anliegen, weshalb NEOS, SPÖ und FPÖ die Erweiterung der Informationsbefugnisse der entsprechenden ständigen Unterausschüsse des Nationalrats beantragen (1072/A).

Der umfassende Gesetzesvorschlag sieht die Etablierung einer ministeriellen Unterrichtungspflicht der parlamentarischen "Kontrollausschüsse" vor. Der Innenminister müsste demnach sowohl über die allgemeine Tätigkeit als auch über Vorgänge besonderer Bedeutung (etwa mediale Veröffentlichungen) berichten sowie den Abgeordneten auf Verlangen eines Viertels der Ausschussmitglieder Einsicht in einschlägige Unterlagen gewähren. Eine Verweigerung wäre zu begründen.

Derzeit stünde das Informationsbedürfnis der MandatarInnen aufgrund ineffektiver Kontrollmöglichkeiten einem enormen Wissensvorsprung der Exekutive gegenüber, beanstanden die AntragstellerInnen. Aus ihrer Sicht hätten sie in mehreren Fällen frühzeitiger und umfassender unterrichtet werden müssen. Die Oppositionsforderung zielt daher darauf ab, die parlamentarischen Kontrollrechte in diesen Belangen "systemkonform" und die Informations- und Handlungsmöglichkeiten der Ausschüsse zu stärken. Dies würde nicht nur deren Arbeitsfähigkeit, sondern auch die Akzeptanz und das Vertrauen der BürgerInnen in die Tätigkeit des BVT verbessern, meinen Stephanie Krisper (NEOS), Reinhold Einwallner (SPÖ) und Hannes Amesbauer (FPÖ).

Die Initiative sieht außerdem die Einführung eines Berichts- und Protokollwesens, etwa die Erstellung eines öffentlichen Verfassungsschutzberichts sowie die Bekanntgabe der BVT-Budgetmittel vor, wozu im Polizeilichen Staatsschutzgesetz (PStSG) ein gesondertes Hauptstück eingefügt werden soll.

Mit den Elementen des Gesetzesvorschlags, die das Bundesverfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats betreffen (1086/A), wird sich der Geschäftsordnungsausschuss befassen. (Schluss) fan