Parlamentskorrespondenz Nr. 1324 vom 30.11.2020

Gleichbehandlungsbericht: Die meisten Diskriminierungen erfolgen in der Arbeitswelt

Regierung legt Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019 vor

Wien (PK) - Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) sieht gesetzliche Mängel, was das Schutzniveau bei Diskriminierungen in Österreich angeht. So gebe es etwa in den Bereichen sexuelle Orientierung, Religion, Weltanschauung und Alter keinen Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen oder bei Belästigungen und Verletzungen der Würde. Demnach wandten sich Betroffene in den letzten beiden Jahren 196 mal an die GAW, ohne einen entsprechenden gesetzlichen Diskriminierungsschutz nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) in Anspruch nehmen zu können, wie aus dem Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft für die Jahre 2018 und 2019 (III-207 d.B.) hervorgeht, der nun dem Nationalrat vorgelegt wurde. Er gibt Auskunft über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Gleichbehandlungskommission. In beiden Stellen wurden überwiegend Diskriminierungserfahrungen in der Arbeitswelt vorgebracht.

Zwei Drittel aller Anfragen an Gleichbehandlungsanwaltschaft von Frauen

4.017 mal hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) im Berichtszeitraum Menschen zu Diskriminierungsfragen beraten, (rechtlich) unterstützt und allgemein über Gleichbehandlung informiert. Zwei Drittel der Anfragen kamen dabei von Frauen. Der überwiegende Teil der Anfragen (78%) betraf Diskriminierungsfälle in der Arbeitswelt.

Am häufigsten wandten sich Menschen wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts an die GAW (52%). Vorherrschend waren hier Fälle in der Arbeitswelt (85%), wobei diese hauptsächlich Frauen betreffen und in allen Stadien der beruflichen Karriere vorkommen. 468 Mal wurde sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gemeldet. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen werde das Thema "Gender Pricing" immer sichtbarer, etwa bei Frisierdienstleistungen, so die GAW.

Am zweithäufigsten waren Anfragen zu Diskriminierung wegen der ethnischen Zugehörigkeit. Auch hier betraf die Mehrheit der Fälle (60%) Diskriminierungen in der Arbeitswelt, 30% wurden beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen gemeldet. Auch Rassismus durchziehe laut Bericht alle Stadien des Arbeitsverhältnisses. Knapp die Hälfte aller Fälle von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen betrafen den Wohnraum, etwa wenn Menschen von NachbarInnen rassistisch beschimpft wurden.

Diskriminierung wegen Religion: Muslime am häufigsten betroffen

Im Bereich Religion betrafen drei Viertel der Anfragen Diskriminierung wegen muslimischer Religionszugehörigkeit. 73% der Diskriminierungserfahrungen wurden in der Arbeitswelt gemacht, knapp die Hälfte der Fälle passierte im Bewerbungsprozess. Die Beschwerden rücken laut GAW den antimuslimischen Rassismus, der sich vor allem gegen muslimische Frauen mit Kopftuch richte, in den Vordergrund.

Anfragen in Bezug auf die Weltanschauung werden laut Bericht in geringerem Ausmaß an die Gleichbehandlungsanwaltschaft herangetragen. Diese stünden häufig im Zusammenhang mit dem politiknahen Bereich und ausgegliederten Rechtsträgern. Beim Diskriminierungsgrund Alter wenden sich überwiegend ältere Menschen im Zusammenhang mit der Arbeitswelt an die GAW, was die Gleichbehandlungsanwaltschaft auf eine geringere Bekanntheit der Stelle bei jüngeren Menschen schließen lässt. Dies hänge auch damit zusammen, dass die GAW nicht auf Social Media vertreten sei, heißt es im Bericht. Bei Anfragen zur sexuellen Orientierung zeige sich das Problem des "Underreportings". Studien würden zwar ein hohes Diskriminierungserleben bei Betroffenen zeigen, die GAW erhalte aber nicht so viele Anfragen in dem Bereich.

Ein besonderes Diskriminierungspotenzial habe sich im Berichtszeitraum im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) gezeigt, etwa in Bewerbungsprozessen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert daher mehr Budget, um Untersuchungen in dem Bereich anstellen zu können.

GAW fordert "Levelling-up"

Nicht alle Fälle, die an die Gleichbehandlungsanwaltschaft herangetragen werden, sind nach dem Gleichbehandlungsgesetz gedeckt. 196 mal wandten sich Menschen an die GAW, weil sie sich aufgrund ihres Alters, Geschlechts, der sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung diskriminiert fühlten, ohne gesetzlichen Diskriminierungsschutz nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) in Anspruch nehmen zu können.

Hier schließt eine der fünf wesentlichen Forderungen der GAW an. Sie fordert gleiches Schutzniveau für Diskriminierungen in allen Bereichen des GlBG ("Levelling-up"). In den Bereichen sexuelle Orientierung, Religion, Weltanschauung und Alter etwa gibt es keinen Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen oder bei Belästigungen und Verletzungen der Würde. Ebenso tritt die GAW für einen Abbau der Zersplitterung des Gleichbehandlungsrechts in Österreich ein. Weiters will die Gleichbehandlungsanwaltschaft Klagsrecht und –budget, um bei Gerichtsverfahren mitwirken zu können. Für ein wirksames Monitoring aktueller Diskriminierungsphänomene werde mehr Budget benötigt, außerdem brauche die GAW mehr Personal, heißt es im Bericht. Insbesondere in den Regionalbüros sei das Personal nicht aufgestockt worden, obwohl diese seit 2017 alle Aufgaben nach dem GlBG wahrnehmen.

Ebenfalls zu den Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft zählt Informations- und Bildungsarbeit. 584 nahm die GAW diese Aufgabe in den Jahren 2018 und 2019 wahr, am häufigsten in Form von Vorträgen und Schulungen. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit berichtet die Gleichbehandlungsanwaltschaft von 99 Kooperationen mit österreichischen Medien, es könne allerdings aufgrund fehlenden Personals keine aktive Medienarbeit geleistet werden.

Gleichbehandlungskommission: 135 Anträge wegen Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt

Die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission, die ebenfalls Gegenstand des Berichts ist, gliedert sich in drei Senate. Senat I der Gleichbehandlungskommission ist für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt sowie für Mehrfachdiskriminierungen zuständig. Im Berichtszeitraum 2018-2019 wurden insgesamt 135 Anträge eingebracht, davon 117 von Frauen, 12 von Männern, 3 von Transgender-Personen und jeweils einer von einer juristischen Person, einem Betriebsrat oder als Gutachten. Der häufigste Tatbestand war Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (56 Anträge), gefolgt von sexueller Belästigung (49 Anträge). Der Senat erstellte 70 Prüfergebnisse und ein Gutachten in 40 Sitzungen. Die Verfahrensdauer betrug durchschnittlich 16,5 Monate.

Senat II befasst sich mit der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt. In den Jahren 2018 und 2019 wurden 73 Anträge im Senat II eingebracht, über die in 24 Sitzungen beraten wurde. 18 Anträge wurden von Frauen, 54 von Männern eingebracht. Die am häufigsten vorgebrachten Diskriminierungen erfolgten aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit in Form von Belästigung (21), bei Beendigung (18) oder Begründung des Arbeitsverhältnisses (16). Auch das Alter wurde häufig im Zusammenhang mit einer Begründung eines Arbeitsverhältnisses als Diskriminierungsgrund genannt (16 Mal), ebenso wie die Religion (15 Mal). Senat II erstellte 28 Prüfergebnisse bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von rund 13 Monaten.

Breitere Diskriminierungserfahrungen außerhalb der Arbeitswelt

Mit der Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit außerhalb der Arbeitswelt beschäftigt sich der Senat III. Laut Bericht sei auch in den Jahren 2018 und 2019 eine Verbreiterung der Fallkonstellationen zu bemerken gewesen. Während zu Beginn hauptsächlich vermutete Diskriminierungen beim Einlass in Tanzlokale vorgebracht wurden, zeige sich nun immer häufiger, dass es auch in anderen Bereichen des Wirtschaftslebens, etwa im Handel, bei Bankdienstleistungen und beim Wohnen, zu Diskriminierungen kommen kann. Im Bereich der Geschlechterdiskriminierung setzte sich der Senat III häufig mit unterschiedlichen Friseurtarifen für Frauen und Männer auseinander. Die Fallzahlen sind im Vergleich zu den beiden anderen Senaten geringer (24 Anträge insgesamt), was laut Bericht auch an der geringeren Zahl an Diskriminierungsgründen liege. Die Forderung nach einer Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes auf weitere Gründe werde daher auf der Tagesordnung bleiben. Die Mehrheit der Anträge, nämlich 17, wurde von Männern eingebracht, 7 Anträge wurden von Frauen gestellt. Senat III erstellte 17 Prüfergebnisse in 17 Sitzungen bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 7 Monaten.

Im Bericht angeführt werden auch gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgesetz, etwa des Obersten Gerichtshofes und des Oberlandesgerichts Wien. Außerdem werden richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofes und Richtlinienvorschläge zur Weiterentwicklung des EU-Rechts wiedergegeben. Ebenfalls enthalten sind Beiträge der Interessensvertretungen, etwa der Bundesarbeitskammer und der Landwirtschaftskammer. (Schluss) kar