Parlamentskorrespondenz Nr. 1339 vom 01.12.2020

Per Telefon oder Internet bestellte Taxifahrten künftig mit Pauschalpreis möglich

Verkehrsausschuss gibt grünes Licht für Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes

Wien (PK) – Mit einer Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, die heute den Verkehrsausschuss passiert hat, kann künftig ein Pauschalpreis für Taxifahrten bzw. Personenbeförderungen vereinbart werden, wenn diese per Telefon oder Internet bestellt wurden. Bei solchen Beförderungen muss in Zukunft auch kein Taxameter mehr verwendet werden. ÖVP, Grüne und NEOS sahen darin eine positive Entwicklung für das Gewerbe der Personenbeförderung. Die FPÖ konnte dem Vorschlag auch nach Präzisierungen durch einen Abänderungsantrag nichts abgewinnen, auch von der SPÖ kam deutliche Kritik.

Der Verkehrsausschuss brachte außerdem eine Änderung des Seilbahngesetzes und eine Änderung der Straßenverkehrsordnung auf den Weg. Damit werden Fristenhemmungen im Seilbahngesetz und die Möglichkeit der Suspendierung von Fahrverboten, die aufgrund von COVID-19 eingeführt wurden, verlängert. Mehrere Oppositionsanträge wurden vertagt.

Pauschalpreis darf bei mittels Telefon oder Internet bestellten Taxifahrten vereinbart werden

Bei Taxifahrten bzw. Personenbeförderungen, die mittels Kommunikationsdienst (Telefon, Internet etc.) bestellt werden, darf künftig von Tarifen abgewichen werden, wenn Fahrpreis sowie Abfahrts- und Zielort vorab vereinbart werden. Der bei der Bestellung vereinbarte Preis darf nicht überschritten werden. Es dürfenper Verordnung Mindest- und Höchstentgelte festgelegt werden. Diese Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes wurde im Verkehrsausschuss heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen. Hintergrund ist, dass das Gelegenheitsverkehrsgesetz den Landeshauptleuten erlaubt, per Verordnung für bestimmte Gebiete verbindliche Taxitarife festzulegen.

Mit der Novelle wird außerdem ermöglicht, bei der Bestellung einer Fahrt anzubieten, diese zu einem niedrigeren Preis mit anderen Fahrgästen zu teilen. Andere Gäste können gegebenenfalls an verschiedenen Stellen aufgenommen und wieder abgesetzt werden. Der Fahrer oder die Fahrerin muss im Vorhinein bekanntgegeben, wie lange die Fahrt dadurch länger dauert und um wie viel der Preis herabgesetzt wird. Der Fahrpreis pro Gast darf die in der Verordnung festgelegten Mindestentgelte nicht unterschreiten.

Die entsprechende Regierungsvorlage (473 d.B.) wurde mit einem Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen präzisiert. In der ursprünglichen Fassung wären Tarife bei Fahrten, die mittels Kommunikationsdienst bestellt werden, nicht mehr zur Anwendung gekommen. Mit dem Abänderungsantrag wurde präzisiert, dass von ihnen abgewichen werden darf. Ebenfalls vorgesehen war, dass die Landeshauptleute bei bestellten Fahrten keinen Fahrpreisanzeiger (Taxameter) mehr vorschreiben dürfen. Diese Bestimmung wurde im Sinne der Rechtsklarheit wieder gestrichen. Stattdessen wurde präzisiert, dass bei mittels Kommunikationsdienst bestellten Fahrten kein Fahrpreisanzeiger verwendet werden muss, auch wenn dieser grundsätzlich vorgeschrieben ist. Details zur schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des vereinbarten Preises dürfen die Landeshauptleute per Verordnung regeln, wurde ergänzt.

Explizit angeführt wurde im Abänderungsantrag die Möglichkeit für Landeshauptleute, durch die Anwendung verschiedener Untergrenzen und die Verbindung mit Obergrenzen ein Preisband, etwa je nach Fahrtstrecke oder –dauer, festzulegen. In Kraft treten sollen die Änderungen betreffend vorbestellte Fahrten laut Abänderungsantrag mit 1. März 2021, die Möglichkeit für geteilte Fahrten ab 1. Juni 2021. Die Regierungsvorlage hatte ursprünglich ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2021 vorgesehen.

Debatte über Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes

Das Thema sorgte bereits im Vorfeld für Diskussionsstoff in der Taxibranche. Mit 1. Jänner 2021 werden Taxis und Mietwagen zu einem gemeinsamen Gewerbe zusammengefasst. Mit dieser im Juli 2019 beschlossenen Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 709/2019) wollte man einheitliche Rahmenbedingungen für Taxis und Mietwagen schaffen. Vorab vereinbarte Fixpreise, wie sie etwa bei "Uber" Gang und Gäbe sind, sollten damit nur noch in wenigen Fällen, etwa für Schülertransporte, längere Pauschalmieten und Fahrten über Bundesländergrenzen hinweg, möglich sein. Nun soll diese Option der Preisbildung für alle AnbieterInnen gleichermaßen ermöglicht werden.

Andreas Ottenschläger (ÖVP) betonte in der Debatte, dass für alle Unternehmen des geschaffenen Einheitsgewerbes die gleichen Voraussetzungen und Qualitätsstandards gelten sollen. Mit der Novellierung gebe man den Landeshauptleuten nun aber einen vielfältigen Baukasten in die Hand, um per Verordnung auf regionale Gegebenheiten abgestimmte Modelle der Tarifgestaltung zu ermöglichen. Ihm sei dabei besonders wichtig, dass es auch einen Mindestpreis gibt. Mit der Präzisierung durch den Abänderungsantrag habe man eine für alle Beteiligten faire Lösung gefunden, zeigte sich Ottenschläger überzeugt.

Hermann Weratschnig (Grüne) bezeichnete es als die Aufgabe des Gesetzgebers, faire Bedingungen für alle zu schaffen. Es könne nicht sein, dass man eine Gruppe vollständig aus dem Markt herausnehme, zumal die Gruppe der Mietwagenunternehmen mittlerweile eine sehr große sei. Man dürfe die Digitalisierung nicht außer Acht lassen. Es gebe viele onlineunterstützte Formate am Markt, so Weratschnig. Auch Joachim Schnabel (ÖVP) führte an, dass es bereits einige Softwarteanbieter aus Österreich gebe, die insbesondere im ländlichen Raum eine wichtige Unterstützung für die "erste und letzte Meile" böten. Johannes Margreiter (NEOS) begrüßte den Vorschlag, der seiner Meinung nach die Auswirkungen der Zusammenlegung auf ein Gewerbe wieder abmildere. Diese wären anachronistisch gewesen, so Margreiter.  

Gerhard Deimek (FPÖ) hingegen konnte der Novelle nichts abgewinnen. Seiner Meinung nach habe eine Verhandlung über den Fahrpreis keinen Sinn. Er kritisierte zudem, dass der Antrag "auf die Schnelle" eingebracht wurde. Ebenfalls kritisch äußerte sich Christoph Matznetter (SPÖ). Man müsse ein Augenmerk darauf legen, dass in der Branche anständige Verhältnisse herrschen und Dumping vermieden werde, stellte er grundsätzlich fest. Es sei klar gewesen, dass die ursprüngliche Vorlage der Bundesregierung verbesserungswürdig sei. In diesem Sinne dankte er für den Abänderungsantrag, bei dem er aber ebenso Probleme sah. Er stellte infrage, ob die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Preisbandes mit dem vorliegenden Text gegeben sei. Zudem kritisierte er, dass das Einheitsgewerbe mit 1. Jänner, die vorliegenden Bestimmungen aber erst im März bzw. Juni in Kraft treten sollen. Er appellierte an die Regierungsfraktionen, ein gemeinsames Inkrafttreten anzustreben.

Man habe damit auf Forderungen der Bundesländer reagiert, die sich mehr Zeit zur Entwicklung von Tarifmodellen gewünscht hatten, so Ottenschläger (ÖVP). Die Regierungsfraktionen zeigten sich aber gesprächsbereit für etwaige Änderung, um ein gemeinsames Inkrafttreten zu ermöglichen.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler dankte für die sachliche Diskussion. Der Abänderungsantrag habe viele Missverständnisse in der Debatte geklärt und könne den Sorgen der Betroffenen entgegenwirken, so die Ministerin. Sie stellte klar, dass mit der Novellierung den Bundesländern mehr Steuerung ermöglicht werde. Die derzeitige Lage würde nur eine vollständige Freistellung des Preises ermöglichen, wenn die Bundesländer Fahrten mit Fixpreis über Ausnahmen erlauben wollen. Sie sei überzeugt, dass der Gesetzestext die Einführung eines Preisbandes ermögliche, entgegnete sie der Kritik Matznetters.

Weiterer Antrag zu Taxis vertagt

Ebenfalls mit Taxis befasste sich ein Entschließungsantrag, mit dem die NEOS ökologisch wie ökonomisch schädliche Taxi-Leerfahrten zwischen Wien und dem Flughafen Wien-Schwechat einschränken wollen (843/A(E)). Solche Leerfahrten würden entstehen, weil Taxiunternehmen Fahrgäste derzeit nur in eine Richtung befördern dürfen. Für Antragsteller Margreiter (NEOS) zeige sich hier die Problematik eines überregulierten Gewerbes. Man wolle die Verkehrsministerin auffordern, mit der Landeshauptfrau von Niederösterreich eine Lösung für die Problematik zu erarbeiten. Die Intention sei richtig, sagte Hermann Weratschnig (Grüne), es brauche aber ein größeres Paket, um das Problem zu lösen, das nicht so schnell möglich sei. Der Entschließungsantrag wurde schließlich mehrheitlich vertagt.

Verlängerungen für Fristhemmungen im Seilbahngesetz und Suspendierung von Fahrverboten aufgrund von COVID-19

Im Zuge des 4. COVID-19-Gesetzes wurde im Seilbahngesetz die Möglichkeit geschaffen, den Ablauf gewisser Fristen mittels Verordnung zu hemmen. Die Regelung ist mit 31. Dezember 2020 befristet, was vor dem Hintergrund der Entwicklung der Pandemie als nicht mehr ausreichend gesehen wird. Als Vorsichtsmaßnahme erachtet es die Bundesregierung als notwendig, die Möglichkeit der Fristhemmung um ein weiteres Jahr zu verlängern, also bis zum 31. Dezember 2021 (477 d.B.). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Ebenfalls im Zuge des 4. COVID-19-Gesetzes wurde der Verkehrsministerin in der Straßenverkehrsordnung ermöglicht, die Gültigkeit des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots durch Verordnung zu suspendieren. Außerdem kann durch Verordnung das Gehen auf für den übrigen Verkehr gesperrten Fahrbahnen erlaubt werden. Auch diese Bestimmungen wurden bis 31. Dezember 2020 befristet und sollen nun verlängert werden - die Regelung zur Suspendierung des Wochenendfahrverbots bis 31. Dezember 2021, die Regelung zum Begehen gesperrter Fahrbahnen bis 30. Juni 2021 (464 d.B.). Mit einem Abänderungsantrag korrigierten die Regierungsfraktionen den Titel der Vorlage.

Alois Stöger (SPÖ) kritisierte den Vorschlag. Seiner Meinung nach seien Lkw-Fahrten in der Nacht und am Wochenende auch derzeit nicht notwendig. Die Ministerin präzisierte, dass mit der Gesetzesänderung lediglich die Möglichkeit geschaffen werde, das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot zu suspendieren, was aber nicht heiße, dass sie eine entsprechende Verordnung auch erlassen werde. Derzeit sehe auch sie keine Notwendigkeit, von der Verordnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Falls sich die Lage zuspitze, müsse sie aber reagieren können. Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.

Weitere Oppositionsanträge vertagt

Die NEOS sprachen sich in einem Entschließungsantrag für Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Sinne von größerer Fahrradfreundlichkeit aus (845/A(E)). So sollten etwa Einbahnen generell für RadfahrerInnen in beide Richtungen befahrbar sein, hieß es im Antrag. Beim Überholen sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu FahrradfahrerInnen gelten. Als weitere Neuerungen forderten die NEOS unter anderem eine generelle Erlaubnis des Nebeneinanderfahrens von RadfahrerInnen sowie ein Verkehrszeichen, das ein Verbot des Überholens von RadfahrerInnen anzeigt. Man wolle es damit attraktiver und sicherer machen, das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel einzusetzen, so Antragsteller Johannes Margreiter (NEOS). Lukas Hammer (Grüne) ortete Konsens dabei, dass man Radverkehr fördern wolle und müsse. Man dürfe aber auch das Zufußgehen nicht vergessen und müsse die StVO im Sinne der aktiven Mobilität generell anpassen. Das sah auch Joachim Schnabel (ÖVP) so. Die Arbeitsgruppe Radverkehr habe bereits getagt, die Arbeitsgruppe zum Thema Fußverkehr tage aber noch. Deshalb stellte er einen Vertagungsantrag, der mehrheitlich angenommen wurde.

Ebenfalls vertagt wurde ein Initiativantrag zum Führerscheingesetz (979/A), den die Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS vorgelegt hatten. Sie wollen erreichen, dass Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine befristete Lenkberechtigung erhalten und zu deren Verlängerung ein ärztliches Gutachten erbringen müssen, von dabei anfallenden Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit werden. Für die Ausstellung des Führerscheines soll kein Kostenersatz zu leisten sein. Hermann Weratschnig (Grüne) stellte einen Vertagungsantrag, schlug aber gleichzeitig vor, die Sache mit einem unselbstständigen Entschließungsantrag in der nächsten Plenardebatte aufs Tapet zu bringen. Alois Stöger (SPÖ) zeigte sich bereit für einen gemeinsamen Weg. (Schluss Verkehrsausschuss) kar