Parlamentskorrespondenz Nr. 1369 vom 03.12.2020

Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfe-BezieherInnen passiert Wissenschaftsausschuss

Entschließung zur Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für Zugang zu Weiterbildungslehrgängen angenommen

Wien (PK) – Für eine Adaptierung des Studienförderungsgesetzes zur rückwirkenden Anhebung der Zuverdienstgrenze auf 15.000 € beim Bezug von Studienbeihilfe gab der Wissenschaftsausschuss heute einhellig grünes Licht. Von den Regierungsparteien wird Wissenschaftsminister Heinz Faßmann ferner mit Unterstützung von FPÖ und NEOS zur homogenen Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung aufgefordert. Entschließungsanträge zur Rückerstattung des Studienbeitrags und finanziellen Mitteln für Studierendenwohnheime, bezüglich Politisierung, Fundamentalismus und Kettenverträgen an Universitäten wurden abgelehnt, weitere Oppositionsinitiativen vertagt.

Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Bezug von Studienbeihilfe

Mit einem Initiativantrag der Regierungsparteien sollen Änderungen im Studienförderungsgesetz (922/A) vorgenommen werden, die auch bei allen Oppositionsfraktionen Zuspruch fanden. Hintergrund ist, dass im September 2020 der Zuverdienstfreibetrag beim Bezug von Familienbeihilfe ab dem Kalenderjahr 2020 von 10.000 € auf 15.000 € angehoben wurde. Diese neue Zuverdienstgrenze soll künftig auch für Studienbeihilfe-BezieherInnen gelten, damit es zu keiner Ungleichbehandlung von Studierenden kommt, machten Nico Marchetti (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) geltend. Gleichzeitig soll die Verfahrensweise bei Überschreitung der Grenze im Studienbeihilfenverfahren an jene im Familienbeihilfenverfahren angeglichen werden. Trotz der Zustimmung seines Klubs erachtet Philip Kucher (SPÖ) die Lösung für uneinheitlich, da bei der Familienbeihilfe das 13. und 14. Monatsgehalt nicht berücksichtigt werden, bei der Studienbeihilfe aber schon. Benachteiligte Studierende sollten nicht im Regen stehen gelassen werden, meinte er vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Eine SPÖ-Forderung zur Rückerstattung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2020 in Zusammenhang mit der Corona-Krise (1100/A(E)) wurde im Zuge der Debatte abgelehnt.

Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung

ÖVP und Grüne wenden sich außerdem mit einer Entschließung an den Wissenschaftsminister, um die Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung voranzutreiben (1036/A(E)). Dem Anliegen stimmten auch FPÖ und NEOS zu. Angesichts der heterogenen Angebotslandschaft in den einzelnen Hochschulsektoren sollen demnach für alle Hochschultypen einheitliche Rahmenbedingungen für die Zugangsvoraussetzungen für Weiterbildungslehrgänge geschaffen werden. An den Ressortchef herangetragen wird damit auch das Anliegen, die derzeitige Titelvielfalt zu reduzieren und eine hohe Qualität durch einheitliche, transparente Standards für die hochschulische Weiterbildung zu sichern sowie einen "BA Professional" und einen "MA Professional" für hochschulische Weiterbildungslehrgänge zu etablieren, was laut ÖVP-Wissenschaftssprecher Rudolf Taschner (ÖVP) die Durchlässigkeit zwischen der Weiterbildung auf Hochschulniveau und der beruflichen Höherqualifizierung erhöhe.

Für die SPÖ erschließt sich aus dem Verhandlungsgegenstand nicht, was konkret verbessert werden soll, obwohl einheitliche Transparenz- und Qualitätsstandards grundsätzlich von Philip Kucher (SPÖ) befürwortet werden. Auf die Finanzierbarkeit wurde ihm zufolge vergessen, darüber hinaus könne es keine singuläre Lösung geben, weil Österreich in den europäischen Hochschulraum eingebettet sei. "Spannend" fand der Mandatar außerdem, dass man gleichzeitig mit einer Titelvereinheitlichung zwei neue einzuführen plant. Seine SPÖ-Fraktionskollegin Sonja Hammerschmid meinte in diesem Zusammenhang, Österreich werde ob seiner rund 280 Titel international belächelt. Außerdem hätte sie sich einen konkreten Projektplan inklusive Zeitplan gewünscht. Martina Künsberg-Sarre (NEOS) wollte dem Entschließungsantrag "eine Chance geben" und blickt dem Ministerialentwurf gespannt entgegen.

SPÖ für Förderung von Studierendenwohnheimen, FPÖ gegen Politisierung, Fundamentalismus und Kettenverträge an Unis

Keine Mehrheit fand die von der SPÖ beantragte Förderung gemeinnütziger Studierendenwohnheime für deren Sanierung und Neubau (1099/A(E)). SPÖ-Abgeordneter Katharina Kucharowits missfällt, dass im Bundesbudget keine Mittel für diese Einrichtungen vorgesehen sind, obwohl es einst eine Bundesheimförderung gab. Die derzeitige COVID-19-Situation verschärfe die Lage, da viele Studierende ihre Mietverträge kurzfristig auflösen müssten. Der gemeinnützige Sektor sei ein wichtiger Anker für viele StudentInnen, sagte sie. Nico Marchetti (ÖVP) versteht die Wohnbauförderung als Angelegenheit der Länder, Eva Blimlinger (Grüne) verwies auf die Option der Beantragung des COVID-19-Fixkostenzuschusses.

Ebenfalls abgelehnt wurden drei Anträge der FPÖ-Fraktion. Ihr Wissenschaftssprecher Martin Graf befürchtet aufgrund der geplanten Novelle zum Universitätsgesetz und der Stärkung der Stellung des Universitätsrats politische Einflussnahme und verlieh seiner Forderung nach der Stärkung des Senats und der Professorenschaft Nachdruck (1058/A(E)). Dafür sahen Josef Smolle (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) keine Anhaltspunkte, wenngleich sich die Grünen-Wissenschaftssprecherin wie auch Andrea Kuntzl (SPÖ) für eine zeitgemäßere Zusammensetzung des Senats aussprachen.

Nur von den NEOS unterstützt wurde eine FPÖ-Initiative, um die Ressourcenverwendung für islamistisch-fundamentalistische Lehrveranstaltungen und Vorträge an den heimischen Hochschulen zu unterbinden. FPÖ-Mandatar Axel Kassegger ortet anhand einiger Vorfälle problematische Aktivitäten aus diesem Umfeld (1096/A(E)). Dafür sollten keinerlei Steuergelder ausgegeben werden, meinte er. Auch NEOS-Mandatar Helmut Brandstätter missbilligt derartige Predigen, weshalb sich seine Fraktion für die Zustimmung zum Antrag entschieden habe. Allerdings sprach er der Freiheit der Lehre große Bedeutung zu, auf Basis welcher Rudolf Taschner (ÖVP) die Ablehnung seiner Fraktion argumentierte. Die Antragsablehnung sollte allerdings keinesfalls als Umkehrschluss und Befürwortung derartiger Vorträge gelten, sagte SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl zu dem aus ihrer Sicht schwierigen Thema. Auf die konkreten Fälle angesprochen, bejahte Wissenschaftsminister Heinz Faßmann die Aufsichtspflicht wahrzunehmen und bei den betroffenen Universitäten nachgefragt zu haben. Er warte nun auf Antworten, um die Dimension feststellen zu können. Generell wäre das FPÖ-Anliegen für ihn aufgrund des autonomen Handlungsspielraums der Hochschulen schwer auszuführen.

Unter Verweis auf die geplante Novelle des Universitätsgesetzes abgelehnt wurde außerdem eine FPÖ-Forderung zur Neuregelung von Kettenverträgen an Universitäten, um befristete Arbeitsverhältnisse nur einmalig verlängern zu können (654/A(E)).

Mit der Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen vertagt wurde ein SPÖ-Entschließungsantrag mit der Zielsetzung, europäische Austauschprogramme wie Erasmus+ auch nach Brexit mit Großbritannien weiterzuführen (142/A(E)), wie auch NEOS-Initiativen zu Transparenzregeln für Nebenbeschäftigungen von UniversitätsprofessorInnen (762/A(E)) und einem bundesweiten Standortkonzept für Hochschulen (996/A(E)). Antragstellerin und NEOS-Wissenschaftssprecherin Martina Künsberg-Sarre geht es um Klarheit bezüglich einer langfristigen Zukunftsplanung, wobei die Ankündigung einer Technischen Universität im Großraum Linz zur Sprache kam. Diese werde laut Minister Heinz Faßmann einen klaren Fokus auf Digitales haben und könnte "Universität für digitale Transformation" heißen, wobei dies allerdings ebenso noch nicht feststehe wie der Standort. Zu den diesbezüglichen Parametern machte er gegenüber der oberösterreichischen SPÖ-Abgeordneten Eva Maria Holzleitner keine Angaben. (Schluss Wissenschaftsausschuss) fan


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