Parlamentskorrespondenz Nr. 1378 vom 07.12.2020

Parlament: TOP im Nationalrat am 11. Dezember 2020 (Teil 1 von 2)

FFP2-Schutzmasken für Personen ab 65 Jahren, Recht auf Freistellung für Schwangere, Dienstrechtsnovelle, Anti-Doping-Bundesgesetz

Wien (PK) – An seinem letzten regulären Plenartag in diesem Jahr hat sich der Nationalrat 11 Wiener Stunden vorgenommen, um über insgesamt 74 Tagesordnungspunkte zu beraten. Geplante Gesetzesvorhaben betreffen unter anderem die Bereitstellung von FFP2-Schutzmasken für Personen ab 65 Jahren, Vorbereitungen für die Test- und Impfstrategie, die Verlängerung von Corona-Sonderregelungen für den Zivildienst, die coronabedingte Freistellung von schwangeren Beschäftigten in Berufen mit Körperkontakt, die aktuelle Dienstrechtsnovelle, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 sowie ein Abkommen zum Austausch von Digitalisaten mit Yad Vashem. Hinzu kommen eine Vielzahl an Entschließungsanträgen, in denen etwa die Opposition eine Kontrolle der Wirksamkeit der COVID-19-Maßnahmen, einen Vollzeit-Bonus zur Eindämmung von Kurzarbeit und ein gesetzliches Verbot von COVID-19-Zwangstestungen und -Zwangsimpfungen fordert.

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr.

Suchtmittelgesetz mit Erleichterungen für Behörden und Vorkehrungen für "Afrikanische Schweinepest"

Die geplante Novellierung des Suchtmittelgesetzes (SMG) wird von den Regierungsparteien damit begründet, dass im Hinblick auf die große Zahl an Personen in Anhaltezentren, die Suchtmittel missbrauchen bzw. an diese gewöhnt sind, eine analoge Regelung wie sie seit Jahren für die Behörden im Strafvollzugs besteht, erforderlich sei. Nunmehr soll dem Innenministerium sowie den nachgeordneten Landespolizeidirektionen der Erwerb, die Verarbeitung und der Besitz von Suchtmitteln auch ohne Bewilligung gestattet werden, falls sie diese für die ärztliche Betreuung von angehaltenen Personen benötigen. Gleiches gelte für die Gebietskörperschaften im Zusammenhang mit Suchtmitteln für Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung. Dabei wird insbesondere auf die Dringlichkeit im Zusammenhang mit der "Afrikanischen Schweinepest" verwiesen, die bereits in vielen europäischen Ländern aufgetreten sei. Die Gefahr einer Einschleppung dieser stark ansteckenden Tierseuche wird von der AGES als sehr hoch eingestuft.

FFP2-Schutzmasken für Personen ab 65 Jahre

Zum Schutz der älteren Bevölkerung vor dem Coronavirus sollen alle Personen über 65 Jahre zehn FFP2-Schutzmasken gratis per Post erhalten. Dies sieht eine im Gesundheitsausschuss mehrheitlich angenommene Initiative vor, wobei das dem Beschluss zugrundeliegende Bundesgesetz zur Erteilung entsprechender budgetärer Ermächtigungen erst im Ausschuss mit Inhalt befüllt wurde. Wesentliches Ziel dieser Maßnahme ist es, die besonders vulnerable Gruppe der Personen ab 65 Jahren in die Lage zu versetzen, sich bis zur voraussichtlichen Verfügbarkeit einer COVID-19-Impfung adäquat zu schützen.

Vorbereitungen für die Test- und Impfstrategie

Aufgrund der verstärkten Teststrategie im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 brauche es auch mehr Personal, das Abstriche durchführen kann, lautet die Begründung für geplante Änderungen im Epidemie-, Kranken- und Kuranstalten- sowie Sanitätergesetz, die ebenfalls mehrheitliche Zustimmung im Gesundheitsausschuss fanden. Dementsprechend werden die Angehörigen jener Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe, die nicht ohnedies auf Grund ihres Berufsrechts bzw. ihrer Tätigkeitsberechtigung über eine entsprechende Befugnis verfügen, im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Abstrichnahme aus Nase und Rachen nach ärztlicher Anordnung, Aufsicht und Schulung ermächtigt.

In Vorbereitung auf die Corona-Impfstrategie wollen die Regierungsparteien darüber hinaus RettungssanitäterInnen ermächtigen, in "strukturierten Einrichtungen" wie Teststraßen Impfungen gegen SARS-CoV-2 durchzuführen, sofern sie über mindestens 2.000 Stunden Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren verfügen. Voraussetzung sind allerdings entsprechende Schulungen und eine ärztliche Aufsicht. Außerdem dürfen nur Erwachsene geimpft werden. Die Einschränkung auf Erwachsene ergebe sich aus dem höheren Risiko von Impfreaktionen sowie den spezifischen anatomischen Gegebenheiten hinsichtlich möglicher Impfstellen bei Kindern, die eine spezifische Expertise erfordern würden.

Erweiterte Polizeibefugnisse zur Kontrolle von Corona-Auflagen

Außerdem soll künftig neben den Bezirksverwaltungsbehörden die Polizei die Einhaltung von Corona-Auflagen in "Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und bestimmten Orten" kontrollieren dürfen. Da dafür Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz erforderlich sind, brachten ÖVP und Grüne einen im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz stehenden Gesetzesantrag ein, der im Gesundheitsausschuss die Mehrheit von ÖVP und Grünen fand. Darin ist festgeschrieben, dass die Kontrolltätigkeit durch "Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes" nur auf Ersuchen der Bezirksverwaltungsbehörden stattfinden kann, was auch von Bundesminister Rudolf Anschober ausdrücklich bestätigt wurde.

Diese Kontrollmöglichkeit der Corona-Auflagen durch die Polizei stieß im Gesundheitsausschuss auf heftige Kritik der Opposition. Die Regierungsfraktionen rechtfertigten die Maßnahme mit der notwendigen Eindämmung der Pandemie. Zu diesem Zweck müsse als Ultima Ratio eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Sicherheitsorgane normiert werden, heißt es in der Begründung des Antrags. Von den Kontrollen nicht umfasst sei jedoch der private Wohnbereich.

Kontrolle der Wirksamkeit der COVID-19-Maßnahmen

Die Corona-Pandemie habe Österreich weiter fest im Griff und die Bundesregierung sei nicht imstande, vorausschauend zu handeln, beklagt die SPÖ. Aufgrund des "Nichtstuns" im Sommer habe man angesichts der stark steigenden Infektionszahlen nun wieder überhastet agieren müssen, obwohl die ExpertInnen vor der Verbreitung des Virus im Herbst und Winter gewarnt hätten. Gerade deshalb müsse die Zeit des zweiten Lockdowns endlich dafür genützt werden, um auf eine langfristig wirksame Corona-Strategie umzustellen.

Diese Strategie müsste nach Auffassung der SPÖ die Installierung einer unabhängigen und damit weisungsfreien ExpertInnengruppe beinhalten, die die geltenden Maßnahmen begleitend evaluiert, deren Treffsicherheit sowie Wirksamkeit laufend überprüft sowie dem Nationalrat wöchentlich berichtet. Dringend erforderlich sei es auch, die Datengrundlagen transparent aufzubereiten, damit für jeden ganz klar die Zusammenhänge zwischen den Fakten und den gesetzten Maßnahmen nachvollziehbar seien. Um Lockerungen und Anpassungen vornehmen zu können und um sich auf die Zeit nach den Beschränkungen vorzubereiten, brauche es unbedingt ein begleitendes Monitoring. Die SPÖ schlägt zudem vor, dass der Oberste Sanitätsrat als Corona-Expertenrat fungieren könnte. Nur durch Transparenz und Kontrolle könne erreicht werden, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen von der Bevölkerung mitgetragen werden, ist sie überzeugt.

Initiative gegen COVID-19-Zwangstestungen und –Zwangsimpfungen

Die Freiheitlichen hegen die Befürchtung, dass die Regierung "Zwangsimpfungen" und "Zwangstestungen" plant, was sie auch in einem Entschließungsantrag zum Ausdruck brachten. Die Forderung für ein gesetzliches Verbot für derartige Maßnahmen fand im Gesundheitsausschuss jedoch keine Mehrheit. Auch für einzelne Berufsgruppen, Bevölkerungsgruppen oder Einzelpersonen soll es demnach keine Impfpflicht geben dürfen. Im Impfschadengesetz will die FPÖ etwaige Schäden durch COVID-19-Impfungen ausdrücklich berücksichtigen. Begründet wird die Initiative von der FPÖ mit der Befürchtung, dass es auf Basis der geplanten Massentestungen zu Sanktionen für nicht getestete Menschen kommen könnte, wie etwa Quarantäneanordnungen.

Entscheidung über finanzielle Absicherung der ÖGK offen

Noch keine finale Einigung gibt es bezüglich der Corona-Hilfen für die Österreichische Gesundheitskasse, was Gesundheitsausschuss auf wenig Zustimmung bei der Opposition stieß. So enthält der Entwurf für ein "ÖGK-COVID-19-Zuwendungsgesetz" lediglich die Feststellung, dass der Bund die Österreichische Gesundheitskasse "mittels einer an Zielen verknüpften Zahlung für einen abgegrenzten Zeitraum finanziell unterstützen" soll, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. Der entsprechende Antrag der Koalitionsparteien passierte den Gesundheitsausschuss mehrheitlich. Bis dato gebe es zwar noch keine Lösung in dieser Frage, es würden aber konstruktive Gespräche laufen, informierten die Abgeordnete seitens ÖVP und Grünen.

Maßnahmenpaket für das österreichische Gesundheitssystem

Im Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen, in dem angesichts der unzureichenden Budgetierung des Gesundheitsbudgets ein umfassendes Maßnahmenpaket gefordert wird. Das österreichische Gesundheitssystem sei durch die COVID-19-Maßnahmen an seine finanziellen, personellen und organisatorischen Grenzen angelangt, stellten die Freiheitlichen im Ausschuss fest. Sie weisen zudem auf die schwierige finanzielle Situation der Sozialversicherungsträger hin, zumal allein durch die Stundung der Beiträge mehr als 2,5 Mrd. € an Einnahmen fehlen würden. Die Corona-Krise habe aber auch die strukturellen Schwächen der Österreichischen Gesundheitskasse schonungslos offengelegt und die niedergelassenen ÄrztInnen in teilweise existenzbedrohende Situationen gebracht.

Einsehbarkeit von Laborbefunden über PCR-Tests in ELGA für ÄrztInnen

Abgelehnt wurde im Gesundheitsausschuss auch ein Antrag der NEOS, die aufwerfen, dass nur BürgermeisterInnen über die COVID-19-Fälle in ihren Gemeinden informiert werden, die niedergelassenen ÄrztInnen jedoch nicht. Die MedizinerInnen seien darauf angewiesen, dass die PatientInnen von sich aus Auskunft geben - und das rechtzeitig und korrekt. Durch eine Novellierung des Telematikgesetzes wollen die NEOS erreichen, dass in Hinkunft insbesondere PCR-Tests auf SARS-CoV-2 sowohl für PatientInnen als auch ihre behandelnden ÄrztInnen (im intra- und extramuralen Bereich) in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) einsehbar sind. Im Konkreten wird eine Ausnahmebestimmung für derartige Laborbefunde im Hinblick auf das Widerspruchsrecht ("situatives Opting-out") vorgeschlagen.

Zusätzliche Mittel für den VKI

Die vom Bund bereitgestellten Mittel in der Höhe von 5 Mio. € für den Verein für Konsumenteninformation würden nur die Kosten für den laufenden Betrieb decken, zeigen SPÖ und FPÖ in einem gemeinsamen Entschließungsantrag auf. Um daneben auch dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur vor allem in Form des Projekts "VKI goes digital" bewerkstelligen zu können, brauche es einmalig eine zusätzliche Ausschüttung in der Höhe von 500.000 € für den Zeitraum 2021-2022. Der Vorstoß wird im Plenum voraussichtlich kein Glück haben.

Entschädigung für abgesagte Reisen

Die SPÖ sieht ein Problem darin, dass viele Reiseunternehmen, die aufgrund der COVID-Krise in finanzielle Probleme geraten sind, ihre Probleme oft auf die KundInnen abzuwälzen versuchten. So dürfe es etwa keine Verpflichtung dazu geben, Gutscheine oder Umbuchungen für abgesagte Flüge oder Reisen zu akzeptieren. Sollten sich die KonsumentInnen aber für Gutscheine entscheiden, dann müssten einheitliche Vorgaben hinsichtlich der Gültigkeitsdauer, Übertragbarkeit und Barauszahlung nach Ablauf der Gültigkeit definiert werden, verlangen die SozialdemokratInnen in einem Antrag, der jedoch ebenfalls keine Mehrheit im Nationalrat finden wird.

Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Eine von den Koalitionsparteien vorgelegte Novelle zum ASVG und zu weiteren Sozialversicherungsgesetzen hat vorwiegend redaktionelle Änderungen zum Inhalt. Die Opposition äußerte im Sozialausschuss daher die Vermutung, dass der Gesetzentwurf eine sogenannte "Trägerrakete" ist, die – wieder einmal – erst im Plenum mit Inhalten befüllt wird. Eine begleitende Änderung im Pensionsgesetz soll sicherstellen, dass ehemaligen Angehörigen von Gesundheitsberufen weiterhin keine Pensionsleistungen gestrichen werden, wenn sie zum Zweck der Pandemiebekämpfung vorübergehend wieder ins Berufsleben zurückkehren.

Coronabedingte Freistellung von schwangeren Beschäftigten in Berufen mit Körperkontakt

Die vom Sozialausschuss mit breiter Mehrheit angenommene Novelle zum Mutterschutzgesetz sieht vor, Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Gelten soll die Regelung vorerst bis 31. März 2021.

In den Erläuterungen zum Antrag wird darauf hingewiesen, dass beispielsweise Friseurinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Physiotherapeutinnen und Kindergärtnerinnen von der Regelung profitieren. Auch Lehrerinnen können demnach teilweise betroffen sein. Insgesamt rechnet Arbeitsministerin Christine Aschbacher mit 4.500 Beschäftigten, die unter die Regelung fallen werden. Erstattet werden dem Arbeitgeber die Kosten bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, keinen Erstattungsanspruch gibt es für den Bund, politische Parteien und sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts wie Sozialversicherungsträger oder Kammern.

Als einzige Partei gegen den Gesetzentwurf stimmten im Ausschuss die NEOS. Sie sehen nicht ein, dass die Freistellung verpflichtend ist und betroffene Schwangere keine Wahlfreiheit haben. Jede Frau solle selbst entscheiden können. Zudem machten die NEOS darauf aufmerksam, dass die Befristung der Bestimmungen mit 31. März dazu führe, dass es für Betroffene, die die 14. Schwangerschaftswoche erst im März erreichen, nur eine sehr kurze Freistellung geben werde und sie ab Anfang April wieder zu Arbeit gehen müssten. Arbeitsministerin Christine Aschbacher hielt dazu fest, dass man die Novelle im Frühjahr zeitgerecht evaluieren werde. Zum Thema Wahlfreiheit merkte die ÖVP an, es gelte die Mutter und das ungeborene Kind zu schützen.

Arbeits-Freistellung von COVID-19-RisikopatientInnen

Wenig Chancen auf Erfolg hat eine Initiative der SPÖ, die auf eine Ausweitung der Freistellungsregelung für COVID-19-RisikopatientInnen abzielt. So plädiert die SPÖ dafür, auch ArbeitnehmerInnen einen Freistellungsanspruch einzuräumen, die selbst zwar nicht gefährdet sind, aber mit einem schwerkranken Angehörigen in einem Haushalt leben. Zudem soll die Kündigung freigestellter ArbeitnehmerInnen vom Arbeitsgericht genehmigt werden müssen. Schwangere sollten im Bedarfsfall bereits ab der 15. Schwangerschaftswoche Mutterschutz und Wochengeld beanspruchen können. Die Forderungen seien überschießend, hatte die ÖVP im Sozialausschuss angemerkt.

Gedeckelte Erhöhung von Sonderpensionen

Den NEOS ist es ein Anliegen, dass der vom Nationalrat im Zuge der Pensionsanpassung 2021 beschlossene Deckel für die Pensionserhöhung von 35 € auch für Sonderpensionen gilt. Damit würden ihnen zufolge bis zu 30.000 besonders hohe Pensionen zusätzlich erfasst, etwa von Nationalbank-MitarbeiterInnen und Kammerfunktionären.

Der Antrag wurde von den Koalitionsparteien im Sozialausschuss mit der Begründung abgelehnt, dass die Umsetzung des Vorhabens mit einem unglaublich hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre und sich überdies keine Einsparungen für den Bund ergeben würden, da die Gelder in den Töpfen der Sonderpensionssysteme verbleiben. Nach Meinung der SPÖ wäre es aber sehr wohl möglich, einen entsprechenden Schritt zu setzen.

Erweiterung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit

Die SPÖ spricht sich dafür aus, den erst vor kurzem beschlossenen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit auszuweiten. Sie sieht nicht ein, dass Eltern dieses Instrument im Lockdown nicht in Anspruch nehmen können. Zudem ist es den SozialdemokratInnen ein Anliegen, dass Sonderbetreuungszeit auch dann in Anspruch genommen werden darf, wenn ArbeitnehmerInnen mit schwerkranken Angehörigen in einem Haushalt leben.

Beide Anträge wurden im Sozialausschuss allerdings nur von der FPÖ mit unterstützt. Nach Meinung von ÖVP und Grünen lässt sich die aktuelle Situation nicht mit der Situation im Frühjahr vergleichen. Schließlich würden die Schulen nun nicht nur Betreuung, sondern auch Lernbegleitung anbieten und seien auch nicht geschlossen. Sowohl die Abgeordneten der Koalitionsparteien als auch Arbeitsministerin Christine Aschbacher wiesen zudem darauf hin, dass es nach wie vor auch möglich sei, Sonderbetreuungszeit mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Weiterer Lockdown

Bereits vor dem zweiten Lockdown hatte die FPÖ einen Antrag eingebracht, um die Bundesregierung davon abzubringen, zu einem solchen Mittel zur Pandemie-Bekämpfung zu greifen. Bei den Beratungen im Sozialausschuss über diese Initiative hielt sie fest, es gelte, nun zumindest einen dritten oder gar vierten Lockdown zu vermeiden, da ein solcher in erster Linie wirtschaftlich negative Folgen hätte, den Verlauf der Pandemie aber nicht mehr wesentlich beeinflussen könnten.

Die ÖVP wandte sich im Ausschuss allerdings dagegen, Gesundheit und Wirtschaft gegeneinander auszuspielen. Niemand sei erfreut über die derzeitigen Maßnahmen, doch könne nur der Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung die Basis für ein florierendes Wirtschaftsleben sein, machte sie geltend. Die Grünen gaben zu bedenken, dass ein dritter Lockdown nur vermieden werden könne, wenn alle die Maßnahmen, die dazu nötig sind, auch mittragen.

Weitere Initiative gegen COVID-19-Zwangstestungen und -Zwangsimpfungen

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert die FPÖ ein gesetzliches Verbot für "Zwangsimpfungen" und "Zwangstestungen" in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder ähnlichen Infektionen. Sie hat die Befürchtung, dass es in Österreich, ähnlich wie in der Slowakei, zu Massentestungen der gesamten Bevölkerung kommen könnte und dabei auf nicht getestete Menschen durch Sanktionen wie Quarantäneanordnungen entsprechender Druck ausgeübt wird. Tests und Impfungen müssten aber stets freiwillig sein, auch für einzelne Bevölkerungsgruppen, fordern die Freiheitlichen.

Die Koalitionsparteien hielten der FPÖ im Ausschuss entgegen, dass in Österreich zu keinem Zeitpunkt Zwangstests geplant gewesen seien. Das bekräftigte auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Auch wenn er hoffe, dass möglichst viele Menschen an Tests und Impfungen teilnehmen, so habe er immer wieder betont, dass für ihn die Freiwilligkeit an vorderster Stelle stehe. Gleichzeitig warnte er die FPÖ, das Coronavirus zu verharmlosen.

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olle Schadensabgeltung bei Betriebsschließungen

Vom Sozialausschuss abgelehnt wurde auch die Forderung der FPÖ nach einer vollen Schadensabgeltung für Unternehmen im Falle coronabedingter Geschäfts- oder Betriebsschließungen. Demnach sollen Betriebe bei verordneten Betretungsverboten Entschädigungen in jener Höhe erhalten, wie sie das Epidemigesetz in anderen Fällen grundsätzlich vorsieht. Durch eine sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an betroffene Betriebe sollten alle Kosten plus einen entsprechenden Unternehmerlohn für drei Monate abgedeckt werden.

Ausbildungspflicht für Jugendliche: Nur noch drei Meldetermine für Schulen

Bereits 2016, unter der damaligen rot-schwarzen Bundesregierung, hat das Parlament eine Ausbildungspflicht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beschlossen. Demnach sind Jugendliche angehalten, eine sonstige Ausbildung zu machen, wenn sie weder eine Schule besuchen noch eine Lehre absolvieren. Um zu verhindern, dass einzelne Jugendliche durch das Auffangnetz fallen, sind Schulen verpflichtet, Abgänge bzw. Neuzugänge regelmäßig zu melden. Bisher sind vier Meldetermine normiert, diese sollen im Sinne einer bürokratischen Entlastung nunmehr auf drei Stichtage reduziert und mit 1. März, 10. Juni und 10. November neu festgelegt werden. Gleichzeitig wird die bereits bestehende Praxis der Abgabe von Leermeldungen gesetzlich verankert. Im Sinne des Datenschutzes sollen Schulen bei Meldungen anstelle der Sozialversicherungsnummer auch – verschlüsselte – bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) verwenden können.

Die Novelle fand im Ausschuss breite Zustimmung. Nur die NEOS stimmten dagegen.

Vollzeit-Bonus zur Eindämmung von Kurzarbeit

Einen Vollzeit-Bonus in der Höhe von 450 € für ArbeitnehmerInnen, die von einem Beschäftigungsverhältnis in Kurzarbeit zu einem voll entlohnten Beschäftigungsverhältnis wechseln, schlagen die NEOS vor. Damit würde man nicht nur einen Anreiz für betroffene Beschäftigte setzen, sondern auch Unternehmen motivieren, ihre MitarbeiterInnen nicht unnötig lange in Kurzarbeit zu halten, argumentieren sie. Kurzarbeit mache nur als Überbrückungshilfe Sinn und müsse auf ein ökonomisch sinnvolles Maß eingeschränkt werden, um Steuergeld nicht langfristig für die Konservierung von Arbeitsplätzen in Sektoren einzusetzen, die keine Zukunft hätten.

Weder die Koalitionsparteien noch die SPÖ können dagegen einen positiven Effekt einer solchen Bonuszahlung erkennen. Der Antrag wurde vom Sozialausschuss daher mit breiter Mehrheit abgelehnt. Lediglich die FPÖ konnte dem Vorschlag etwas abgewinnen.

Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff

Auch die Forderung der NEOS nach einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff dürfte nicht von Erfolg gekrönt sein. Es gehe darum, letzte bestehende Ungleichheiten zwischen Angestellten und ArbeiterInnen zu beseitigen, betonen sie. Der Antrag stieß im Sozialausschuss aber auf wenig Gegenliebe bei den Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.

Dienstrechtsnovelle 2020

Eine Reihe von Detailänderungen für den öffentlichen Dienst bringt die von der Regierung dem Nationalrat vorgelegte Dienstrechtsnovelle 2020. Unter anderem ist vorgesehen, den sogenannten "Papamonat" von vier Wochen auf bis zu 31 Kalendertage auszudehnen und werdende Mütter während des Mutterschutzes durch die Berücksichtigung von regelmäßig geleisteten Überstunden und anderen Nebengebühren finanziell besserzustellen. Wer ein behindertes Kind hat, erhält das Recht auf eine zweite Woche Pflegefreistellung, selbst wenn dieses das 12. Lebensjahr bereits überschritten hat.

Neuerlich adaptiert werden die Bestimmungen in Bezug auf die Anrechnung von Vordienstzeiten, wobei künftig zwischen "gleichwertigen" und "nützlichen" Berufstätigkeiten vor Eintritt in den öffentlichen Dienst unterschieden wird. Richterinnen und Richtern erhalten die Möglichkeit, ihre Auslastung ab dem 55. Lebensjahr herabsetzen zu lassen. Zudem ist vorgesehen, organisatorische Änderungen im Bildungsbereich bei den Richtverwendungen nachzubilden, die Flexibilität bei fallweisem anlassbezogenen Teleworking zu erhöhen und einer Empfehlung der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) in Bezug auf die Besetzung von Richter-Planstellen Rechnung zu tragen.

Durch einen im Zuge der Ausschussberatungen eingebrachten Abänderungsantrag wird sichergestellt, dass öffentlich Bedienstete, die der COVID-19-Risikogruppe angehören, im Bedarfsfall noch bis Ende März 2021 freigestellt werden können. Außerdem ist zu erwarten, dass im Plenum noch der zwischen Regierung und Gewerkschaft vereinbarte Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst in die Novelle eingebaut wird. Die Verhandler haben sich Mitte November auf ein Gehaltsplus für den Bundesdienst in der Höhe von 1,45% geeinigt.

Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf im Verfassungsausschuss lediglich von den NEOS, wiewohl auch die FPÖ einzelne Vorhaben wie die Unterscheidung von gleichwertigen und nützlichen Vordienstzeiten in Zweifel zog. Die NEOS hinterfragen, ob Verbesserungen für den öffentlichen Dienst in der aktuellen Lage richtig seien. Zudem würden "wieder einmal" neue Unterschiede zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft geschaffen.

Neue Anti-Doping-Regeln

Österreich hat sich den Grundsätzen des Welt-Anti-Doping-Codes verpflichtet, weshalb ab 1. Jänner 2021 das neue Anti-Doping-Bundesgesetz (ADBG 2021) zur Implementierung eines neuen Dopingtatbestandes und zur Neustrukturierung der Dopingprävention in Kraft treten soll. Das von den Sportausschuss-Mitgliedern einstimmig angenommene Anti-Doping-Bundesgesetz sieht für die Einnahme von Gesellschaftsdrogen, die nicht der Leistungssteigerung dienen, ab 2021 Sperren von bis zu drei Monaten vor. WhistleblowerInnen, also Personen, die einer Behörde Informationen hinsichtlich eines möglichen Anti-Doping-Verstoßes liefern, sollen besser vor Einschüchterung und Betrug geschützt werden. Genauer definiert wird im Gesetzesvorschlag der Begriff "FreizeitsportlerIn", wenn innerhalb der letzten fünf Jahre nicht an internationalen Bewerben, oder nicht an mehr als fünf Wettkämpfen auf nationaler Ebene teilgenommen wurde.

Geplant ist außerdem die Aufnahme von Mannschaftssportarten in den Testpool und die Einrichtung einer SportlerInnen-Kommission, um die Rechte und Pflichten der AthletInnen im Rahmen der Umsetzung der Anti-Doping-Regelungen zu wahren. Die Unabhängigkeit der bereits bestehenden Gremien (Rechtskommission ÖADR und Schiedskommission USK) soll gestärkt und eine 50%-Frauenquote eingeführt werden.

Stärker in die Pflicht genommen werden sollen die Verbände, indem die Auszahlung von Sportförderungen an die Anti-Doping-Verpflichtungen gekoppelt werden. Die Bundessportfachverbände haben demnach künftig gemeinsam mit dem Förderantrag einen umzusetzenden Dopingpräventionsplan vorzulegen, weshalb mit der Regierungsvorlage auch das Bundes-Sportförderungsgesetz adaptiert wird.

Sport nach der Corona-Krise

Geht es nach den Regierungsfraktionen, soll ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt werden, damit der österreichische Sport gestärkt aus der Corona-Krise hervorgeht. Konkret verfolgen sie in einem Entschließungsantrag das Ziel, die regelmäßige Sportausübung möglichst vieler Menschen zu fördern, die Sportvereine inklusive der nachhaltigen Stärkung des Ehrenamts zu erhalten sowie den Verlust einer Generation an AthletInnen zu verhindern. Um dies zu erreichen, soll es unter anderem eine Verlängerung bzw. Nachfolge des bestehenden NPO-Unterstützungsfonds geben, finanzielle Anreize für Sportvereine geprüft sowie Fördermaßnahmen für den Nachwuchswettkampfsport erarbeitet werden. Für den Vorstoß sind die Stimmen aller Fraktionen zu erwarten.

Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds

In eine ähnliche Richtung stößt eine im Sportausschuss abgehlehnte Forderung der SPÖ, wonach der NPO-Unterstützungsfonds verlängert werden sollte. Zudem sei eine Evaluierung des Fonds notwendig, da erst wenige Sportvereine Unterstützungszahlungen erhalten hätten. Es wird auch gefordert, eine prozentuelle Limitierung der Zuschauerzahlen nach der Größe der Sportstätte vorzunehmen. Es gebe schließlich auch eine Zeit nach dem Lockdown, weshalb man schon jetzt über Beschränkungen diskutieren müsse.

Rechtliche Rahmenbedingungen für E-Sports

Von einem enormen gesellschaftlichen Potenzial des E-Sports gehen die Regierungsfraktionen aus. Diese würden einen großen Zulauf junger Menschen erleben und vergleichsweise geringe Barrieren besitzen. Daher sei es wichtig, einen rechtlichen Rahmen für E-Sports zu schaffen. Hierzu soll eine Arbeitsgruppe mit VertreterInnen der Szene eingerichtet werden, die die Anliegen aus der Szene, die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie die gesellschaftlichen Notwendigkeiten erheben sollen, heißt es im Entschließungsantrag, den im Plenum voraussichtlich alle Parlamentsfraktionen mittragen werden.

Sportstätten-Koordinierungsstelle

Geht es nach der FPÖ, ist eine Sportstätten-Koordinierungsstelle notwendig, um Vereinen, Verbänden und SportlerInnen eine Hilfestellung zu geben, geeignete und leistbare Stätten für Wettkämpfe oder Trainingseinheiten zu finden. Derzeit komme es bei der Terminkoordination oft zu Schwierigkeiten, wodurch Sportstätten des Öfteren ungenutzt blieben. Der Entschließungsantrag wird im Plenum kein Glück haben.

Verlängerung der Hilfen für KünstlerInnen und KulturvermittlerInnen

Die im Mai vom Parlament beschlossene Gutscheinregelung für abgesagte Kultur- und Sportveranstaltungen wird um ein halbes Jahr verlängert. Damit wird es auch noch im ersten Halbjahr 2021 möglich sein, für abgesagte Kultur- oder Sportevents Gutscheine auszustellen anstatt den Eintrittspreis rückzuerstatten. Die Regelung gilt allerdings nur für Tickets bis zu 70 €, bei teureren Karten ist der Differenzbetrag, ergänzend zum Gutschein, weiterhin auszuzahlen. Für nicht eingelöste Gutscheine greift ab 2023 eine Rückzahlungspflicht.

Weiters sieht die von ÖVP und Grünen vorgelegte Gesetzesinitiative vor, den beim Künstler-Sozialversicherungsfonds eingerichteten COVID-19-Fonds in das nächste Jahr hinein zu verlängern und um 10 Mio. € aufzustocken. Auch der Überbrückungsfonds erhält mehr Geld. Für bestimmte Sparten der Kunst- und Kulturbranche, die kaum von Fördermaßnahmen wie Kurzarbeit oder Fixkostenzuschüsse profitieren, wie etwa Künstleragenturen, soll es außerdem spezielle Unterstützungen geben. Der Beschluss im Kulturausschuss erfolgte teils einstimmig, teils mehrheitlich, wobei SPÖ und FPÖ vor allem die Gutscheinregelung kritisch sehen.

Reparatur des Umsatzersatzes im Lockdown

Die aktuelle Regelung des Umsatzersatzes werde den Bedürfnissen von Kunst und Kultur nicht gerecht, kritisiert die SPÖ in einem Entschließungsantrag. Sie fordert daher die Bundesregierung und vor allem den Finanzminister und den Kulturminister auf, dafür Sorge zu tragen, dass vom 80-prozentigen Umsatzersatz im Lockdown auch freie Kunst- und Kulturschaffende sowie Zulieferer von Veranstaltern profitieren. Sichergestellt werden müsse dabei auch, dass vereinbarte Gagen bei Absagen von Veranstaltungen, wenn dafür Umsatzersatz gewährt wurde, in jedem Fall ausbezahlt werden. Der Antrag wird voraussichtlich kein Glück im Plenum haben.

Hilfe für gemeinnützige Kulturorganisationen

Auch eine Reparatur der Richtlinien des NPO-Fonds ist der SPÖ ein Anliegen. Damit sollte sichergestellt werden, dass gemeinnützige Kulturinstitutionen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einer Notlage sind, auch tatsächlich aus diesem Fonds Unterstützung erhalten. Die SozialdemokratInnen kritisieren die aus ihrer Sicht praxisfernen Berechnungsmethoden in den Richtlinien des NPO-Fonds. Diese würden Vereine und Organisationen aus dem Kreis der Bezugsberechtigten ausschließen bzw. hätten zur Folge, dass sie nur geringfügige Unterstützungen erhalten.

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert die SPÖ einmal mehr einen "wirksamen Corona-Rettungsschirm für Kunst und Kultur". Zu diesem Zweck sollte der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport in seinem Ressort eine Anlaufstelle im Sinne eines One-Stop-Shops für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen schaffen. Das Ressort sollte aus Sicht der SozialdemokratInnnen zudem auf diese Weise COVID-19-Hilfen direkt vergeben, anstatt, wie sie formulieren, "Kulturbetriebe und KünstlerInnen an fachfremde Institutionen weiterzureichen". Ein besonderes Augenmerk solle dabei auf den umfassenden Ersatz entgangener Einnahmen, die Schaffung von Planungssicherheit sowie auf Hilfe für selbständige Kulturschaffende und den Amateurbereich gelegt werden. Beide SPÖ-Forderungen werden im Plenum aller Voraussicht nach abgelehnt werden.

Europäisches Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen

Seit 1995 beteiligt sich Österreich am vom Europarat beschlossenen Europäischen Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen. Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen sind damit Gemeinschaftsproduktionen von Kinofilmen, die vorher von den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten genehmigt wurden, nationalen Filmen gleichgestellt. Damit besteht für sie ein Anspruch auf dieselben Vergünstigungen.

Dem Nationalrat liegt nun eine revidierte Fassung des Übereinkommens vor, die den grundlegenden Veränderungen der Filmindustrie Rechnung trägt, die seit seiner Formulierung im Jahr 1992 erfolgt sind. Mit der Neufassung wird auch der Anwendungsbereich erweitert, indem das Übereinkommen auch Nichtmitgliedstaaten des Europarats offensteht. Die aktualisierte Fassung führt den Gedanken der "offiziellen internationalen Gemeinschaftsproduktion" ein und enthält eine Anpassung der Koproduktionsanteile, um den Koproduktionspartnern die Beteiligung an offiziellen Gemeinschaftsproduktionen zu erleichtern.

Austausch von Digitalisaten mit Yad Vashem

Ein neues Abkommen zwischen Österreich und Israel soll ermöglichen, dass die Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem einerseits und das Österreichische Staatsarchiv sowie die KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial andererseits von ihnen erstellte Digitalisate zum Zweck der weiteren wissenschaftlichen Nutzung austauschen können. Im Mittelpunkt stehen dabei die umfangreichen Bestände der genannten Einrichtungen mit Holocaust-Bezug. Bisher war von Seiten Österreichs aufgrund des Bundesarchivgesetzes und datenschutzrechtlicher Vorgaben eine Weitergabe digitaler Reproduktionen von Archivalien nicht erlaubt.

Gender Reports für Kunst und Kultur

Um besser gegen Probleme der Diskriminierung und beruflichen Benachteiligung von Frauen vorgehen zu können, fordern die NEOS detaillierte Gender Reports im Bereich Kunst und Kultur. Während ein entsprechender Antrag keine Mehrheit im Kulturausschuss erhielt, wurde basierend darauf von den Abgeordneten eine 5-Parteien-Entschließung gefasst, wonach der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport aufgefordert wird, alle fünf Jahre einen Gender Report für den Bereich Kunst und Kultur in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) keg/gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream sowie als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/ mitverfolgt werden.