Parlamentskorrespondenz Nr. 1425 vom 15.12.2020

Neu im Finanzausschuss

Einführung einer digitalen Sammelurkunde, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Wien (PK) – Dem Finanzausschuss liegt eine Regierungsvorlage zur Einführung einer "digitalen Sammelurkunde" sowie ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen zur Umsetzung von EU-Richtlinien zur der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor.

"Digitale Sammelurkunde" soll Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor vorantreiben

Mit einer Änderung des Depotgesetzes (596 d.B.) möchte die Regierung eine "digitale Sammelurkunde" für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate einführen. Gegenwärtig werden Sammelurkunden, die eine größere Anzahl von Wertpapieren vertreten, im Rahmen von Wertpapieremissionen in traditioneller Weise physisch erstellt und beim Zentralverwahrer zur Verwaltung und Verwahrung eingeliefert. Eine Digitalisierung soll die Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor vorantreiben und den Finanzstandort Österreich für internationale Marktteilnehmer stärken. Zudem soll dadurch der Prozess von Wertpapieremissionen vereinfacht werden, da die Erstellung der physischen Sammelurkunde, das logistische Verfahren der Verbringung an die Stelle des Zentralverwahrers sowie die dortige Lagerung von physischen Sammelurkunden eingespart werden kann. In Interesse der Nachhaltigkeit soll die Digitalisierung Papier, insbesondere aber auch Transportfahrten ersparen. Im Sinne des derzeit übergeordneten Ziels der Verminderung des Ansteckungsrisikos mit COVID-19, zielt der Entwurf auch auf die Verringerung der physischen Kontakte zwischen den am Emissionsprozess beteiligten Personen ab, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

Zahlreiche Gesetzesänderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geplant

Einen neuen Anlauf zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben ÖVP und Grüne mittels eines Initiativantrags (1191/A) gestartet. Eine Regierungsvorlage, die den selben Zweck erfüllen sollte, scheiterte an der verfassungsrechtlich notwendigen Zweidrittelmehrheit im Plenum (siehe dazu Parlamentskorrespondenz Nr. 1395). Zur Prävention von Terrorismus und Geldwäsche soll etwa im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz die Meldung von Konten im Kreditgeschäft und die Meldung von Zahlungskonten umgesetzt werden, wenn diese durch IBAN identifizierte Zahlungskonten darstellen. Auch eine Meldung von Schließfächern von Kreditinstituten und von gewerblichen Schließfachanbietern ist geplant. Weiters soll es zur Erteilung von Auskünften aus dem Kontenregister für die Geldwäschemeldestelle, das BVT, die FMA, die Vermögensabschöpfungsstelle, das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, die Sicherheitsbehörden, sowie für die zuständigen Aufsichtsbehörden kommen. Im Rahmen von Anpassungen des Sanktionengesetzes soll der Oesterreichischen Nationalbank und dem Innenminister für Ersuchen der Sicherheitsbehörden Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt werden. Die Änderungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes und des Bankwesengesetzes zielen auf eine Verbesserung der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ab. So soll ein Transaktionsmonitoring die Verwendung von Ansätzen künstlicher Intelligenz ermöglichen, wenn bestimmte Anforderungen eingehalten werden. Zudem sind in dem Initiativantrag (1191/A) Änderungen der Bundesabgabenordnung, des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes sowie des Wirtschaftliche-Eigentümer-Registergesetzes enthalten. (Schluss) med