Parlamentskorrespondenz Nr. 1440 vom 16.12.2020

Kontenregister-Erweiterung zur Geldwäschevermeidung und Terrorismusbekämpfung passiert erneut den Finanzausschuss

Verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit soll zwischen den Fraktionen im Jänner hergestellt werden

Wien (PK) – In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses wurde ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen zur Kontenregister-Erweiterung für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mehrheitlich angenommen. Eine dementsprechende Regierungsvorlage erhielt am 10. Dezember 2020 im Plenum nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Zudem wurden die Berichte des Finanzministeriums zur Produktpiraterie sowie zur Gebarung des Katastrophenfonds im Ausschuss enderledigt. Ein Initiativantrag sowie mehrere Entschließungsanträge der SPÖ und der NEOS wurden vertagt.

Einwände der Opposition zur Kontenregister-Erweiterung sollen im Jänner 2021 besprochen werden

Einen neuen Anlauf zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben ÖVP und Grüne mittels eines gemeinsamen Initiativantrags (1191/A) gestartet. Eine Regierungsvorlage, die diesen Zweck erfüllen sollte, scheiterte bereits an der verfassungsrechtlich notwendigen Zweidrittelmehrheit im Dezember-Plenum (siehe dazu Parlamentskorrespondenz Nr. 1395). Im heutigen Finanzausschuss wurde der Initiativantrag der Regierungsparteien mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und den Grünen angenommen. Um die Ergänzungsvorschläge und Einwände der Opposition einzubeziehen und dadurch die verfassungsmäßige Mehrheit herzustellen, haben sich die Fraktionen im Ausschuss auf weitere Gespräche dazu im Jänner geeinigt.

Zur Prävention von Terrorismus und Geldwäsche soll im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz die Meldung von Konten im Kreditgeschäft und die Meldung von Zahlungskonten umgesetzt werden. Auch eine Meldung von Schließfächern von Kreditinstituten und von gewerblichen Schließfachanbietern ist geplant. Weiters soll es zur Erteilung von Auskünften aus dem Kontenregister für die Geldwäschemeldestelle, das BVT, die FMA, die Vermögensabschöpfungsstelle, das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, die Sicherheitsbehörden, sowie für die zuständigen Aufsichtsbehörden kommen. Im Rahmen von Anpassungen des Sanktionengesetzes soll der Oesterreichischen Nationalbank und dem Innenminister für Ersuchen der Sicherheitsbehörden Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt werden. Zudem soll ein Transaktionsmonitoring die Verwendung von Ansätzen künstlicher Intelligenz ermöglichen, wenn bestimmte Anforderungen eingehalten werden.

Die SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer und Christoph Matznetter signalisierten in der Debatte die Zustimmung zur Umsetzung der Geldwäscherichtlinien seitens ihrer Fraktion. Krainer verwies jedoch auf die Kritikpunkte der SozialdemokratInnen, die es vorab noch abzuklären gelte. Der Finanzausschuss sei der richtige Ort, um Einigkeit zwischen den Fraktionen herzustellen, sagte Matznetter. Im Rahmen eines Ausschussantrages könnten dann die notwendigen Änderungen erfolgen. Er hoffe auf eine solche Vorgehensweise, damit dies nicht wieder kurzfristig per Abänderungsantrag im Plenum geschehe.

Auch Karin Doppelbauer (NEOS) und Hubert Fuchs (FPÖ) wiesen auf die Kritikpunkte seitens ihrer Fraktionen hin. Diese betreffen vor allem Bedenken im Sinne des Bankgeheimnisses. Auch Fuchs begrüßte die avisierten Gespräche im Jänner, damit es zu der benötigten Zweidrittelmehrheit kommen könne.

Sie halte nach wie vor alle angedachten Schritte zur Geldwäschebekämpfung für sinnvoll, betone Nina Tomaselli (Grüne). Zudem könne mit dem vorliegenden Initiativantrag keine Einschau in sensible Daten vorgenommen werden. Ebenso sah das der Ausschussvorsitzende Karlheinz Kopf (ÖVP). Um die vorgebrachten Einwände zu besprechen, erachtet auch Kopf einen Termin im Jänner als die richtige Vorgehensweise.

400 Mio. € an Auszahlungen für Katastrophenschutz im Jahr 2019

Über die Gebarung des Katastrophenfonds und die Verwendung der entsprechenden Mittel in den Jahren 2018 und 2019 informiert der Finanzminister in einem Bericht, der dem Finanzausschuss zugewiesen wurde (III-120 d.B.). Demnach verzeichnete der Fonds im Berichtszeitraum Einzahlungen in der Höhe von 458,6 Mio. € bzw. 480,2 Mio. € und Auszahlungen in der Höhe von 370,4 Mio. € im Jahr 2018 und 400 Mio. € im Jahr 2019. Die Rücklage betrug jeweils den maximal zulässigen Wert von 30 Mio. €. Am Ende der beiden Berichtsjahre wurden 88,2 Mio. € und 80,2 Mio. € an den allgemeinen Bundeshaushalt abgeführt. Der Bericht wurde im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.

Der Bericht sei nicht spektakulär aber sehr informativ, sagte ÖVP-Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. Erfreulich sei, dass in den Berichtsjahren 2018 und 2019 keine großen und außergewöhnlichen Schadensfälle aufgetreten und in etwa zehn Prozent der Mittel den Feuerwehren zu Gute gekommen seien.

Ein Vertreter des Finanzministeriums bestätigte auf Nachfrage von Elisabeth Götze (Grüne) eine ausreichende Dotierung für das Jahr 2021. Durch einen Beschluss der Bundesregierung könnten "immer ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden".

Produktpirateriebericht 2019: Zahl der Pirateriewaren verzehnfacht, Rückgang bei Medikamentenfälschungen

Laut dem Produktpirateriebericht (III-122 d.B.) des Finanzministeriums hat der Zoll im Jahr 2019 2.026 Sendungen mit insgesamt 370.240 gefälschten Produkten im Wert von 16 Mio. € verzeichnet. Die Anzahl der aufgegriffenen Sendungen hat sich damit im Vergleich zum Jahr 2018 verdreifacht und die Zahl der Pirateriewaren nahezu verzehnfacht. Die Anträge auf Tätigwerden der Behörde erreichten mit 1.555 einen neuen Höchstwert. Ein gegenläufiger Trend zeigt sich bei den aufgegriffenen gefährlichen Medikamentenfälschungen und illegalen Medikamenten mit insgesamt 337.291 Produkten. Zurückgeführt wird das im Bericht auf die abschreckende Wirkung der im negativen Rekordjahr 2018 erfolgten Großaufgriffe von 1,2 Mio. gefälschter und illegaler Medikamente. Die meisten gefälschten Waren kamen 2019 weiterhin aus China. Aber auch gefälschte Waren aus den Balkanstaaten und der Türkei, die über den Landweg in die EU gelangten, wurden in Österreich aufgegriffen.

Der Bericht wurde im Ausschuss ebenso einstimmig zur Kenntnis genommen und enderledigt.

Anträge von SPÖ und NEOS wurden vertagt

Im weiteren Verlauf der Ausschusssitzung wurden mehrere Anträge der SPÖ und der NEOS vertagt. Die SPÖ forderte eine bundesweit einheitliche Regelung zur Steuerfreiheit von EU-Taggeldern im Rahmen von Frontex und ähnlichen Einsätzen (812/A(E)) sowie eine Personalbedarfserhebung für die Finanzverwaltung (86/A(E)) ein. Weiters setzten sich die SozialdemokratInnen mittels eines Initiativantrags für die Unbefristung des Spitzensteuersatzes von 55% für Einkommensteile über einer Million € ein (229/A). Weitere SPÖ-Initiativen forderten eine Soforthilfe für Einpersonen- sowie kleine und mittlere Unternehmen (816/A(E)) sowie die "dringend notwendige Reparatur des unsozialen ÖVP-Familienbonus" (881/A(E)).

Die vertagten NEOS-Forderungen befassten sich mit einer steuerlichen Gleichstellung von Eigenkapital (960/A(E)), mit der Ausweitung des Verlustrücktrages (862/A(E)) sowie mit der Einrichtung eines Wachstumsfonds zur Start-up-Finanzierung (1142/A(E)). Ebenso auf die Wartebank wurden zwei NEOS-Entschließungsanträge geschoben, die ein vorübergehendes Aussetzen der Steuer auf Einnahmen aus Onlinewerbung (875/A(E)) und eine Klarstellung zur Geltendmachung von Schutzausrüstung als Werbungskosten einfordern (1001/A(E)). (Fortsetzung Finanzausschuss) med