Parlamentskorrespondenz Nr. 1446 vom 16.12.2020

Rechnungshofausschuss befasst sich mit Abwehrmöglichkeit von Drohnen auf Flughäfen

Innenminister Nehammer: Information der Öffentlichkeit muss verbessert werden

Wien (PK) – Es gebe derzeit keine wirksame Abwehrmöglichkeit von Drohnen auf Flughäfen, so Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im heutigen Rechnungshofausschuss zum Thema Drohnen in der zivilen Luftfahrt (III-83 d.B.). Es sei notwendig, das Bewusstsein der Bevölkerung für die mit Drohnen verbundenen Gefahren zu steigern, betonte Auskunftsperson Valerie Hackl von der Austro Control.

Diskutiert wurde auch der Rechnungshof-Prüfbericht betreffend Verkehrsstrafen (III-44 d.B.). Beide Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Risikobewusstsein für Gefahren durch Drohnen steigern

Der Rechnungshof hat geprüft, wie Behörden mit Drohnen der zivilen Luftfahrt umgehen. Weder die Austro Control noch die Flughäfen in Österreich verfügen über stationäre Drohnenabwehrsysteme, lautet das Ergebnis seiner Analyse. Zudem waren nur rund sieben Prozent der bewilligungspflichtigen Drohnen tatsächlich bewilligt, stellte das Prüforgan fest.

Auf Flughäfen gebe es eine erhöhte Gefahr durch Drohnen, weil sich hier Flugzeuge bei Start und Landung im Luftraum unter 150 Metern bewegen, so das Ergebnis des Prüfberichts. Im Notfall konnte im überprüften Zeitraum 2013 bis 2017 nur auf Drohnenabwehrgeräte des Innenministeriums zurückgegriffen werden. Diese mussten allerdings erst zum Flughafen transportiert werden und wären somit nur zeitverzögert einsetzbar gewesen, sagte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Weil ein erhebliches Risiko für Personen- und Sachschäden bestehe, empfahl der Rechnungshof dem Innenministerium, für die größten Flughäfen zumindest je ein Drohnenabwehrsystem vor Ort bereitzustellen. Zudem sollen Strategien zur Drohnenabwehr für Flughäfen entwickelt werden.

Drohnen seien Fluch und Segen zugleich, betonte Innenminister Karl Nehammer. Einerseits gehe von ihnen erhöhte Terrorgefahr aus, andererseits würden sie sowohl zur Terrorabwehr als auch zur Grenzsicherung eingesetzt. Die Drohnenabwehrgeräte des Innenministeriums seien einsatzbereit, unterstrich Nehammer. Grundsätzlich sei aber der Flughafeneigentümer für die Sicherheit auf dem Flughafen zuständig. Drohnenabwehrsysteme für Flughäfen anzuschaffen, falle demnach nicht in sein Ressort, reagierte der Innenminister auf die Empfehlung des Rechnungshofs.

Dunkelziffer bei Bewilligungen von Drohnen senken

Laut Wirtschaftskammer Österreich wurden in den Jahren 2015 bis 2017 rund 52.000 Drohnen verkauft (Spielzeug- und Profidrohnen ausgenommen). Von 2014 bis 2017 stellte die Austro Control 3.890 Bewilligungsbescheide aus. Das heißt, nur etwa sieben Prozent der Drohnennutzerinnen und -nutzer waren der Bewilligungspflicht nachgekommen. Diese geringe Bewilligungsquote wurde nicht nur von Kraker kritisch angesehen, auch die Abgeordneten Peter Schmiedlechner (FPÖ), Michael Seemayer (SPÖ) und Felix Eypeltauer (NEOS) sprachen sich dafür aus, die Quote zu steigern. Karin Greiner (SPÖ) machte den Vorschlag, den Drohnenkauf direkt an eine Bewilligung zu knüpfen.

Ab 1. Jänner 2021 gelte eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission. Daher müssen Drohnen künftig einfach identifiziert werden können, etwa mittels einzusetzender Chips, die zugleich das Fliegen der Drohne über Verbotszonen unterbinden könnten, erläuterte Valerie Hackl. Durch eine vereinfachte Registrierung ab Jahresbeginn 2021 soll die Bewilligungsquote gesteigert werden. Künftig könne die Registrierung in fünf Minuten online erfolgen, unterstrich sie. Um die Dunkelziffer bei den Drohnen zu reduzieren, setzt die Austro Control auf Bewusstseinsschaffung. Dem schloss sich Innenminister Nehammer an. Die Information der Öffentlichkeit in Bezug auf Drohnen müsse verbessert werden, sagte er.

Seitens der ÖVP sprach Abgeordneter Andreas Kühberger Drohnen eine steigende Bedeutung zu und war für eine klare gesetzliche Regelung. Abwehr und Aufspüren von Drohnen müssten verbessert werden, sagte er. David Stögmüller (Grüne) setzte sich dafür ein, das Risikobewusstsein in der Bevölkerung zu verbessern, zumal Drohnen für unlautere und terroristische Zwecke eingesetzt werden könnten.

Rechnungshof kritisiert Fehlen eines bundesweit abrufbaren Verwaltungsstrafen-Registers

In einem weiteren Verfahren analysierte der Rechnungshof Verkehrsstrafen. Die Prüferinnen und Prüfer stellten fest, dass es kein zentrales, bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafen–Register gab. Den Strafbehörden war es daher kaum möglich, eventuell offene Geldforderungen oder Freiheitsstrafen außerhalb der eigenen Zuständigkeitsbereiche – in der Regel die Grenzen der Bezirkshauptmannschaften – zu erkennen, so Kraker. Nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand sei es möglich gewesen, WiederholungstäterInnen zu identifizieren und dies beim Strafausmaß entsprechend zu berücksichtigen. Insgesamt nahmen Bund und ASFINAG sowie die Länder Niederösterreich und Oberösterreich im Jahr 2017 rund 310 Mio. € aus Verkehrsstrafen ein, hob Kraker hervor. Es werde zunehmend auf automatische Kontrollmöglichkeiten zurückgegriffen.

Je nach Bundesland würden unterschiedliche Strafgelder und Toleranzgrenzen gelten, stellte der Rechnungshof fest. Das Innenministerium habe einen Bundes–Tatbestandskatalog erstellt, der für die Länder nicht verbindlich war. In Folge habe es bei identischen Delikten je nach Bundesland unterschiedliche Strafgelder gegeben, analysierte Kraker. Nehammer sprach sich neben einer Vereinheitlichung der Strafen auch für den wechselseitigen Informationsaustausch aus. Für eine zentrale Verwaltungsstrafevidenz sei eine Gesetzesänderung notwendig. Arbeiten des Bundeskanzleramts seien diesbezüglich im Gange, hieß es vom Innenministerium.

In die Verkehrsstrafenverfolgung seien eine Vielzahl an Stellen wie Bund, Länder und Gemeinden sowie die Autobahnen– und Schnellstraßen–Finanzierungs– Aktiengesellschaft (ASFINAG) involviert, gab Nehammer einen Überblick. Für die Verkehrsüberwachung seien die Organe der Bundespolizei, die Mautaufsichtsorgane der ASFINAG und – sofern eingerichtet – die Gemeindewachkörper verantwortlich. Die operative Abwicklung obliege den Bezirkshauptmannschaften, den Strafämtern der Landespolizeidirektionen sowie den Magistraten. Es dürfe keinen Unterschied machen, in welchem Bundesland ein Vergehen stattfindet, meinte Felix Eypeltauer (NEOS) dazu. Für die FPÖ forderte Alois Kainz ein bundesweit einheitliches Strafregister sowie einen bundesweit einheitlichen Strafrahmen.

Organmandate: Weiterentwicklung durch Einsatz von Mobilgeräten angestrebt

Bei der Ausstellung von Organmandaten und bei der Einnahme von Sicherheitsleistungen gelangen Vordrucke in Papierform zur Anwendung. Der Rechnungshof wies kritisch auf die zahlreichen manuellen Prozessschritte und die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Verwaltungsprogramme hin. Sie stünden einer zeitgemäßen Aufgabenerledigung entgegen. Auch Abgeordnete Ruth Becher (SPÖ) wollte der "Zettelwirtschaft", entgegenwirken.

Bedienstete der Bundespolizei seien mit mobilen Endgeräten (Anm. Handys) ausgestattet, hieß es dazu aus dem Innenministerium. Eine Weiterentwicklung zur mobilen Anzeige werde allerdings angestrebt, erfuhr Andreas Kühberger (ÖVP). Derzeit würden die notwendigen Rechtsvorschriften fehlen. Außerdem müsse ein reibungsloses Funktionieren gewährleistet werden.

David Stögmüller interessierte sich für Verkehrsstrafen im EU-Ausland und hinterfragte die geringe Vollstreckungsrate von deutschen Verkehrssündern in Österreich. In Deutschland gelte eine andere Rechtslage, die eine Entschlagung der Lenkererhebung ermögliche, erklärte abschließend ein Sprecher des Innenministeriums.

Zur Fristwahrung behandelt und einstimmig vertagt wurden Berichte des Rechnungshofs zum Öffentlichen Risikomanagement für die Landwirtschaft (III-200 d.B.), betreffend eine Follow-up-Überprüfung des Österreich Institut G.m.b.H. (III-203 d.B.), ebenfalls betreffend eine Follow-up-Überprüfung der Zivilen Flugsicherung (III-204 d.B.), betreffend Aufnahmeverfahren in der Human- und Zahnmedizin (III-212 d.B.), ein Bericht des Rechnungshofs betreffend Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft (III-211 d.B.) und schließlich eine Überprüfung von Aufnahmeverfahren Human- und Zahnmedizin (III-212 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) gla