Parlamentskorrespondenz Nr. 1447 vom 16.12.2020

Bundesrat genehmigt Verlängerungen der Sonderregelungen für den Zivildienst

Weitere Themen: AMA-Gesetz, E-Government, Investitionsprämie, Wirtschaftstreuhänder, Ausbildungspflicht

Wien (PK) – Der Bundesrat hat heute auch die Verlängerung der Sonderregelungen im Bereich des Zivildienstes mehrheitlich befürwortet. Ebenso passierten die COVID-19-bedingten Maßnahmen für die AMA, für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen, ferner die Erhöhung der Investitionsprämie auf 3 Mrd. € und Vereinfachungen im Ausbildungspflichtgesetz die Länderkammer.   

Verlängerung der Corona-Sonderregelungen im Zivildienst-Bereich bis Ende August 2021 nun fix

Mit Stimmenmehrheit passierte heute auch die Novelle zum Zivildienstgesetz den Bundesrat. Im dafür zuständigen Ausschuss gab es aufgrund von Stimmengleichheit keine Empfehlung, Einspruch zu erheben oder nicht. Bei der Abstimmung im Plenum wurde dann der Antrag von ÖVP und Grünen, keinen Einspruch gegen den gegenständlichen Gesetzentwurf zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen, wobei auch der Vorsitz führende Vizepräsident Christian Buchmann (ÖVP/St) von seinem Stimmrecht Gebrauch machte. 

Die Novelle zum Zivildienstgesetz zielt auf eine Verlängerung verschiedener Corona-Sonderregelungen bis Ende August 2021 ab. Dabei geht es vor allem um die Zuteilung außerordentlicher Zivildiener, wobei Verfahren beschleunigt werden sollen. So wird es weiterhin möglich sein, Zivildiener abseits der klassischen Aufgabengebiete im Bereich der kritischen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge einzusetzen. Gleiches gilt für auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen, wobei in diesem Fall dem Staat voller Kostenersatz für zugeteilte Zivildiener zu leisten ist. Bei der administrativen Abwicklung kann sich die Zivildienstagentur weiter eines externen Rechtsträgers bedienen. Geregelt sind auch Vergütungs- und Urlaubsansprüche, wobei jene Personen, die im Anschluss an den ordentlichen Zivildienst noch einen außerordentlichen Zivildienst leisten, gemäß den geltenden Bestimmungen Anspruch auf eine zusätzliche Dienstfreistellung im Ausmaß von einem Arbeitstag pro Monat haben.

Horst Schachner (SPÖ/St) sprach von einer "Zwangsverpflichtung" junger Leute und warf der Regierung vor, in Bezug auf die Verwendung außerordentlicher Zivildiener keinerlei Strategie zu haben. Die jungen Menschen müssten im Falle ihrer Verpflichtung finanzielle Einbußen hinnehmen, sie könnten ihre Ausbildung oder ihre Stellensuche nicht fortsetzen, sie fehlten am Arbeitsplatz und das alles wirke sich auch negativ auf deren Pensionen aus, fasste Schachner seine Kritik zusammen. Ähnlich argumentierte Christoph Steiner (FPÖ/T). Die Regierung entscheide über die Köpfe der Zivildiener hinweg, sagte er. Den Grund für die Verlängerung der Sonderregelungen sei die Regierung jedoch schuldig geblieben. Steiner mutmaßte, dass man die außerordentlichen Zivildiener für den "Rohrkrepierer Massentests", wie er sich ausdrückte, oder die Massenimpfungen brauchen werde und befürchtete, dass diese dann auch selbst die Impfungen vornehmen sollen. Auch der Wiener NEOS-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky konnte dem Gesetz nichts abgewinnen. Er kritisierte vor allem die schlechte Bezahlung der Zivildiener und trat dafür ein, anstelle einer einseitigen Verlängerung eine Verlängerung in beiderseitigem Einvernehmen vorzunehmen.

Dieser Kritik wiedersprachen die RednerInnen von ÖVP und Grünen heftig, wobei Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) aus der Sicht ihrer Fraktion einräumte, dass man bei der Bezahlung noch nachbessern sollte und der zusätzliche Urlaubstag für die außerordentlichen Zivildiener eigentlich nicht ausreichend sei. Sie forderte grundsätzlich eine Evaluierung des Zivildienstgesetzes. Hauschildt-Buschberger und Bernhard Hirczy (ÖVP/B) wiesen die Opposition darauf hin, dass man mit der Verlängerung nur eine Möglichkeit schaffe und man auf die außerordentlichen Zivildiener nur zurückgreife, wenn dies notwendig ist. Die Regierung sei sich ihrer Verantwortung gegenüber den jungen Menschen bewusst, betonten beide.

Die strategische Reserve der außerordentlichen Zivildiener habe sich gerade in den letzten Monaten als wichtig erwiesen, betonte Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Man wolle auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Sie machte die Kritiker im Bundesrat darauf aufmerksam, dass es den außerordentlichen Zivildienst bereits seit dem Jahr 1986 gibt. Mit der vorliegenden Novelle würden nun technische Details und Grundlagen für die Abwicklung geregelt. Dabei habe sich die Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz sehr gut bewährt. In Krisenzeiten sei es vor allem notwendig, Zivildiener kurzfristig auch in anderen Bereichen zu verwenden. Köstinger kündigte zudem eine Überarbeitung des Zivildienstgesetzes an, einerseits um den Zivildienst weiter zu attraktivieren und andererseits die Erfahrungen einzuarbeiten.                                   

AMA-Sitzungen werden weiterhin virtuell möglich sein

Die im Zuge des 12. COVID-19-Gesetzes geschaffene Möglichkeit, die Sitzungen des AMA-Verwaltungsrats und des AMA-Kontrollausschusses auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen, werden bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Die diesbezügliche Änderung des AMA-Gesetzes passierte die Länderkammer mit Stimmenmehrheit. Die Durchführung virtueller Versammlungen habe sich in der Praxis bewährt, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesantrag. Die FPÖ bemängelte vor allem das Bauernsterben in Österreich, insbesondere bei kleinen Betrieben.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger betonte die Systemrelevanz der Landwirtschaft und hob hervor, dass die landwirtschaftliche Produktion in Österreich zu den qualitativ hochwertigsten in Europa zähle. Sie zollte auch der AMA für deren Arbeit Lob, vor allem auch was deren Tätigkeit als Auszahlungsstelle betrifft. Das heimische System zähle zu den effizientesten, sagte Köstinger und wies darauf hin, dass bereits morgen, am 17. Dezember, rund 1,7 Mrd. € zur Auszahlung kommen.

Elektronischer Identitätsausweis – Debatte über digitale Kluft in der Gesellschaft

Ebenso sprach sich die Länderkammer mehrheitlich - ohne die Stimmen der SPÖ – für eine Sammelnovelle aus, mit der das Konzept Bürgerkarte hin zum elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) weiterentwickelt werden soll. Mit der Gesetzesvorlage werden die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung ausgebaut und die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für das Pilotprojekt geschaffen. Die Änderungen im E-Government-Gesetz zum Nachweis personenbezogener Daten haben Auswirkungen auf das Passwesen. Im Führerscheingesetz (FSG) und Kraftfahrgesetz (KFG) werden Vorkehrungen für einen digitalen Führerschein und einen digitalen Zulassungsschein getroffen.

Wolfgang Beer (SPÖ/W) sieht darin einen Zwang zur Elektronik, wofür man aber die entsprechende Ausstattung brauche. Es gebe auch keine Folgenabschätzung, bemängelt er. Beer ortet vor allem Nachteile für die ältere Generation, die ins Hintertreffen gelange und für die es keine Erleichterungen gebe. Demgegenüber argumentierten Marco Schreuder (Grüne/W) und Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) dass man sich dem Fortschritt nicht verwehren könne und es zu Erleichterungen und Vereinfachungen kommen werde. Schreuder unterstrich den Datenschutz und wies darauf hin, dass der Datenschutzrat involviert sei. Ebenso ist den Freiheitlichen, die das Gesetz begrüßten, der Datenschutz und die Freiwilligkeit wichtig.

Für Bundesministerin Margarete Schramböck ist die Freiwilligkeit ebenfalls ein wesentlicher Faktor. Ein besonderes Anliegen ist ihr aber, die digitale Kluft zu überwinden und insbesondere für die ältere Generation die Möglichkeiten zu schaffen, an der Digitalisierung teilzuhaben. In diesem Zusammenhang erinnerte sie an die Plattform Fit4Internet und "Kaffee Digital". Schramböck hat aber auch die Mitarbeiterinnen in Klein- und Mittelbetrieben im Auge, um deren Fertigkeiten zu verbessern. Die Jungen sollen angehalten werden, selbst auch kreativ zu gestalten. Österreich sei bei der digitalen Verwaltung sehr erfolgreich, berichtete Schramböck, man liege in der EU derzeit bereits auf Platz 3.

Investitionsprämie wird auf 3 Mrd. € aufgestockt

Die Aufstockung der in der COVID-19-Krise beschlossenen Investitionsprämie für Unternehmen von bislang 2 Mrd. € auf nunmehr 3 Mrd. € ist nun ebenfalls fix. Die bisherigen 2 Mrd. € sind bereits ausgeschöpft. Auch der Bundesrat sprach sich mehrheitlich dafür aus, die FPÖ stimmte dagegen.

Michael Bernard (FPÖ/N) kritisierte einmal mehr, dass bei der Abwicklung nicht das Finanzamt zuständig ist, sondern das AWS, und die UnternehmerInnen zu BittstellerInnen würden. Seiner Argumentation konnte Marco Schreuder (Grüne/W) nicht folgen. Die Investitionsprämie sei ein Erfolgsmodell, unterstrich er, das noch dazu sehr unbürokratisch abgewickelt werde. Sonja Zwazl (ÖVP/N) entgegnete Bernard, dass besonders die Kleinstbetriebe, die auch für die Region wichtig sind, die Hilfen annehmen, und zwar zu über 64%. Mit dieser Unterstützung werde man die jetzige schwierige Situation gut bewältigen, ist sie überzeugt. Außerdem würden damit die Digitalisierung, Ökologisierung sowie Projekte im Bereich Life Science und Gesundheit gefördert. Dem stimmte auch Stefan Zaggl (SPÖ/T) zu. Er wies darauf hin, dass damit Arbeitsplätze nicht nur im eigenen Betrieb erhalten und geschaffen werden. Zaggl stellte aber auch die Frage, warum man nicht gleich auf 4 Mrd. € erhöht und forderte eine verbesserte Unterstützung von Gemeinden.

Ziel sei, den Blick nach vorne zu richten, dass sich Unternehmen mit der Zukunft auseinandersetzen und dass Arbeitsplätze geschaffen werden, erläuterte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck anhand einiger konkreter Beispiele die Investitionsprämie. Es gelte auch, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken. Man habe das AWS mit der Abwicklung beauftragt, weil es sich um eine Förderung handle, entgegnete sie der Kritik der FPÖ.

Maßnahmen für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen werden verlängert

Einstimmig machten die VertreterInnen der Länder den Weg für die Verlängerung der Hemmung von wichtigen Fristen für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen frei. Mit dem 11. COVID-19-Gesetz wurde im April etwa die Ablegung von diversen Prüfungen, die Neubestellung von GeschäftsführerInnen, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder Anträge auf Verleihung der Befugnis festgelegt. Konkret werden nun die jeweils zuständigen MinisterInnen zur Verlängerung der angeführten Fristen mittels Verordnung ermächtigt. Enthalten ist unter anderem auch für 2021 eine Reduktion der Fortbildungsverpflichtung für Bilanzbuchhalterinnen um 50%.

Ausbildungspflicht wird von allen begrüßt

Der Bundesrat befürwortete zudem einhellig die Änderung im Ausbildungspflichtgesetz, durch die es unter anderem zu bürokratischen Vereinfachungen für Schulen in Zusammenhang mit der Ausbildungspflicht für Jugendliche kommt.

Unter der damaligen rot-schwarzen Bundesregierung hat das Parlament 2016 eine Ausbildungspflicht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beschlossen. Demnach sind Jugendliche angehalten, eine sonstige Ausbildung zu machen, wenn sie weder eine Schule besuchen noch eine Lehre absolvieren. Um zu verhindern, dass einzelne Jugendliche durch das Auffangnetz fallen, sind Schulen verpflichtet, Abgänge bzw. Neuzugänge regelmäßig zu melden. Bisher sind vier Meldetermine normiert. Diese sollen im Sinne einer bürokratischen Entlastung nunmehr auf drei Stichtage reduziert und mit 1. März, 10. Juni und 10. November neu festgelegt werden. Im Sinne des Datenschutzes sollen Schulen bei Meldungen zudem anstelle der Sozialversicherungsnummer auch – verschlüsselte – bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) verwenden können.

Die Bedeutung der Ausbildungspflicht ist unter den Fraktionen unumstritten. Seitens der SPÖ forderte man aber, mehr im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit zu tun. Allgemein wurde bedauert, dass man noch immer viele junge Menschen nicht erreiche. Bundesministerin Christine Aschbacher machte darauf aufmerksam, dass man mit 1 Mrd. € so viel wie noch nie in die aktive Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche investiere und wies auch auf die zahlreichen außerschulischen Angebote hin. Wichtig sind ihr niederschwellige Angebote. Sie hob in diesem Zusammenhang auch die offene Jugendarbeit hervor. (Fortsetzung Bundesrat) jan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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