Parlamentskorrespondenz Nr. 8 vom 11.01.2021

Neu im Gesundheitsausschuss

Anträge der Koalition zum elektronischen Impfpass und zum COVID-19-Maßnahmengesetz, SPÖ-Antrag betreffend Kostenersatz für Massentests

Wien (PK) – ÖVP und Grüne haben kurz vor Weihnachten Anträge zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes eingebracht und gleichzeitig eine Fristsetzung bis 3. Jänner 2021 beschlossen. Zum einen geht es um weitere Vorkehrungen für den elektronischen Impfpass, zum anderen um die Möglichkeit, einen negativen COVID-19-Test als Auflage für das Betreten bestimmter Orte und Betriebsstätten vorzusehen. Beide Anträge sollen morgen im Gesundheitsausschuss beraten werden. Das gilt auch für einen Entschließungsantrag der SPÖ, in dem gefordert wird, den Ländern und Gemeinden die Kosten für die Durchführung der Massentestungen umgehend und vollständig zu ersetzen.

Weitere Vorkehrungen für den elektronischen Impfpass

Konkret soll den Koalitionsparteien zufolge im ASVG festgeschrieben werden, dass die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für die Implementierung der Software für den elektronischen Impfpass in Arztpraxen und Primärversorgungszentren übernimmt, wobei der Kostenersatz mit maximal 1.300 € begrenzt ist (1196/A). Der entsprechende finanzielle Aufwand soll der Gesundheitskasse aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bzw. vom Gesundheitsministerium ersetzt werden.

In den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle heben Gabriela Schwarz (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) hervor, dass es wichtig sei, die Erfassung durchgeführter Impfungen nutzerfreundlich zu gestalten. Derzeit gebe es verschiedene Software-Systeme im niedergelassenen Bereich, die entsprechend zu adaptieren wären. Beschränkt ist der Kostenersatz den beiden Abgeordneten zufolge auf jene ÄrztInnen und Arztpraxen, die ein Vertragsverhältnis zur Österreichischen Gesundheitskasse oder zu einem anderen Krankenversicherungsträger haben.

Negative COVID-19-Tests als "Eintrittskarte" für bestimmte Orte

Gemäß der von ÖVP und Grünen vorgelegten Novelle zum COVID-19-Maßnahmengesetz und zum Epidemiegesetz (1197/A) soll es künftig möglich sein, einen negativen COVID-19-Test als Voraussetzung für das Betreten bestimmter Orte oder Betriebsstätten zu verlangen. Derzeit werden im Gesetz lediglich Abstandsregeln, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, organisatorische und räumliche Schutzmaßnahmen sowie Präventionskonzepte als mögliche Auflagen genannt. Weiter präzisiert ist das Vorhaben nicht, das könnte durch einen Abänderungsantrag erfolgen. Im Epidemiegesetz wollen die Koalitionsparteien normieren, dass von einer etwaigen Registrierungspflicht für VeranstaltungsbesucherInnen nicht nur Veranstaltungen im privaten Wohnbereich, Demonstrationen und Gottesdienste, sondern dezidiert auch Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien ausgenommen sind.

COVID-19-Massentests: SPÖ fordert Kostenersatz für Länder und Gemeinden

Ein Entschließungsantrag der SPÖ zielt darauf ab, den Ländern und Gemeinden die Kosten für die Durchführung von COVID-19-Massentests umgehend und vollständig zu ersetzen (1162/A(E)). Entgegen anderslautender Zusagen von Gesundheitsminister Rudolf Anschober gebe es nach wie vor keine entsprechende gesetzliche Grundlage, kritisieren die Abgeordneten Andreas Kollross und Philip Kucher. Damit würden die Gemeinden wieder einmal alleine gelassen und blieben auf den enormen Durchführungskosten sitzen. (Schluss) gs