Parlamentskorrespondenz Nr. 20 vom 13.01.2021

Neu im Verfassungsausschuss

Novellen zum Bundesministeriengesetz und zum Ausschreibungsgesetz

Kompetenzen für Familie und Jugend sollen ins Bundeskanzleramt wandern

Wien (PK) – Nach dem Rücktritt von Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher hat Bundeskanzler Sebastian Kurz angekündigt, die Zuständigkeit für die Bereiche Familie und Jugend an die im Kanzleramt angesiedelte Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab zu übertragen. Dafür ist eine Änderung des Bundesministeriengesetzes nötig. ÖVP und Grüne haben nun einen entsprechenden Antrag eingebracht (1205/A). Demnach sollen die Familien- und Jugendagenden aus dem Arbeitsministerium herausgelöst werden und ins Bundeskanzleramt wandern. Das Gleiche betrifft den Bereich Freiwilligenpolitik, wobei es hier eine geteilte Zuständigkeit mit dem Sozialministerium gibt. Für Angelegenheiten der Berufsausbildung von ArbeiterInnen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird künftig Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger zuständig sein.

In den Erläuterungen zum Antrag weisen Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) unter anderem auf die großen Herausforderungen im Bereich des Arbeitsmarktes und des Arbeitsrechts durch die anhaltende COVID-19-Pandemie hin. Es erscheine daher sinnvoll, den Aufgabenbereich "Familie und Jugend" von dem der "Arbeit" zu trennen und wie vor dem Jahr 2020 wieder dem Bundeskanzleramt zuzuweisen, meinen sie.

Klarstellung im Ausschreibungsgesetz

Ein weiterer Antrag der Koalitionsparteien (1206/A) hat Änderungen im Ausschreibungsgesetz zum Inhalt. Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) wollen ausdrücklich klarstellen, dass besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei Ausschreibungen verlangt werden, mit jener Arbeitsplatzbeschreibung übereinzustimmen haben, die vom zuständigen Ministerium für den öffentlichen Dienst aktuell genehmigt ist. Sie erwarten sich davon eine weitere Professionalisierung und Beschleunigung des Ausschreibungsverfahrens. Zudem werde die Transparenz für BewerberInnen im Hinblick auf die geforderten Anforderungen im Zusammenhang mit dem künftigen Arbeitsplatz erhöht, argumentieren sie. (Schluss) gs