Parlamentskorrespondenz Nr. 25 vom 14.01.2021

Agenden für Familie und Jugend werden in das Bundeskanzleramt verschoben

Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für Änderung des Bundesministeriengesetzes

Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für die Verschiebung der Agenden für Familie und Jugend vom Arbeitsministerium in das Bundeskanzleramt gegeben. Eine entsprechende Novelle zum Bundesministeriengesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien, der FPÖ und der NEOS genehmigt. Damit könnte die Betrauung von Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab mit den neuen Aufgaben – die Zustimmung des Nationalrats und des Bundesrats vorausgesetzt – noch im Jänner über die Bühne gehen. Für Angelegenheiten der Berufsausbildung von ArbeiterInnen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft soll künftig Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger zuständig sein.

In den Erläuterungen zum Antrag (1205/A) weisen Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) unter anderem auf die großen Herausforderungen im Bereich des Arbeitsmarktes und des Arbeitsrechts durch die anhaltende COVID-19-Pandemie hin. Es erscheine daher sinnvoll, den Aufgabenbereich "Familie und Jugend" von dem der "Arbeit" zu trennen und wie vor dem Jahr 2020 wieder dem Bundeskanzleramt zuzuweisen, meinen sie. Damit werde sich der Arbeitsminister auf den Bereich Arbeit konzentrieren können, bekräftigte Gerstl heute im Ausschuss.

SPÖ fordert gemeinsames Ressort für Arbeit und Soziales

Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf von der SPÖ. Andrea Kuntzl sprach sich dafür aus, die Agenden für Arbeit und Soziales wieder zusammenzuführen. Die zuletzt erfolgte Trennung sei sachlich nicht gerechtfertigt, hier würden ausschließlich machtpolitische Überlegungen eine Rolle spielen, meint sie. Zudem machte sie geltend, dass einiges dafür gesprochen hätte, den Bereich Jugend im Arbeitsressort zu belassen, da dieser dort gut dazu passe.

Auch die Zusammenführung der Agenden für Familie und Frauen in einem Ressort sieht die SPÖ kritisch. Kuntzl befürchtet, dass es dadurch zu einer Vermischung von Frauen- und Familienpolitik kommt und Frauen wieder verstärkt in die Rolle als Zuständige für die Familie gedrängt würden. Ihrer Ansicht nach wäre es wichtig, ein eigenständiges Frauenressort zu haben. Kuntzls Fraktionskollege Alois Stöger brachte gegen die Verschiebung der Zuständigkeit für Angelegenheiten der Berufsausbildung von ArbeiterInnen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ins Landwirtschaftsressort Bedenken vor.

Seitens der NEOS äußerte Nikolaus Scherak Zweifel an der Sinnhaftigkeit der neuen Ressortaufteilung. Er selbst hätte es anders gemacht, sagte er. Nach Meinung Scheraks sollte die Aufgabenverteilung innerhalb der Regierung im Wesentlichen aber dieser selbst obliegen. Das betonte auch FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger. In diesem Sinn stimmten die beiden Oppositionsparteien dem Gesetzentwurf auch zu.

Meri Disoski (Grüne) hob wie die SPÖ die Notwendigkeit hervor, zwischen Frauen- und Familienpolitik zu differenzieren. Sie ist aber überzeugt, dass Frauenministerin Raab das auch machen wird. Gleichzeitig rechnet sie mit gewissen Synergien zwischen den Frauen- und Familienagenden. So sieht sie etwa in Bezug auf die Unterstützung von Alleinerzieherinnen und in Bezug auf den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sowohl die Frauen- als auch die Familienministerin gefordert. Disoski wies zudem darauf hin, dass etwa auch im sozialdemokratisch geführten Kärnten die Zuständigkeit für Familien und Frauen in einem Ressort vereint ist.

Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler sieht die Familien- und Jugendagenden bei Frauenministerin Raab "sehr gut aufgehoben". Zudem ist auch aus ihrer Sicht ein reines Arbeitsministerium angesichts der aktuellen Lage sinnvoll. (Schluss) gs