Parlamentskorrespondenz Nr. 56 vom 21.01.2021

Neu im Budgetausschuss

2020: NPO-Unterstützungsfonds leistete 240,3 Mio. € an Unterstützungen

Wien (PK) – Im Rahmen der vom Parlament beschlossenen COVID-19-Maßnahmen wurden der Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds und der Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler eingerichtet, die jeweils im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport angesiedelt sind. Vizekanzler Werner Kogler legt nun die jüngsten Monatsberichte vor und informiert den Budgetausschuss über den aktuellen Stand der Auszahlungen.

Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds zahlte letztes Jahr 240,3 Mio. € aus

Aus dem NPO-Unterstützungsfonds werden Förderungen an gemeinnützige Organisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen, an kirchliche Organisationen sowie an freiwillige Feuerwehren vergeben, die durch die COVID-19-Krise wirtschaftlich geschädigt wurden. Ziel der Förderungen ist es zu gewährleisten, dass die förderbaren Organisationen ihre satzungsmäßigen Tätigkeiten weiterhin erbringen können.

An den Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds wurden 2020 19.365 Anträge auf Förderung gestellt, mit einem Förderungsvolumen von 375,852 Mio. €. Dazu wurden 16.072 Zusagen bereits mit Jahresende erteilt, was einem Betrag von 307,243 Mio. € entspricht. Mit 31. Dezember 2020 wurden davon 240,330 Mio. € ausbezahlt. Die Zahl der gestellten Anträge umfasst keine abgelehnten oder von förderwerbenden Organisationen zurückgezogenen Anträge.

Die durchschnittliche Auszahlung pro Antrag machte 11.423 € aus, wobei der Großteil der Anträge ein Fördervolumen bis 3.000 € (46%) bzw. zwischen 3.000 € und 12.000 € (36,1%) betraf. 28,7% der Anträge kamen aus dem Bereich Sport, Kunst und Kultur (18,1%), gefolgt von den Feuerwehren (14,7%). Beim beantragten Fördervolumen liegt hingegen der Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales – 5,8% aller Anträge – mit 24,4% an der Spitze. Bezogen auf die Bundesländer, erhielt Wien den größten Anteil des Volumens (32,5%). Die meisten Anträge wurden in Oberösterreich gestellt (3.622 Anträge) (45/BA und 48/BA).

Die Förderungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds ersetzen den Organisationen Kosten, die typischerweise im laufenden Betrieb einer Organisation anfallen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen "Struktursicherungsbeitrag" zu beantragen, der pauschal Kosten bedecken kann, die nicht unter den förderbaren Kostenkategorien subsumiert werden können. Die Einführung des Struktursicherungsbeitrags (bis zu 7% der Einnahmen des vergangenen Jahres) hat laut Bericht verwaltungsökonomische und abwicklungstechnische Gründe, erlaubt aber auch, den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Organisationen Rechnung zu tragen. Die Förderungen sind mit dem Einnahmenausfall begrenzt. Hinzu treten absolute Förderobergrenzen von 2,4 Mio. € und eine Untergrenze für eine Förderung von 500 €.

Der NPO-Unterstützungsfonds wurde hinsichtlich des Förderzeitraums um vorerst ein Quartal bis zum Jahresende 2020 verlängert, was die entsprechenden Abwicklung im ersten Halbjahr 2021 ermöglicht. Anträge auf einen Zuschuss für das zweite und dritte Quartal 2020 konnten bis Jahresende gestellt werden, so dass die Anzahl der Anträge sowie das Antragsvolumen für diesen Betrachtungszeitraum nicht mehr überschritten werden können. Diese Anträge werden weiterhin bearbeitet, so dass es noch zu Veränderungen kommen kann.

Überbrückungshilfe für KünstlerInnen:36,9 Mio. € ausbezahlt, davon 40% an Frauen

Aus den Mitteln der "Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler" werden an Künstlerinnen und Künstler, die sich auf Grund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, Unterstützungsleistungen als privatwirtschaftliche Förderungen zur Abfederung von Einnahmenausfällen gewährt, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben. Die Beihilfe besteht aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die maximale Beihilfenhöhe beträgt derzeit 10.000 €. Personen, die bereits eine Unterstützung erhalten haben, können eine Erhöhung beantragen.

Der Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler hat bisher mit Stand 31. Oktober 2020 insgesamt 7.721 Förderzusagen erteilt und dabei 36,884 Mio. € ausbezahlt. Die durchschnittliche Auszahlungshöhe betrug von Juli bis Oktober 6.805 €. 40% der Zusagen gingen an Frauen, 60% an Männer, 66% aller positiv erledigten Anträge entfielen zuletzt auf Wien (46/BA)

Überdies kann seit dem 17. November 2020 die Lockdown-Kompensation für freischaffende Künstlerinnen und Künstler über die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) beantragt werden. Alle bei der SVS versicherten Künstlerinnen und Künstler können, eine Sonderzahlung von 1.300 € beantragen – unabhängig von und zusätzlich zu allen anderen bisherigen Unterstützungsinstrumenten. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.