Parlamentskorrespondenz Nr. 60 vom 22.01.2021

Neue Initiative im Bundesrat

FPÖ für schärfere Sanktionierung vorsätzlicher Schädigung des geschützten Tier- oder Pflanzenbestandes

Wien (PK) – Mit einem Entschließungsantrag drängen die FPÖ-BundesrätInnen auf eine verbesserte strafrechtliche Sanktionierung einer vorsätzlichen Schädigung des geschützten Tier- oder Pflanzenbestandes (284/A(E)-BR/2020). Die österreichische Strafrechtslage spiegle die Wertigkeit der Erhaltung der Artenvielfalt nicht ausreichend wider, machen die AntragstellerInnen anhand von Beispielen wie etwa einer illegalen Tötung eines Kaiseradlers geltend. Als Reaktion auf diese unbefriedigende Sanktionslage müsse ein klares Signal gesetzt werden, dass die vorsätzliche Tötung streng geschützter Tiere kein Kavaliersdelikt ist und damit ein klares Bekenntnis zum Artenschutz abgelegt werden.

Konkret fordern die Freiheitlichen, bei einer vorsätzlichen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes die Strafrahmenobergrenze von zwei auf mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen und eine Strafrahmenuntergrenze von sechs Monaten einzuziehen. Alternativ könne die generalpräventive Wirkung hinsichtlich einer vorsätzlichen Schädigung des geschützten Tier- oder Pflanzenbestandes durch sonstige Anpassungen strafgesetzlicher Bestimmungen unter Berücksichtigung des verfassungsgesetzlichen Verbots mehrfacher Strafverfolgung deutlich erhöht werden, so der Antrag der FPÖ. (Schluss) mbu