Parlamentskorrespondenz Nr. 81 vom 26.01.2021

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Kostenloser Zugang zu Bargeld in ganz Österreich, Rettung der Nahversorgung durch rechtliche Lösung für Dorfläden

Wien (PK) – In zwei Anträgen, die dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen wurden, geht es einerseits um eine Initiative der SPÖ in Sachen unentgeltlicher Zugang zu Bargeld in ganz Österreich, andererseits um eine von den Freiheitlichen angeregte Änderung der Gewerbeordnung, um den Weiterbestand von Dorfläden zu gewährleisten.

SPÖ für kostenlosen Zugang zu Bargeld in allen Regionen Österreichs

Durch eine Novelle des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) will die SPÖ den unentgeltlichen Zugang zu Bargeld für alle BankkundInnen in ganz Österreich auch in Zukunft sicherstellen (1158/A). Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018, das sich auf Abhebungen von Geldautomaten unabhängiger Betreiber bezieht, sei eine entsprechende Reparatur des VZKG notwendig, erläutert Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ). Der von ihm eingebrachte Initiativantrag zielt darauf ab, dass die Neuregelung für alle abgeschlossenen Verträge ab dem 1. Juli 2021 gelten soll, wobei der Zahlungsdienstleister maximal den Gegenwert des Entgelts von 24 Bargeldabhebungen zu übernehmen hat. Außerdem soll eine Obergrenze für Drittbetreiberentgelte vorgesehen werden, die von der kontoführenden Bank übernommen werden müssen.

FPÖ will bessere rechtliche Absicherung von Dorfläden durch Änderung der Gewerbeordnung

Auf die schwierige Situation von Direktvermarktern wie etwa Dorfläden machen die freiheitlichen Abgeordneten Peter Wurm und Erwin Angerer aufmerksam (1258/A(E)). Diese leisten vor allem in jenen Gemeinden einen sehr wichtigen Beitrag, in denen es keine andere Nahversorgung mit Lebensmitteln mehr gibt. Weitere Vorteile liegen im Zugang zu qualitativ hochwertigen bäuerlichen Produkten aus der Region, den flexiblen Öffnungszeiten, der Unterstützung der regionalen Wertschöpfung, der Vermeidung von langen Transportwegen und in der "Reanimation" von Gemeinden sowie der Aufwertung des ländlichen Raums, argumentieren die FPÖ-Mandatare.

Aktuell seien die Existenz und Neuerrichtung von Dorfläden, die in der Regel ohne Personal geführt werden, durch gesetzliche Missstände und Rechtsunsicherheit bedroht, wie eine im Vorjahr eingebrachte Petition des "Vereins Dorfleben" aus Neidling aufgezeigt habe. Die Probleme würden vor allem in den bestehenden Rechtsvorschriften und Verordnungen der Landeshauptleute liegen, die nicht mehr zeitgemäß seien und bis dato wenig Rücksicht auf nachteilige Entwicklungen im ländlichen Raum sowie auf die Pandemie genommen haben. Es brauche daher eine rechtliche Grundlage dafür, dass Direktvermarkter (Dorfläden, Selbstbedienungsläden) bei Erfüllung bestimmter Kriterien nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Kriterien dafür könnten die Gemeinnützigkeit, eine eingeschränkte Produktpalette oder eine inadäquate Lebensmittelversorgung vor Ort sein, schlägt die FPÖ vor. (Schluss) sue