Parlamentskorrespondenz Nr. 82 vom 27.01.2021

Neu im Familienausschuss

Mehr individuelle Freiheit beim Kinderbetreuungsgeld sowie Reform des Corona-Familienhärteausgleichs

Wien (PK) – Während sich die NEOS von der flexibleren Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldkontos eine höhere Väterbeteiligung erwarten, wünscht sich die SPÖ eine noch bessere Unterstützung von besonders betroffenen Familien durch Mittel aus dem Corona-Familienhärteausgleich. Zu beiden Vorschlägen wurden Entschließungen eingebracht, die im Familienausschuss behandelt werden.

NEOS für mehr individuelle Freiheit beim Kinderbetreuungsgeld

Der Anteil der Männer, die in Österreich in Karenz gehen und Kinderbetreuungsgeld beziehen, sei immer noch verschwindend gering, zeigt NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard in einem Entschließungsantrag auf (1131/A(E)). Auch wenn sich der prozentuelle Wert langsam steigere, zeige sich in der Praxis sehr oft, dass die Männer einmal für zwei Monate im Sommer in Karenz gehen und somit die Statistik "auffetten", während Frauen häufig mehrere Jahre zu Hause bleiben. Außerdem führe das hohe Ausmaß an Teilzeitbeschäftigungen bei Frauen dazu, dass aufgrund des reduzierten Einkommens beim nächsten Kind sich auch der Anspruch auf das einkommensabhängige Modell nicht mehr rentiere. Die NEOS ersuchen daher die zuständige Bundesministerin, das Kinderbetreuungsgeldkonto weiter an die individuellen Bedürfnisse von Familien anzupassen. Insbesondere soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass jeder Elternteil sich jeweils zwischen der pauschalen oder einkommensabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgeldes entscheiden könne. Damit schaffe man einen Anreiz für Väter, sich aktiver in die Kindererziehung und Betreuungsarbeit einzubringen, zeigt sich NEOS-Familiensprecher Bernhard überzeugt.

SPÖ tritt für eine Reform des Corona-Familienhärteausgleichs ein

Familien seien von der Corona-Krise besonders betroffen und seit fast einem Jahr kämpften sich Eltern durch die Mehrfachbelastung von Home-Office und Home-Schooling, gibt SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer zu bedenken (1254/A(E)). Dazu würden oftmals noch große finanzielle Sorgen etwa aufgrund von Kurzarbeit oder Jobverlust kommen, bei vielen seien die Rücklagen und Ersparnisse bereits aufgebraucht. Aus diesem Grund tritt Wimmer dafür ein, die Richtlinien des Corona-Familienhärteausgleichs dahingehend zu verändern, dass Personen, die innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als drei Monate arbeitslos oder in Kurzarbeit waren, ein weiteres Mal Unterstützung durch den Fonds erhalten können. Dadurch soll der jeweilige Einkommensverlust in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten abgedeckt werden. (Schluss) sue