Parlamentskorrespondenz Nr. 118 vom 05.02.2021

Neu im Verfassungsausschuss

FPÖ will Gesundheitsminister Anschober beim Verfassungsgerichtshof anklagen

Wien (PK) – Bereits im vergangenen Jahr hat die FPÖ darauf gedrängt, Gesundheitsminister Rudolf Anschober wegen schuldhafter Rechtsverletzungen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzuklagen. Dieser habe im Zuge der Corona-Krise eine gesetzeswidrige Verordnung erlassen und damit die ÖsterreicherInnen rechtswidrig in ihrer Freiheit eingeschränkt, lautete die Begründung. Zudem wurde auf den umstrittenen – wieder zurückgezogenen – Oster-Erlass verwiesen. Der Antrag wurde im Dezember vom Nationalrat abgelehnt, nun nehmen FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und Abgeordnete Susanne Fürst einen neuen Anlauf.

Auch die nunmehr eingebrachte Initiative (1268/A) hat zum Ziel, eine Amtsenthebung des Gesundheitsministers zu erzwingen. Kickl und seine FraktionskollegInnen halten die von Anschober zuletzt vorgelegten Lockdown-Verordnungen für unverhältnismäßig und die Ausgangsbeschränkungen nicht durch das COVID-19-Maßnahmengesetz gedeckt. Schließlich dürften Ausgangsbeschränkungen nur verordnet werden, wenn ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder eine ähnliche Notsituation drohe, argumentieren sie. Die Zahl von COVID-19-PatientInnen in Krankenhäusern bzw. auf Intensivstationen sei ab Ende November aber stetig zurückgegangen. Die BürgerInnen würden damit ohne gesetzliche Grundlage in ihrer Freiheit eingeschränkt. Anschober agiere nicht nur besonders sorglos, sondern auch schuldhaft, heißt es in der umfangreichen Begründung des Antrags. Auch an der Regierung insgesamt lässt die FPÖ kein gutes Haar.

Vertreten werden soll die Anklage beim Verfassungsgericht durch Rechtsanwältin und FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst. Allerdings braucht es für eine entsprechende Ministeranklage einen Mehrheitsbeschluss im Nationalrat. (Schluss) gs