Parlamentskorrespondenz Nr. 126 vom 09.02.2021

Neu im Tourismusausschuss

FPÖ-Anträge zu Beherbergungsbetrieben, PrivatvermieterInnen und Freizeitwohnsitzen

Wien (PK) – Mit drei Entschließungsanträgen setzt sich die FPÖ zum einen dafür ein, bestehende Beherbergungsbetriebe zu erhalten und die Förderung von Hotelneubauten durch Bettengrenzen zu limitieren. Geht es nach den Freiheitlichen, soll es außerdem keine Bundesförderungen für Großprojekte in Tourismusregionen geben, die zur Schaffung illegaler Freizeitwohnsitze führen können. Ein weiterer Antrag zielt auf finanzielle Unterstützungen für touristische PrivatvermieterInnen ohne Hauptwohnsitz am Standort der Privatvermietung ab.

FPÖ will Förderung von Hotelneubauten durch Bettengrenzen limitieren

Gerade in der derzeitig ohnehin äußerst schwierigen Phase für die bestehenden Beherbergungsbetriebe durch die Corona-Krise stellen zusätzliche neue, oft auch nur aus Spekulationsgründen errichtete Hotels der FPÖ zufolge eine weitere Belastung für die Branche dar. Die Freiheitlichen fordern daher, dass künftig die Voraussetzungen für die Beantragung von Förderungen, die über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank abgewickelt werden, für die Neuerrichtung von Beherbergungsbetrieben mit einer Obergrenze von 60 Zimmern bzw. 120 Betten limitiert sein sollen (1270/A(E)).

FPÖ gegen Anreize für Großprojekte in Tourismusregionen

Im Hinblick auf eine Kontrolle von Freizeitwohnsitzen in Tourismusgebieten mit demgegenüber leerstehenden Hotels erachten es die Freiheitlichen für dringend erforderlich, jegliche Anreize hintanzuhalten, die es für Großinvestoren attraktiv machen, in Tourismusregionen in Neubauten zu investieren. In diesem Zusammenhang sei auch eine Petition gegen ein Großprojekt in Seefeld in Tirol gestartet worden, und zwar mit der Forderung, generell 500 zusätzliche "kalte" Betten in Luxusapartments und Lodges bzw. illegale Freizeitwohnsitze zu verhindern. Die FPÖ fordert, dass touristische Großprojekte zur Neuerrichtung von Apartments, Chalets etc. jedenfalls dann keine über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank abgewickelte Förderung erhalten können sollen, wenn die Schaffung zusätzlicher Freizeitwohnsitze nicht ausgeschlossen werden kann (1273/A(E)).

FPÖ: Unterstützungen für PrivatvermieterInnen auch ohne Hauptwohnsitz am selben Standort

Außerdem geht es der FPÖ darum, dass auch für touristische PrivatvermieterInnen, deren Hauptwohnsitz nicht am Standort der Privatvermietung ist, Förderungsansuchen auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds sowie Anträge auf Gewährung eines Umsatzersatzes für PrivatvermieterInnen ermöglicht werden sollen - und zwar dann, wenn die Entfernung zwischen dem tatsächlichen Hauptwohnsitz des Privatvermieters und dem Standort der Privatvermietung eine ständige touristische Bewirtschaftung möglich macht, so der Antrag. Für die Betroffenen sei die Bestimmung, dass der Ort der Privatzimmervermietung jedenfalls auch der Vermieter-Hauptwohnsitz sein muss, insbesondere dann schwer nachvollziehbar, wenn beide in unmittelbarer Nähe zueinander liegen, argumentieren die Freiheitlichen (1269/A(E)). (Schluss) mbu


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