Parlamentskorrespondenz Nr. 146 vom 12.02.2021

Neu im Menschenrechtsausschuss

Weibliche Genitalverstümmelung, nationaler Aktionsplan Behinderung, Fluggastdatenspeicherung, humanitäres Bleiberecht

Wien (PK) – Die Parlamentsfraktionen setzen sich in gemeinsamen Entschließungsanträgen für die Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten ein. Einig sind sie sich zudem, wenn es um den neuen geplanten Nationalen Aktionsplan Behinderung geht. Die NEOS wiederum setzen sich gegen die Speicherung von Fluggastdaten ein. Zusammen mit der SPÖ fordern sie zudem von der Bundesregierung, die jüngsten "grausamen Abschiebungen" von drei Wiener Schülerinnen und deren Familienangehörigen nach Georgien bzw. Armenien zurückzunehmen.

Frauenrechte und Nationaler Aktionsplan Behinderung: Parlamentsfraktionen setzen gemeinsames Zeichen

In zwei gemeinsamen Entschließungsanträgen setzen die Parlamentsfraktionen ein gemeinsames Zeichen gegen weibliche Genitalverstümmelung sowie für die Weiterentwicklung des geplanten Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022 bis 2030.

Laut Schätzungen der WHO und UNICEF sind über zwei Millionen Mädchen und Frauen weltweit von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, wie die Parlamentsfraktionen in ihrem Antrag aufzeigen. Obwohl in der Europäischen Union weibliche Genitalverstümmelung als Straftat gelte, würden in Europa dennoch schätzungsweise hunderttausend betroffene Frauen leben. Studien der EU hätten zudem ergeben, dass vor allem Frauen und Mädchen in Österreich, Belgien, Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Portugal und Schweden betroffen seien, in Österreich davon Schätzungen zufolge bis zu 8.000. Dennoch fehle dem European Institute for Gender Equality zufolge aussagekräftiges Datenmaterial für Europa.

ÖVP, Grüne, SPÖ, FPÖ, und NEOS treten demnach gemeinsam an die Bundesregierung heran und ersuchen diese, eine regelmäßige, systematische Datenerfassung und Erforschung von weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich und auf EU-Ebene voranzutreiben. Der Sozialminister sowie die Frauenministerin werden zudem angehalten, den Austausch mit der Zivilgesellschaft und den betroffenen Berufsgruppen zur Bekämpfung und Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung zu intensivieren. Zudem soll im Sinne des Opferschutzes bei den Bundesländern angeregt werden, den Bedarf an psychosozialer und medizinischer Unterstützung, insbesondere für Rückoperationen, sowie den Bedarf von spezieller Geburtshilfe für betroffene Frauen zu erheben. Des Weiteren sollte die Präventions- und Bewusstseinsarbeit etwa beim medizinischen Personal verstärkt werden. Auf europäischer und internationaler Ebene erwarten sich die Parlamentsfraktionen von der Bundesregierung auch weiterhin, Initiativen zur Verhinderung von weiblicher Genitalverstümmelung zu unterstützen und entsprechend voranzutreiben (1260/A(E)).

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung für die Jahre 2022 bis 2030 setzen sich die Parlamentsfraktionen unter anderem dafür ein, dass die Empfehlungen des UN-Komitees zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Empfehlungen der Evaluierung des ersten Nationalen Aktionsplans im neuen Bericht umgesetzt werden. Auch der Einsatz moderner Technologien für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben, in der Bildung und am Arbeitsmarkt soll darin Eingang finden. Darüber hinaus sei die Finanzierung der ressortbezogenen Maßnahmen sicherzustellen. Ein Anliegen ist den Parlamentsfraktionen zudem, dass Menschen mit Behinderungen eine Partizipation in allen Schritten des Prozesses ermöglicht wird. Das bedeutet, dass bei der Erarbeitung und der Umsetzung des Berichts auf Barrierefreiheit geachtet werden soll, insbesondere etwa durch Gebärdensprachdolmetschung, Informationen in leichter Sprache oder Materialien für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen (1261/A(E)).

NEOS: Datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber Speicherung von Fluggastdaten

Die NEOS stellen sich in einer Entschließung gegen die Pläne der Europäischen Kommission zur Ausweitung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) auf andere Transportarten wie etwa Zug- oder Busverbindungen. Nach Vorstellung der Oppositionsfraktion soll sich insbesondere der Innenminister im Rat der Europäischen Union und generell auf Unionsebene für die Abschaffung der Fluggastdatenspeicherung (PNR) und gegen jegliche Ausweitung einsetzen. Hinterfragt wird von Antragsteller Nikolaus Scherak zudem die entsprechende innerstaatliche bis Juni 2020 geltende PNR-Verordnung.

Die bestehende EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität erlaubt die jahrelange verdachtsunabhängige Speicherung von umfangreichen Datensätzen innerhalb der EU. Seine datenschutzrechtlichen Bedenken hat Scherak bereits im vorigen Jahr in einem Entschließungsantrag geltend gemacht (1009/A(E)).

NEOS und SPÖ für Berücksichtigung der Länder und Gemeinden bei Entscheidungen über das humanitäre Bleiberecht

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag verurteilen NEOS und SPÖ die jüngst erfolgten Abschiebungen von drei Wiener Schülerinnen und deren Familienangehörigen nach Georgien bzw. Armenien. Die betroffenen Kinder seien nicht nur in Wien aufgewachsen, sondern auch in Wien geboren, sprächen fließend Deutsch und seien bestens integriert, was insbesondere die intensiven Bemühen und Proteste ihrer LehrerInnen und MitschülerInnen belegt hätten, machen die AntragstellerInnen geltend. Sie fordern von der Bundesregierung, sich im Sinne der Menschenrechte zum humanitären Bleiberecht zu bekennen und diese "grausamen Abschiebungen" zurückzunehmen.

Gerade auch in einer Zeit der Pandemie mit einer hohen psychischen Grundbelastung für Kinder und Jugendliche würden diese nächtlichen Abschiebungen einen extremen Härtefall darstellen, zumal die besonders gut integrierten und schutzbedürftigen Personen dabei in einem hohen psychischen und physischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt würden, wie im Antrag dargelegt wird. Für NEOS und SPÖ steht fest, dass das humanitäre Bleiberecht zu überarbeiten ist. Dabei sollen in Zukunft betroffene Länder bzw. Gemeinden im Verfahren über die Gewährung von humanitärem Bleiberecht von den Bundesbehörden verpflichtend angehört werden, um die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen zu können (1271/A(E)). (Schluss) keg