Parlamentskorrespondenz Nr. 153 vom 16.02.2021

Corona-Pandemie: Hauptausschuss genehmigt Verlängerung des "weichen" Lockdowns bis 27. Februar

FriseurInnen benötigen künftig bei Wohnungsbesuchen aktuellen negativen COVID-19-Test

Wien (PK) – Die derzeitigen coronabedingten Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote in Österreich werden mindestens bis zum 27. Februar verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats stimmte heute einer entsprechenden Adaptierung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu. Demnach werden die aktuellen Regelungen über den 17. Februar hinaus für weitere zehn Tage gelten, Änderungen sind nur in wenigen Detailbereichen vorgesehen. Der Beschluss im Ausschuss erfolgte lediglich mit den Stimmen der Koalitionsparteien. Die Opposition lehnte den von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Verordnungsentwurf geschlossen ab.

Neu gegenüber der aktuellen Regelung ist, dass ab 18. Februar FriseurInnen und andere körpernahe DienstleisterInnen auch dann einen negativen COVID-19-Test benötigen, wenn sie KundInnen in den eigenen vier Wänden besuchen. Der Test darf diesfalls nicht älter als 48 Stunden sein. Im Außenbereich von Geschäftslokalen und Werkstätten müssen KundInnen künftig hingegen keine FFP2-Maske mehr tragen, sofern sie die Zwei-Meter-Abstandsregel einhalten können und ein physischer Kontakt zum Verkaufspersonal oder anderen haushaltsfremden Personen ausgeschlossen ist. Für Gesundheits- und Pflegepersonal, das mit PatientInnen in Kontakt kommt, wird die Maskenpflicht geringfügig verschärft – sie sind künftig angehalten, entweder eine FFP2-Maske oder eine höherwertige Maske zu tragen. Gleichwertige Masken werden nicht mehr akzeptiert.

Was die epidemiologische Lage betrifft, wies Gesundheitsminister Anschober im Ausschuss darauf hin, dass es bei den Neuinfektionen nach wie vor eine stabile Situation gebe. So seien etwa in den letzten 24 Stunden 1.427 Einmeldungen erfolgt, die Zahl der Todesfälle sei im Sinken. Gleichzeitig erlaube die stark gestiegene Zahl an Testungen ein recht gutes Lagebild vom Infektionsgeschehen. Insgesamt sind ihm zufolge bereits 12,2 Millionen Testungen in Österreich durchgeführt worden. Besonders erfreut zeigte sich Anschober über die Entwicklung in Alten- und Pflegeheimen, auch hier sei die Zahl der Todesfälle rückläufig und inzwischen nur noch 35% der gesamten Todesfälle diesem Bereich zuzuordnen.

Weiterhin Sorge bereiten dem Gesundheitsminister die Virusmutationen, die "in einem enormen Tempo um sich greifen". In manchen Gebieten liege ihr Anteil an den Neuinfektionen bereits bei 50%, skizzierte er. Damit bestehe eine hohe Gefahr, dass die Gesamtinfektionen wieder steigen. Einige Prognosen würden deutlich nach oben zeigen. "Das ist unser Risiko", meinte Anschober. Zu begrenzen versuche man dieses erhöhte Risiko durch eine hohe Zahl von Testungen, wobei ihm zufolge auch ein weiterer Ausbau der Zutrittstests angestrebt wird. Andere Länder hätten sich für einen Dauer-Lockdown entschieden und Schulen nach wie vor nicht geöffnet, sagte Anschober, Österreich sehe die Testungen als Alternative dazu. Die nächste umfassende Evaluierung stellte er für den 1. März in Aussicht.

FPÖ und NEOS kritisieren Verordnung

Auf dezidierte Kritik stieß die Verordnung bei der FPÖ und den NEOS. "Der Verfassungsbruch geht weiter", kommentierte etwa Dagmar Belakowitsch den fortgesetzten Lockdown, der ihrer Auffassung nach angesichts der stabilen Situation des Gesundheitssystems in keiner Weise gerechtfertigt ist. Auch das von Anschober vorgebrachte Risiko in Bezug auf die Virusmutationen ließ sie nicht gelten. In Tirol hätte es zuletzt "eine explosionsartige Steigerung" der Neuinfektionen geben müssen, wenn die Mutationen tatsächlich so gefährlich seien, hielt Belakowitsch fest. Tirol habe im Bundesländervergleich aber nach wie vor die niedrigste 7-Tages-Inzidenz. Einmal mehr drängte die FPÖ-Sozialsprecherin außerdem auf Maskenpausen für SchülerInnen.

Gerald Loacker (NEOS) begründete die Ablehnung der Verordnung unter anderem damit, dass die Ausgangsbeschränkungen trotz der stabilen Infektionszahlen fortgeschrieben würden und die 7-Tages-Inzidenz unter den Prognosen des Gesundheitsministeriums liege. Selbst in den Unterlagen des Ministeriums stehe, dass ein Zusammenbruch des Gesundheitswesens sehr unwahrscheinlich sei, sagte Loacker. Er drängte auf eine Güterabwägung und sieht die Regierung in diesem Zusammenhang säumig.

Unverständlich ist für Loacker auch, dass es trotz der regelmäßigen Tests an Schulen nach wie vor Klassenteilungen und eine Maskenpflicht für SchülerInnen gibt. Das Virus werde bleiben und weiter mutieren, man brauche einen Modus, mit dem man leben und arbeiten könne, mahnte Loacker eine Perspektive ein. Als "Schikane" wertete es Loacker, dass sich ausländische GrenzgängerInnen auch dann wöchentlich testen lassen müssen, wenn sie eine COVID-19-Erkrankung hinter sich haben, zumal es für diese Personengruppe keine kostenlose Testmöglichkeit bei Apotheken gibt.

Seitens der Grünen verglich Georg Bürstmayr die Lage mit einem Schiff, das im Südpazifik zwischen Eisbergen unterwegs ist. Der Untergang drohe nicht erst dann, wenn man tatsächlich mit einem Eisberg kollidiere, sondern schon bei zu großer Nähe zu diesen Eisbergen. Die Einschränkungen seien notwendige Maßnahmen, um "den Eisberg nicht zu rammen", unterstrich er.

Gastronomie und Hotellerie müssen noch auf Öffnungsschritte warten

Grundsätzlich bringt die Novelle zur 4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung keine wesentlichen Änderungen gegenüber den geltenden Bestimmungen. Das heißt, die Gastronomie und die Hotellerie bleiben – mit den bisherigen Ausnahmen – weitgehend geschlossen, auch der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen ist nach wie vor untersagt. Für den Handel gelten die bisherigen Auflagen: Geschäfte dürfen zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr öffnen, wobei grundsätzlich jeweils 20 Quadratmeter für KundInnen zur Verfügung stehen müssen und diese zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Ähnliche Regelungen gelten für Museen, Bibliotheken, Büchereien, Zoos und botanische Gärten.

Im öffentlichen Raum und an bestimmten anderen Orten ist grundsätzlich ein Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen von zwei Metern einzuhalten, für viele Bereiche wie etwa öffentliche Verkehrsmittel ist überdies eine FFP2-Maskenpflicht festgeschrieben. Zudem gelten zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr weiterhin Ausgangsbeschränkungen. In diesem Zeitraum darf die Wohnung nur aus bestimmten Gründen wie Arbeit, notwendige Einkäufe, Erholung und Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen verlassen werden. Tagsüber sind auch Treffen von zwei unterschiedlichen Haushalten erlaubt.

Wer einen Friseurbesuch plant oder eine andere körpernahe Dienstleistung wie Fußpflege in Anspruch nehmen will, benötigt einen bestätigten negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Nur Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweislich eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben, und Kinder unter zehn Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Auch für bestimmte Berufsgruppen sind regelmäßige Testungen vorgeschrieben. (Schluss) gs