Parlamentskorrespondenz Nr. 157 vom 16.02.2021

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Österreich soll mit eigenem Amtssitzgesetz als Amtssitz- und Konferenzstandort gestärkt werden

Wien (PK) - Mit einem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein eigenes Amtssitzgesetz soll die Attraktivität Österreichs als internationaler Amtssitz- und Konferenzstandort erhöht werden. Das Amtssitzgesetz soll die bisherigen, teils in unterschiedlichen Bundesgesetzen verstreuten gesetzlichen Regelungen über die Vorrechte und Befreiungen von internationalen Organisationen, anderen internationalen Einrichtungen, internationalen Konferenzen, Quasi-Internationalen Organisationen und anderen internationalen Nichtregierungsorganisationen zusammenführen bzw. ersetzen (609 d.B.).

Gemäß Regierungsvorlage bleiben Befreiungen, Vorrechte und Immunitäten im Sinne der bisherigen österreichischen Amtssitzpolitik aufrecht. Darüber hinaus vorgesehen sind indes Erleichterungen für den Aufenthalt und den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich für Angestellte von internationalen Nichtregierungsorganisationen und deren Familienangehörige.

Als internationaler Amtssitz- und Konferenzstandort stehe Österreich im Wettbewerb mit anderen Staaten, die bereits über umfassende gesetzliche Regelungen zur Förderung der Ansiedlung und der Tätigkeit internationaler Organisationen und Einrichtungen sowie der Abhaltung internationaler Konferenzen verfügen würden, macht die Bundesregierung im Entwurf geltend. Ziel sei, den Amtssitz Wien als Hub für Sicherheit und Nachhaltigkeit mit einem Fokus auf Energie, Entwicklung und Climate Diplomacy auszubauen. Dazu gehöre auch die Schaffung eines zeitgemäßen und umfassenden Amtssitzgesetzes, um die Attraktivität des Standorts Österreich weiter zu erhöhen, heißt es dazu in der Regierungsvorlage. (Schluss) keg